Inhaltsverzeichnis
1. Einsatz für Direkte Demokratie in der vergangenen Legislaturperiode
2. Verbindlichkeit des Abstimmungsergebnisses
3. Veto-Volksabstimmung
4. Konstruktives Referendum
5. Formulierungshoheit über den Abstimmungstext
6. Freie Unterschriftensammlung
7. Bürger_innen-freundliche Unterstützungshürde
8. Faire Abstimmungsdebatte
9. Fairer Kostenersatz
10. Erarbeitung eines Direkt-Demokratie-Vorschlags durch einen „Bürger_innenrat“
11. Direkte Demokratie in die Koalitionsvereinbarung
12. Einsatz des Verfassungsdrittels für eine Stärkung Direkter Demokratie
Bei den meisten Fragen haben wir um eine Antwort ersucht, wie stark sich die jeweilige Partei für oder gegen die konkrete Verbesserung der Direkten Demokratie einsetzen wird.
Intensität 1 (mäßig dafür/dagegen): Wir werden uns dafür/dagegen aussprechen, zB mit Presseaussendungen im üblichen Ausmaß, beabsichtigen aber keine darüber hinausgehenden Anstrengungen und Aktivitäten (grafisch dargestellt mit 1 Kästchen).
Intensität 2 (stark dafür/dagegen): Wir werden uns besonders dafür/dagegen anstrengen, zB mit eigenem Initiativantrag und sonstigen parlamentarischen Aktivitäten, (grafisch dargestellt mit 2 Kästchen).
Intensität 3 (besonders stark dafür/dagegen): Wir werden uns besonders intensiv dafür/dagegen anstrengen und diese Forderung während der gesamten Wahlperiode in- und außerhalb des Landtags beharrlich weiterverfolgen (grafisch dargestellt mit 3 Kästchen).
Die Darstellung der Antworten erfolgt in den Ampelfarben grün für "ja" bzw. rot für "nein". Weitere Hinweise siehe Anmerkungen zur grafischen Darstellung der Parteienantworten
Frage 1: Einsatz für Direkte Demokratie in der vergangenen Legislaturperiode
Welche konkreten Maßnahmen für eine Verbesserung der Direkten Demokratie kann Ihre Partei in den fünf Jahren der vergangenen Legislaturperiode vorweisen?
BZÖ: Seit Oktober 2011 wird engagierten Bürgern beispielsweise auf Initiative der Vorsitzenden des Petitionsausschusses, der BZÖ-Abgeordneten Ursula Haubner, über die Homepage des österreichischen Parlaments die Möglichkeit geboten, online Petitionen und Bürgerinitiativen zu unterstützen.
Um mehr Mitsprache und direkte Demokratie „bottom up“ zu fördern, hat das BZÖ daher zudem bereits im Oktober 2011 einen entsprechenden Antrag (1688/A(E)) im Parlament eingebracht.
Dementsprechend sollen Volksbegehren künftig über die Website des österreichischen Parlaments gestartet und unterstützt werden können. Erhalten sie mehr als 400.000 Unterschriften wäre eine verbindliche Volksabstimmung über das entsprechende Anliegen durchzuführen. Um verhetzende oder diskriminierende Forderungen "auszufiltern", sieht unser Antrag klare Kriterien für Volksbefragungen und die Einrichtung einer unabhängigen Expertenkommission vor. Für Österreicher ohne Internetzugang sollen Endgeräte bei öffentlichen Stellen bereitgestellt werden.
Im Rahmen seiner parlamentarischen Tätigkeit ist das BZÖ bisher aber nicht nur aktiv für mehr Mitsprache und direkte Demokratie durch „Internet-Volksbegehren“ eingetreten (1688/A(E)), sondern hat auch in einer weiteren parlamentarischen Initiative eigene Vorschläge zur Staats- und Parlamentsreform artikuliert und gefordert (1963/A(E)).
Im Rahmen der Diskussion um das sogenannte „Demokratiepaket“ hat das BZÖ weiters einen eigenen, gemeinsam von der gesamten Opposition mit der Parlamentsdirektion erarbeiteten Antrag eingebracht. Dessen Begutachtung durch die sicherlich interessierte Öffentlichkeit musste lediglich deshalb unterbleiben, weil sich die GRÜNEN offensichtlich lieber auf die „sichere“ Seite eines umgearbeiteten Koalitionsvorschlages zur Demokratiereform gesetzt haben. Dieser wurde zwischenzeitlich bekanntlich schon von vielen um Stellungnahme ersuchten Institutionen (Verfassungsgerichtshof, Präsidentschaftskanzlei etc.) sehr kritisch kommentiert.
Das BZÖ wird sich auch in der kommenden Gesetzgebungsperiode (egal ob in Regierungsverantwortlichkeit oder Opposition) - so wie bisher auch - aktiv für die Förderung der direkten Demokratie einsetzen.
CPÖ: Initiative Faires Wahlrecht und Demokratiereform (siehe www.faireswahlrecht.at)
EUAUS: Da die EU-Austrittspartei noch nicht im Parlament ist, konnten wir leider nichts auf parlamentarischer Ebene bewegen. Die haben aber den Einsatz für mehr direkte Demokratie in unserem Parteiprogramm und auf unserer Website. Wir sind nicht nur für eine stark verbesserte direkte Demokratie, sondern auch für eine stark verbesserte repräsentative Demokratie. Eine gute Demokratie braucht eine faires Wahlrecht. Die EU-Austrittspartei ist Mitglied der „Interessensgemeinschaft für ein faires Wahlrecht“. Mehr dazu auf www.faireswahlrecht.at
FPÖ: Zahlreiche Gespräche in der Arbeitsgruppe und mit den anderen Oppositionsparteien.
Antrag im Feber 2012, echte Demokratie mit Gesetzesinitiativen und Veto-Volksbegehren einzuführen.
Zahlreiche Anträge auf Durchführung von Volksabstimmungen/Volksbefragungen.
Initiierung einer Sondersitzung zum Thema Direkte Demokratie.
GRÜNE: a) Gesetzesbeschluss Kein Verfall von Volksbegehren und Bürgerinitiativen
Alle 5 Fraktionen brachten 2009 gemeinsam einen Antrag zur Änderung der Verfassung und des GOGNR ein, um in Zukunft einen Entfall von unerledigten Volksbegehren und Bürgerinitiativen am Ende der Legislaturperiode zu verhindern.
b) Volksbegehren - Volksabstimmungen
- Im Oktober 2010 wurde ein Entschließungsantrag zum Ausbau der direkten Demokratie (insbesondere Volksabstimmung nach Volksbegehren) eingebracht. In einem Parteibeschluss wurde die grüne Position mit dem 3-Stufen-Modell konkretisiert.
- Mitwirkung an der Parlamentarischen Untergruppe zur Direkter Demokratie, Teilnahme an der BR-Enquete, an den zahlreichen Sitzungen mit Hearing zur DD im Verfassungsausschuss.
- Das erste Demokratiepaket der Regierung wurde abgelehnt und gemeinsam mit der Opposition die Umsetzung zumindest einer Kompromissvariante (Volksbefragung nach Volksbegehren) verlangt. Ein Gesetzesentwurf durch die Parlamentsdirektion wurde gemeinsam erwirkt.
- Schließlich wurde im Juni 2013 mit V und S gemeinsam zur Kompromissvariante ein Abänderungsantrag in den Verfassungsausschuss eingebracht und einer Begutachtung zugeführt.
- Im Jänner 2012 wurde eine parlamentarische Anfrage wegen teilweiser Missachtung des Volksbegehrensgesetzes durch die Gemeinden eingebracht.
- Im Juli 2013 wurden zwei Anfragen zu Bürgerkarte und Direkte Demokratie eingebracht (1. Anfrage, 2. Anfrage).
- Abgesehen von diesen konkreten Anträgen und Anfragen ist auf den Einsatz der Grünen für eine prominente parlamentarische Behandlung des Bildungsvolksbegehrens (Besonderer Ausschuss, Hearings, etc ) zu verweisen.
c) Gesetzesbeschluss EBI-G und Entschließungen
Die anstehende Beschlussfassung des Europäische Bürgerinitiative-Gesetzes Anfang 2012 nutzten die Grünen, um - nach Abhaltung eines Hearings im Verfassungsausschuss - Verbesserungen gegenüber des S-V-Entwurfs durchzusetzen (siehe Ausschussbericht mit Begründung zum AÄA und AÄA im Plenum). Außerdem wurde eine 5 Parteien-Entschließung zur Verbesserung des europäischen Rahmens und der österr. Positionierung in diesem Zusammenhang auf Initiative der Grünen gefasst.
Im Mai 2011 war die Vorlage eines EBI-G via Entschließung urgiert worden.
Im Jänner 2013 wurde eine parlamentarische Anfrage zur Umsetzung der Entschließung zur Europäischen Bürgerinitiative eingebracht.
d) Außerparlamentarische Aktivitäten (ausgewählte)
Veranstaltung der GBW mit MP Gerald Häfner und Abg. Musiol, MP Lichtenberger u.a.
Teilnahme von Abg. Musiol an diversen internationalen Konferenzen, z.b. Berlin, Stuttgart ....
Zukunftskongress der GBW und des Klubs zur Direkten Demokratie 2013
Mehrere Round Tables mit der Zivilgesellschaft, zuletzt am 27. 8. 2013
KPÖ: Die KPÖ hat vehement Volksabstimmungen über z.B. den Fiskalpakt gefordert wie auch zuvor über den EU-Reformvertrag (Stichwort: Abstimmung wegen Europa). Zu laufenden Volksbegehren hat die KPÖ konstruktive Beiträge geliefert und zur Unterstützung mehrerer Volksbegehren aufgerufen (z.B. Euratom, Kirchenprivilegien, Post, Steuergerechtigkeit…). Auf kommunaler Ebene macht sich die KPÖ für tatsächliche Einbeziehung der Bevölkerung in die Entscheidungsfindung stark. So fordert die KPÖ verbindliche Volksbefragung bei Gemeindezusammenlegungen in der Steiermark und unterstützte die Bürgerinitiative gegen die Stadtwache in Linz. Die KPÖ thematisiert weiters die Entwicklung partizipativer Demokratie, für die es vor allem auf der kommunalen Ebene durch BürgerInnenversammlungen in Stadtteilen oder durch partizipative Budgetgestaltung Beispiele und Erfahrungen (aus Brasilien, Spanien…) gibt.
NEOS: NEOS war in den letzten fünf Jahren nicht im Nationalrat, weil es sich nach etwa einem Jahr intensiver Vorbereitung am 27. Oktober 2012 gegründet hat, um die Demokratie, den Ort, an dem wir uns ausmachen, wie wir miteinander leben, zu verbessern. Wir haben die Politik beobachtet und sind zur Überzeugung gelangt, dass wir uns aus den Zuschauersesseln erheben müssen, um selbst mit anzupacken, wenn wir den Stillstand und das machterhaltende taktische Geplänkel beenden wollen. Darüber hinaus haben sich viele von uns schon vor der Gründung von NEOS für das Demokratievolksbegehren aktiv engagiert und wir NEOS wollen der exekutierende Arm aller Unterzeichnerinnen und Unterzeichner im Parlament werden.
ÖVP: Allgemeine Vorbemerkung:
ÖVP-Bundesparteiobmann Dr. Michael Spindelegger hat bereits im Winter 2012 JVP-Obmann Sebastian Kurz den Auftrag erteilt, ein Demokratiepaket auszuarbeiten. Im April 2012 hat die Junge Volkspartei das Ergebnis ihrer Arbeit präsentiert und im Sommer 2012 wurde das Demokratiepaket der ÖVP im Bundesparteivorstand beschlossen. Die Kernpunkte unseres Pakets sind:
- Mehr Direkte Demokratie
- durch eine Aufwertung von Volksbegehren,
- durch die Schaffung des neuen Instruments der Bürgeranfrage
- und durch mehr Bürgerbeteiligung über das Internet
- sowie eine Stärkung des Persönlichkeitswahlrechts.
Nach dem ÖVP-Vorstoß ist Bewegung in die Diskussion gekommen. Erste Punkte des ÖVP-Demokratiepaktes wie etwa die Stärkung des Persönlichkeitswahlrechts wurden bereits umgesetzt. Die ÖVP wird den Ausbau der Direkten Demokratie auch weiter verfolgen. Wer mehr Direkte Demokratie will, muss ÖVP wählen.
Ich bitte Sie um Ihr Verständnis, dass wir Ihre Fragen nicht in Multiple-Choice-Form beantworten können. Sie können sicher sein, dass wir uns auch weiterhin besonders intensiv für die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen einsetzen werden.
zu Frage 1: Die ÖVP hat im Sommer 2012 ein umfassendes Demokratiepaket beschlossen. Erste Ergebnisse dieses Pakets wurden bereits umgesetzt. Etwa die Stärkung der Persönlichkeitswahl: Vorzugsstimmen können bereits bei dieser Nationalratswahl auch auf Bundesebene vergeben werden – für das Vorrücken reichen 7 Prozent der Parteistimmen. Im Landeswahlkreis wurde das Vorrücken erleichtert und in den Regionalwahlkreisen wird die Anzahl der notwendigen Vorzugsstimmen auf 14 Prozent der Parteistimmen herabgesetzt. Wir werden uns in der kommenden Legislaturperiode dafür einsetzen, dass auch die restlichen Vorschläge der ÖVP umgesetzt werden.
PIRATEN: Wir schöpfen unsere Möglichkeiten als außerparlamentarische und vergleichsweise kleine Partei aus:
a.) Wir leben parteiintern vor, wie die Demokratie in Zukunft weiterentwickelt werden kann (Stichwort Liquid Democracy) und zeigen, dass Basisdemokratie und direkte Entscheidungen gut funktionieren können.
b.) Die Unipiraten, die heuer in die Universitätsvertretung der Uni Wien sowie in die Bundesvertretung der österreichischen Hochschülerschaft eingezogen sind, haben ein für alle Studierende zugängliches digitales Abstimmungsinstrument eingerichtet, welches allen Studierenden die Möglichkeit gibt, die Politik der Piratenmandatare mitzugestalten und Ideen einzubringen. Gespräche über eine offizielle Unterstützung durch die momentane ÖH-Exekutive laufen.
c.) Im Rahmen der Kampagne BessereFragen.at haben wir anlässlich der Wiener Volksbefragung darauf aufmerksam gemacht, dass die Bevölkerung auch über die Fragestellungen mitbestimmen sollte.
d.) Wir unterstützen NGOs, zivilgesellschaftliche Initiativen, etc. pp., die sich mit diesem Thema befassen, nehmen an Veranstaltungen teil, bilden unsere Mitglieder in derlei Fragen weiter und entwickeln selbst Konzepte für direktdemokratische Beteiligung und mehr Mitbestimmung.
SLP: Die SLP sieht ihren Platz in sozialen Bewegungen und Gewerkschaften. Als kleine Oppositionspartei bedeutet das eine Vielzahl von Protestaktionen, Demos und Ähnlichem – d.h. Wir leben in unserer tagtäglichen politischen Arbeit direkte Demokratie. Nach unserer Erfahrung lassen sich dort am effektivsten Ziele erreichen, die unter den Parlamentsparteien keine Unterstützung finden. So konnten diverse Abschiebungen verhindert werden, der WKR-Ball (später „Akademikerball der FPÖ“) öffentlich angeprangert und behindert werden...
SPÖ: Ich möchte Ihnen zunächst versichern, dass die Sozialdemokratische Parlamentsfraktion zu einer sinnvollen Ergänzung der repräsentativen Demokratie durch direktdemokratische Einrichtungen steht. Dies haben wir auch dadurch zum Ausdruck gebracht, indem wir gemeinsam mit dem ÖVP-Klub und dem Grünen Klub einen gesamtändernder Abänderungsantrag samt § 27-Antrag zum Paket Direkte Demokratie im Verfassungsausschuss eingebracht und in Begutachtung geschickt haben. Die eingelangten Stellungnahmen schlagen zum Teil Änderungen vor, sehen aber auch zum Teil die Initiative für mehr direkte Demokratie äußerst kritisch. In öffentlichen Stellungnahmen haben hochrangige Vertreterinnen und Vertreter der Sozialdemokratie sich dahingehend geäußert, dass in der nächsten Gesetzgebungsperiode unter Beiziehung von Expertinnen und Experten die Vorlage unter Berücksichtigung der eingelangten Stellungnahmen weiterverhandelt werden soll. Dafür bietet sich die Einsetzung einer Enquetekommission an, da diese die geeignete Einrichtung ist, gemeinsam mit Expertinnen und Experten einen diesbezüglichen Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Eine Enquetekommission ist auch deswegen geeignet, da diese Verhandlungen offen und transparent geführt werden sollen.
Ich ersuche daher um Ihr Verständnis – da gerade wir an offenen und transparenten Verhandlungen interessiert sind -, dass wir Ihre Detailfragen diesmal nicht beantworten, um einen fairen Verhandlungsverlauf zu ermöglichen und keine vorzeitigen Festlegungen vorzunehmen. Auf der Parlaments-Website sind die eingelangten Stellungnahmen aufgelistet, wo auch Sie die kritischen Anmerkungen der verschiedenen Begutachtungsstellen einsehen können.
TEAM STRONACH: Wir können Ihre Fragen in dieser Form leider nicht beantworten, da wir laut unserem Parteiprogramm eine Demokratiereform mit direkter Bürgerbeteiligung im Parlament ausgearbeitet haben. Das Team Stronach hat sich am Oppositionsvorschlag zur direkten Demokratie beteiligt, welchen wir als ersten Schritt auf dem Weg zu mehr direkter Demokratie ansehen. Bereits seit Monaten fordert Klubobmann Ing. Robert Lugar, dass bei Volksbegehren ab 300.000 Unterstützungserklärungen auch eine zwingende Volksabstimmung folgen muss. Folgend dürfen wir die Demokratiereform des Teams Stronach präsentieren:
Demokratiereform für Österreich
Unsere Kritik
Das österreichische politische System ist nicht demokratisch.
Die Menschen in Österreich spüren das, und viele Bürger gehen deshalb nicht mehr zur Wahl, die Wahlbeteiligung sinkt seit Jahren.
Bei den Alt-Parteien bestimmen Großbanken, Bünde, Kammern und Gewerkschaften die Kandidaten, die an wählbarer Stelle auf die Wahlliste kommen. Das sind nicht die Menschen die sich am besten für unser Land einsetzen, sondern es sind die Menschen, die ihren Großbanken, Bünden, Kammern und Gewerkschaften am besten dienen!
Dieses System bringt vorwiegend Berufspolitiker hervor, die viel zu wenig Verständnis für die tatsächliche Real-Wirtschaft haben. Die meisten dieser Politiker waren noch nie in der Privatwirtschaft tätig. Sie sind in dieser Scheinwelt groß geworden und wurden regelmäßig im Rahmen von fixen, letztendlich vom Steuerzahler finanzierten Strukturen abgesichert. In genau diesen Parteien, Kammern, Bünden, Gewerkschaften und anderen Vorfeldorganisationen.
Der Bürger hat dabei kein Mitspracherecht und dadurch auch keine freie Wahl. Die Wähler wissen nicht einmal, wer sie im Parlament vertritt. Die Menschen in Österreich haben das Gefühl, dass sich ihre Politiker nicht mehr um die wirklichen Probleme der Bürger kümmern.
Politiker zu sein, heißt seinem Land zu dienen. Aber das System hat sich umgekehrt, es dient den Politikern und nicht den Menschen die es finanzieren.
Unser Ziel
Die Teilnahme von politisch tätigen Personen aus Einrichtungen und Institutionen, die nicht den Bürgern, sondern nur den Machterhaltern dienen, soll durch die Teilnahme von unabhängigen Bürgervertretern ausgeglichen werden.
Wir wollen die Anzahl der Mandatare aus politischen Parteien auf allen Ebenen reduzieren; auf Bundesebene auf maximal 100, in den Landtagen in einer rechnerisch vergleichbaren Form.
Zwei aufeinanderfolgende Legislaturperioden im Parlament bzw. im Landtag als Amtsperioden sind jedenfalls genug. Länger soll sich kein Politiker mehr vor der Wirklichkeit abschotten können.
Dann ist es Zeit, wieder Fuß zu fassen im Alltag und zwar in der Privatwirtschaft, nicht in irgendeiner politischen Auffangorganisation. Die Versorgung mit Ämtern, Aufsichtsratsposten oder Ähnlichem für den ehemaligen Mandatar oder Verwandte und Freunde ist nicht zulässig. Wer seine Arbeit in dieser Zeit gut erledigt hat und anständig geblieben ist, wird auch in der freien Wirtschaft eine sinnvolle Beschäftigung finden.
Diese Wertehaltung gegenüber dem politischen Amt soll helfen, unsere demokratischen Strukturen in eine objektivierbare Form überzuführen.
Eine echte Erneuerung unter Miteinbeziehung der Bürger ist der einzige Weg, um das verlorengegangene Vertrauen in die Politik zurückzugewinnen. Seinem Land und seinen Bürgern zu dienen, muss die oberste Prämisse eines Politikers sein.
Für diese, unsere gemeinsame Zukunft mit den österreichischen Bürgern möchten wir, dass alle Gesetzgebungsprozesse völlig transparent ablaufen. Vom Entwurf eines Gesetzes bis zu dem Tag, an dem es beschlossen wird. Und auch darüber hinaus. Alles muss klar, einfach und vor allem nachvollziehbar sein. Wer nichts zu verbergen hat, kann auch alles offenlegen, den Nutzen, die wahren Kosten und den Zweck jedes einzelnen Gesetzes.
Wir nehmen nicht in Anspruch, alles besser zu wissen und für jedes Problem sofort eine Lösung parat zu haben. Aber wir wollen dazu beitragen, dass die Wahrheit in diesem Land endlich gelebt wird und man sich auch den unangenehmen Fragen stellt. Auch manche Politiker anderer Parteien haben gute Ideen, können oder wollen diese aufgrund ihrer großen Abhängigkeitsverhältnisse zu den Organisationen aus denen sie entsendet wurden aber nicht leben. Wenn diese Praxis auch in den nächsten Jahren so weitergeführt wird, dann erleidet Österreich Schiffbruch und damit alle nachfolgenden Generationen, in deren Hände wir unser Land jedoch sicher und vertrauensvoll weitergeben wollen.
Unsere Maßnahmen
Wir wollen Politiker stellen, die ihre Verantwortung ernst nehmen und im Auftrag der Bürger das Beste für unser Land und seine Menschen umsetzen. Unser Ehrenkodex soll sicherstellen, dass nur Politiker mit Verantwortungsbewusstsein in unseren Reihen akzeptiert werden.
Politisch tätigen Personen aus Parteien
- Politiker die von Parteien entsendet werden sollen dem Land für höchstens zwei Amtsperioden dienen, dann haben sie in ihren Zivilberuf zurückzukehren und mit den Gesetzen, die sie gemacht haben zu leben.
- Ihre Zahl ist im Nationalrat auf 100 beschränkt.
Unabhängige Bürgervertreter im Parlament
- Vertreter aus dem Volk sollen dem Land für nur eine Amtsperiode dienen, dann haben auch sie in ihr Berufsleben zurückzukehren.
- Sie dürfen auch kein weiteres Mal für eine Partei für den Nationalrat kandidieren.
- Ihre Zahl ist insgesamt auf 50 beschränkt.
Als Gegengewicht zu den Abgeordneten, die von politischen Parteien entweder durch Direktmandate oder über Listen in das Parlament entsendet werden, braucht es unabhängige Bürgervertreter. Wir vom Team Stronach wollen eine Reform des politischen Systems, in dem die Bürger durch gewählte unabhängige Bürgervertreter auch Einfluss auf die Gesetzgebung haben.
Wir wollen das Land in 50 Regionalwahlkreise aufteilen, in denen Bürger kandidieren können.
Für diese Bürger sollen folgende Anforderungen gelten:
- die Unbescholtenheit
- ein Mindestalter von 35 Jahren
- mindestens zwei Jahre politische Unabhängigkeit
- mindestens zwei Jahre keine politische Funktionärstätigkeit
- Unterstützungsunterschriften von mindestens 250 Bürgern aus dem Wahlkreis für die Kandidatur
Die Überprüfung der Zulassungskriterien zur Wahl der unabhängigen Bürgervertreter erfolgt über die jeweiligen Landeswahlbehörden.
Präsentation der Kandidaten:
Kandidaten, die sich der Wahl zu den unabhängigen Bürgervertretern stellen, werden von amtlicher Seite über die Wahlbehörde an einem genannten Stichtag gleichzeitig auf einer Internetplattform bekanntgemacht.
Zur Verfügung stehen diesen:
- ein standardisiertes Modul für den Lebenslauf
- standardisierte Seiten zur Präsentation der eigenen Person und der angestrebten politischen Ziele
- die Möglichkeit zur Videopräsentation, auch über weitere Plattformen wie z.B. youtube u.A.
Nominierung am amtlichen Stimmzettel:
Alle Bürger, die über die Internetplattform als unabhängige Bürgervertreter kandidieren, werden am Wahltag in alphabetischer Reihenfolge kundgemacht und können entweder mit ihrer fortlaufenden Nummer oder mit ihrem Namen am amtlichen Stimmzettel eingetragen werden.
Der Bürger mit den meisten Stimmen in jedem Wahlkreis zieht als unabhängiger Bürgervertreter ins Parlament ein.
Mit den 50 Bürgervertretern und den 100 politischen Abgeordneten ist der Nationalrat mit 150 Abgeordneten aus der Sicht des Team Stronach ausreichend besetzt.
Mehrheitswahlrecht
Parteienstimmen:
Die Partei mit den meisten Stimmen bildet die Regierung.
Alle anderen im Parlament vertretenen Parteien bilden die Opposition.
Die Regierung muss sich für ihre Vorschläge jeweils eine Mehrheit suchen, sowohl in Zusammenarbeit mit den anderen Parteien, als auch mit den Bürgervertretern.
Abstimmungen im Parlament
Die Abstimmungen im Parlament sollen generell auf ein elektronisches - und damit transparentes - System umgestellt werden.
Die Bürgervertreter stimmen im Geheimen ab, damit es keine Belohnung und keine Bestrafung gibt. Sie sollen an den Sitzungen und Abstimmungen zu den wichtigsten Budgetfragen beteiligt sein.
Um ein Gesetz zu verabschieden, müssen immer mindestens 25 Stimmen aus dem Pool der Bürgervertreter kommen.
Die Bürgervertreter sind auf diese Art und Weise in einem, für die Gesellschaft repräsentativen, Ausmaß in den Gesetzgebungsprozess miteinbezogen und vor parteipolitischem Einfluss geschützt.
Sie sind nur dem eigenen Gewissen verpflichtet und können ihre Erfahrung und ihr Sachwissen nutzen.
Die Bürgervertreter sind jedenfalls ein Garant dafür, dass im Parlament wieder mit Verstand und mit dem Herzen abgestimmt wird, da sie sich fragen würden, welche Lösung gut für sie, ihre Familien und ihre Kinder tatsächlich die Beste wäre.
Frage 2: Verbindlichkeit des Abstimmungsergebnisses
Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass erfolgreiche Volksbegehren zu einer Volksabstimmung mit verbindlichem Abstimmungsergebnis führen?
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BZÖ |
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CPÖ |
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EUAUS |
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FPÖ |
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GRÜNE |
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KPÖ |
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MÄNNERPARTEI |
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NEOS |
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ÖVP |
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PIRATEN |
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SLP |
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SPÖ |
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TEAM STRONACH |
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WANDEL |
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BZÖ: siehe Frage 1.
CPÖ: Das System der Unterstützungsunterschriften muss geändert werden, insbesondere für die Einleitung eines Volksbegehrens. Definition für "erfolgreiche" Volksbegehren fehlt.
EUAUS: Ab 1% der Wahlberechtigten muß es auf jeder Ebene – also Bund, Land, Gemeinde – eine Volksabstimmung geben. Die Regelung ist leicht verständlich und leicht durchführbar.
KPÖ: Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksabstimmungen sind wichtige Instrumente, aber keineswegs ein Allheilmittel gegen Entdemokratisierung. Sie können nur eine Ergänzung der parlamentarischen Demokratie sein. Grundsätzlich sind Grund-, Freiheits- und Menschenrechte keine Themen für direkte Demokratie und es darf nicht über Minderheitenrechte abgestimmt werden.
NEOS: Wir sehen, dass Volksabstimmungen mitunter mit dem Minderheitenschutz kollidieren können. Das soll uns aber nicht davon abhalten, uns mehr Demokratie zu trauen, den Menschen zu vertrauen.
ÖVP: Wir wollen die Direkte Demokratie in Österreich weiter ausbauen und setzen uns deshalb für einen verbindlichen Umgang mit Volksbegehren ein. Wenn ein Volksbegehren von mehr als 10% der Wahlberechtigten unterstützt wurde, soll es in Zukunft ein ausführliches parlamentarisches Verfahren durchlaufen, bei dem auch den Initiatoren des Volksbegehrens eine wichtigere Stellung als bisher zukommen sollen.
Wenn das Volksbegehren bereits in Gesetzesform an den Nationalrat herangetragen wurde und ausreichend unterstützt ist, ist außerdem eine umfassende Begutachtung vorgesehen. Falls der Nationalrat das Volksbegehren allerdings nicht umsetzt, soll eine verpflichtende Volksbefragung stattfinden. In diesem Fall hat der Nationalrat die Möglichkeit, einen Gegenvorschlag zu erstellen, der ebenfalls der Volksbefragung unterzogen wird, sodass die Wahlberechtigten zwischen den beiden Vorschlägen (Volksbegehren und Gegenvorschlag des NR) entscheiden können.
PIRATEN: Mehr Mitbestimmung in einem transparenten politischen System ist eine der Kernforderungen der Piratenbewegung. Wir fordern verbindliche Volksabstimmungen ab 100.000 Unterstützerinnen und Unterstützern. Mittel- bis langfristig bevorzugen wir ein System der Liquid Democracy, welches die Vorteile von repräsentativer und direkter Demokratie in einem gemeinsamen System vereint, weniger anfällig für Populismus ist und sachpolitische Behandlung von Themen fördert.
SLP: Die Enttäuschung über die Möglichkeiten, sich in dieser Demokratie einzubringen ist sehr verständlich. Alle 5 Jahre Abgeordnete zum Nationalrat zu wählen und dann kaum Möglichkeiten zu haben, diese zu kontrollieren und im Zweifel abzuwählen, hat mit Demokratie nur sehr wenig zu tun.
Zur Umsetzung der Interessen der Mehrheit haben sich, unserer Meinung nach, Volksbefragungen international nicht bewährt. Die bürgerliche Demokratie, wie wir sie in den europäischen Staaten und anderen Staaten der „Ersten Welt“ vorfinden ist ungeeignet dafür - weil es eine sehr eingeschränkte Form von Demokratie ist, die sich v.a. auch nur auf wenige Lebensbereiche (z.B. nicht auf das Arbeitsleben) beschränken.
Das Beispiel „Frauenvolksbegehren“ zeigt zwar, dass es gelingen kann, darüber eine heftige Debatte ins Leben zu rufen und einem Thema viel Öffentlichkeit zu geben, dass aber auch offensichtlich berechtigte Forderungen wie gleiche Bezahlung von Frauen auf diesem Weg nicht erreicht werden können. Um auf ein Thema öffentlich aufmerksam zu machen, können Volksbegehren eines unter vielen Mitteln sein, es scheint aber, dass sich auch dieser Effekt in den letzten Jahren reduziert hat.
In dieser Form der Demokratie braucht es z.B. sehr viel Geld, um eine politische Meinung zu bewerben (siehe Anzeigen- und Plakatkampagnen zur Bundesheer-Volksbefragung oder Bildungsvolksbegehren), was den Großteil der Bevölkerung von einer Partizipation ausschließt. Viele fortschrittliche Volksbegehren, wie z.B. das zu Kirchenprivilegien, scheitern schon dadurch, dass sie nicht mit den Finanzmitteln der Gegenseite mithalten können.
Beschränkt ist auch die Umsetzung von erfolgreichen Volksbegehren, selbst wenn diese verbindlich wären: Umgesetzt würden sie von nicht rechenschaftspflichtigen und nur alle 5 Jahre abwählbaren Strukturen. Gemeint sind nicht nur die Parlamente, sondern auch Ministerien, Behörden usw.
Diese, das zeigen Geschichte und internationale Beispiele, finden immer Mittel und Wege die Entscheidung der Volksabstimmung zu untergraben und in wesentlichen Punkten nicht zu beachten, wenn es gegen ihre Interessen geht.
Ein besonders krasses Beispiel ist die Volksabstimmung in Irland zur Ratifizierung des Lissabon-Vertrags, wo die Herrschenden einfach so lange abstimmen ließen, bis ihnen das Ergebnis passte.
Die für Viele relevantesten Entscheidungen werden aber ohnehin nicht in Parlamenten oder (siehe Schweiz) durch Volksabstimmungen gefällt, sondern in den Chefetagen der Wirtschaft und auf Aktionärsversammlungen. Hier wird über Armut und Reichtum, Gesundheit, Freizeit usw. für alle entschieden und das völlig ohne jede demokratische Kontrolle. Dort sitzt die wirkliche Macht, und an dieser scheitert das Konzept Volksbegehren leider völlig.
Überhaupt gilt es, Demokratie in mehr Lebensbereichen zu verankern. In Schulen z.B. haben besonders SchülerInnen, aber auch die LehrerInnen kaum Mitbestimmungsrechte. Lehrplan, Stundenzeiten, Schul-Gebäude und -hofgestaltung... sind Bereiche, die vor allem SchülerInnen und LehrerInnen direkt betreffen und in denen sie so gut wie nichts mitzureden haben.
Obwohl wir uns immer wieder an Volks-Befragungen und -Begehren beteiligen und auch Wahlempfehlungen abgeben, weisen wir immer auf die engen Grenzen dieser „direkten Demokratie“ hin. Natürlich fordern auch wir die Abschaffung der Hürden gegen Volksbegehren wie das Unterschreiben auf dem Amt. Wenn es aber darum geht die Interessen der Mehrheit umzusetzen bauen wir nicht auf Volksbegehren, sondern auf aktiven Widerstand in Betrieben und auf der Straße.
Eine wirklich direkt-demokratische Gesellschaft ist für uns eine Gesellschaft, in der immer die, die von Entscheidungen betroffen sind, diese auch fällen. Eine demokratische Gesellschaft macht nicht vor den Toren der Wirtschaft halt, sie hat ihren Ursprung in Komitees in Betrieben, Nachbarschaften, Schulen, Unis, Wohnhäusern... Solche Komitees wären am Besten dazu geeignet, eine Gesellschaft wirklich demokratisch zu organisieren.
Für uns ist das der demokratische Sozialismus.
Frage 3: Veto-Volksabstimmung
Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass die Bevölkerung Veto-Volksabstimmungen über neue Bundesgesetze und über neue Bundesverordnungen auslösen kann?
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BZÖ |
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CPÖ |
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EUAUS |
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FPÖ |
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GRÜNE |
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KPÖ |
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MÄNNERPARTEI |
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NEOS |
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ÖVP |
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PIRATEN |
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SLP |
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SPÖ |
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TEAM STRONACH |
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WANDEL |
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BZÖ: In Zeiten der Politikverdrossenheit braucht es, um gerade die junge Generation von der Sinnhaftigkeit politischen Agierens im Sinne einer demokratisch geprägten politischen Auseinandersetzung zu überzeugen, mehr Möglichkeiten zur Mitwirkung an den politischen Entscheidungsprozessen wie auch den verstärkten Einsatz von Mitteln der direkten Demokratie. Die Bevölkerung darf in ihrer Mitwirkung – umso mehr als dies nun dank elektronischer Technik rasch, einfach und kostengünstig möglich wäre – nicht auf die alle fünf Jahre stattfindenden Wahlen beschränkt werden. Andererseits war die Bundesheer-Volksbefragung ein Musterbeispiel dafür, wie direkte Demokratie nicht aussehen soll. Das BZÖ bekennt sich grundsätzlich zur repräsentativen Demokratie als einzigem institutionalisierten Weg, um im Verhandlungsweg taugliche Lösungen bei komplexen Themen erarbeiten zu können. Ein Ausbau der direkten Demokratie darf nicht dazu führen, dass sich die politischen Entscheidungsträger auf das Volk ausreden, solche neuen politischen Mittel parteipolitisch missbraucht werden, Wahlergebnisse durch lautstarke Minderheiten konterkariert werden und letztlich im Ergebnis unbefriedigende Entscheidungen fallen. Das BZÖ spricht sich daher für moderne Möglichkeiten der direkten Demokratie aus, die aber in die repräsentative Demokratie wirksam eingebaut werden müssen, um diese nicht zu konterkarieren, sondern sie aus ihrer rot-schwarzen Erstarrung zu befreien.
CPÖ: Ein ähnliches Vetorecht sollte auch der Bundespräsident erhalten.
GRÜNE: Das Hauptaugenmerk der Grünen liegt an einer konstruktiven Mitwirkungsmöglichkeit des Wahlvolks, daher sind Vetoreferenden, mit denen das Inkrafttreten von Gesetzen nur verhindert werden kann, nur zweite Option.
KPÖ: Bei wesentlichen grundsätzlichen Entscheidungen (Beispiel EU-Verträge, Wahlrechtsänderungen etc.) sind Veto-Volksabstimmungen per Volksbegehren von hoher Bedeutung. Die KPÖ unterstützt das unbedingt.
ÖVP: Mitbestimmung und Bürgerbeteiligung sind der Österreichischen Volkspartei ein zentrales Anliegen. Mit Blick auf die kommende Legislaturperiode gilt es, die Möglichkeiten der direkten Bürgerbeteiligung durch eine Aufwertung von Volksbegehren, durch die Schaffung des Instruments der Bürgeranfrage und die Stärkung der Bürgerbeteiligung über das Internet auszubauen. Das Prinzip der repräsentativen Demokratie ist jedoch eine unverzichtbare Errungenschaft unserer Republik. Wir wollen dieses bewährte Prinzip beibehalten und sinnvoll ergänzen. Jedes Gesetz einer Volksabstimmung zu unterziehen erscheint nicht sinnvoll.
PIRATEN: Auch ein „so nicht!“ der Bevölkerung gegenüber dem Parlament muss Teil eines ausgewogenen Gleichgewichts zwischen direkter und repräsentativer Demokratie sein.
SLP: siehe Frage 2.
Frage 4: Konstruktives Referendum
Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass bei einer Veto-Volksabstimmung die Bevölkerung einen konstruktiven Alternativvorschlag zu einem Gesetz des Nationalrats vorlegen und zur Abstimmung bringen kann?
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BZÖ |
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CPÖ |
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EUAUS |
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FPÖ |
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GRÜNE |
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KPÖ |
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MÄNNERPARTEI |
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NEOS |
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ÖVP |
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PIRATEN |
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SLP |
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SPÖ |
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TEAM STRONACH |
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WANDEL |
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BZÖ: siehe Frage 3.
EUAUS: Die Frage ist unklar. Wen meinen Sie konkret mit „die Bevölkerung“? Wer soll also ganz konkret den Alternativvorschlag einbringen?
GRÜNE: Dieser Vorschlag entspringt der Bemühung, dem Vetoreferendum konstruktive Elemente zu verschaffen. Allerdings wird das Vetoreferendum immer quasi die Reißleine des Wahlvolkes sein. Ob es hier möglich ist, einen alternativen Entwurf zu erarbeiten und in die öffentliche Debatte einzuspeisen, ist mehr als offen. Daher kann diese Ergänzung des Vetoreferendums nichts daran ändern, dass aus Sicht der Grünen die "Volksinitiative" klare Priorität hat.
KPÖ: Allerdings ist in dieser Frage unklar, wer „die Bevölkerung“ ist, die einen Alternativvorschlag formuliert, und wie ein solcher zu Stande kommt. Die KPÖ unterstützt aber grundsätzlich, dass über Alternativen abgestimmt werden kann.
ÖVP: Siehe hierzu unsere Antwort auf Frage 3.
PIRATEN: Weder JA noch NEIN. Dieser Vorschlag ist nicht Teil unsere Konzepts für direkte Demokratie, weil es uns von den Fristen her unpraktikabel erscheint – in einem Veto-Referendum ein Gesetz kippen zu können, muss mit relativ kurzen Fristen und geringeren Unterschriftenzahlen möglich sein, die Einbringung eines Gegenvorschlags sollte den herkömmlichen (längeren und dadurch diskussionsintensiveren) Petitionsprozess durchlaufen.
SLP: siehe Frage 2.
Frage 5: Formulierungshoheit über den Abstimmungstext
Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass der Gesetzesentwurf eines Volksbegehrens völlig unverändert zur Volksabstimmung kommt, sofern dieser Gesetzesentwurf vom Parlament nicht beschlossen wird?
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BZÖ |
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CPÖ |
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EUAUS |
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FPÖ |
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GRÜNE |
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PIRATEN |
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SPÖ |
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TEAM STRONACH |
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WANDEL |
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BZÖ: siehe Frage 3.
EUAUS: Alles andere würde das Volksbegehren wieder entwerten.
GRÜNE: Darauf zu beharren, dass der Gesetzestext eines Volksbegehrens nur wortgleich zur Abstimmung kommt, ist nach Ansicht der Grünen nicht sinnvoll. Kommen InitiatorInnen und Parlament gemeinsam zu der Auffassung, dass sprachliche und legistische Verbesserungen, die aber den Inhalt des Entwurfs nicht ändern, sinnvoll sind, so ist eine Abstimmung über dann zwei Entwürfe (die Ausgangsversion und die leicht redigierte Version) für die Bevölkerung nicht nachvollziehbar. Daher sollten unwesentlich andere Gesetzesentwürfe nicht einer Volksabstimmung unterzogen werden müssen. Allerdings sollte es für die InitiatorInnen einen Rechtsschutz geben, um sich vor einer missbräuchlichen Verwendung der "unwesentlichen Änderung" schützen zu können (Verfassungsbeschwerde).
KPÖ: Insbesondere setzt sich die KPÖ dafür ein, Volksbegehren für Gesetzesinitiativen ernst genommen und nicht schubladisiert werden, wie das bilang der Fall war.
ÖVP: Siehe hierzu unsere Antwort auf Frage 1.
PIRATEN: Die Entscheidungshoheit, ob dem Willen eines Volksbegehrens Genüge getan wurde, muss natürlich beim Initiatorinnenkomitee liegen – sonst wäre parlamentarischer Willkür Tür und Tor geöffnet.
SLP: siehe Frage 2.
Frage 6: Freie Unterschriftensammlung
Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass die Unterstützungserklärungen für ein Volksbegehren frei, dh. ohne Zwang zum Gang aufs Amt, während einer Sammelfrist von 18 Monaten gesammelt werden können?
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BZÖ |
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CPÖ |
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PIRATEN |
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SPÖ |
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TEAM STRONACH |
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WANDEL |
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BZÖ: Wir haben uns schon bisher dafür ausgesprochen, durch elektronische Unterstützungsmöglichkeiten den Weg zum Amt verzichtbar zu machen und auch die damit verbundenen Möglichkeiten, Druck auf die Bürger auszuüben, zu beseitigen. Dafür werden wir uns auch künftig stark einsetzen.
EUAUS: Für uns ist es wichtig, dass Unterstützungserklärungen geheim abgegeben werden können. Das in der Bundesverfassung verankerte geheime Wahlrecht soll sich auch auf Unterstützungserklärungen bei Volksbegehren und auf die Kandidatur für eine Wahl erstrecken.
GRÜNE: Die Eintragungsfrist muss jedenfalls verlängert werden. Eine freie Sammlung von Unterschriften soll möglich sein. Allerdings sollte es die amtliche Sammlung (online, im Amt, per Brief) auch geben. Solange Volksbegehren bloßes Agendasetting sind, wären zu enge Missbrauchsvorsorgen überschießend. Kann mit Volksbegehren aber eine Volksabstimmung ausgelöst werden, so sollte auch bei der freien Sammlung die Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises wie zB Führerschein, amtl Dienstausweis, Identitätsausweis anzugeben sein.
KPÖ: Der Gang aufs Amt ist ein Anachronismus. Der Zugang zu direkter Demokratie ist zu erleichtern, etwa indem statt 8.032 zu leistenden Unterstützungserklärungen für die Einleitung eines Volksbegehrens 2.600 analog für die Kandidatur bei einer Nationalratswahl oder Europaparlamentswahl genügen und diese auch per Liste oder Online aufgebracht werden können. Das fordern wir im übrigen bezüglich der Kandidatur zum Nationalrat.
ÖVP: Wir wollen die Mitbestimmungsrechte mittels des Einsatzes von Internet und Neuen Medien (Stärkung von elektronischen Sammelsystemen) weiterentwickeln. Um das Sammeln von Unterstützungserklärungen über das Internet möglich zu machen, muss sichergestellt sein, dass jeder Wahlberechtigte nur einmal eine Unterstützungserklärung abgeben kann. Die von uns geforderte Schaffung einer zentralen Wählerevidenz ist deshalb die Voraussetzung, dass Volksbegehren, Bürgerinitiativen und Bürgeranfragen per Internet unterstützt werden können.
PIRATEN: Wir fordern deutlich geringere Hürden für das Sammeln von Unterschriften, sowohl für Wahlantritte als auch für Volksbegehren/-abstimmungen. Unterstützung muss sowohl via Internet als auch deutlich einfacher auf der Straße (nicht nur am Amt) möglich sein.
SLP: siehe Frage 2.
Frage 7: Bürger_innen-freundliche Unterstützungshürde
Für welche Höhe der Unterstützungshürde, um durch ein Volksbegehren eine Abstimmung auszulösen, wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode einsetzen?
___bis_100.000___
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__100.001-250.000__
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__250.001-400.000__
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__400.001-550.000__
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__550.001-700.000__
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__700.001-850.000__
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__850.001-1.000.000__
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EUAUS |
CPÖ |
GRÜNE |
BZÖ |
ÖVP |
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NEOS |
FPÖ |
TEAM STRONACH |
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KPÖ |
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PIRATEN* |
PIRATEN* |
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BZÖ: Wie bereits in Frage 1 erwähnt, hat das BZÖ einen Antrag betreffend mehr Mitsprache und direkte Demokratie durch "Internet-Volksbegehren" (1688/A(E)) eingebracht, nach welchem Volksbegehren künftig über die Website des österreichischen Parlaments gestartet und unterstützt werden können. Erhalten sie mehr als 400.000 Unterschriften wäre eine verbindliche Volksabstimmung über das entsprechende Anliegen durchzuführen. Um verhetzende oder diskriminierende Forderungen "auszufiltern", sieht unser Antrag klare Kriterien für Volksbefragungen und die Einrichtung einer unabhängigen Expertenkommission vor. Für Österreicher ohne Internetzugang sollen Endgeräte bei öffentlichen Stellen bereitgestellt werden. Letztlich hängt die Höhe der Unterstützungshürde aber direkt mit der verfassungsrechtlich verankerten Wirkung zusammen.
EUAUS: 1% der Wahlberechtigten; derzeit ca 63.000 Unterstützungserklärungen. Auch 1% der Wahlberechtigten sind eine sehr hohe Anzahl an Unterstützern. Dadurch, dass Demokratie die Herrschaft des Volkes ist, sollte das Volk auch möglichst leicht Entscheidungen treffen können. Das würde auch das Interesse an der Politik deutlich heben.
GRÜNE: 4% der Wahlberechtigten der letzten Nationalratswahl sollen mit ihrer Unterstützung eine Volksabstimmung auslösen können. Dieser Prozentsatz entspricht der 4%-Klausel für wahlwerbende Parteien in der Nationalratswahlordnung. Ausgehend von der Nationalratswahl 2013 wären dies derzeit 255.371 Unterstützungen.
KPÖ: Für eine Volksabstimmung per Volksbegehren halten wir als Quorum mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten für notwendig, wobei wir für die Volksabstimmung selbst eine Wahlbeteiligung von mindestens 50 Prozent für notwendig halten, um Minderheitsentscheidungen hintanzuhalten.
ÖVP: Wir wollen Volksbegehren zu einem wirkungsvollen Instrument der Bürgerbeteiligung ausbauen: Wenn ein Volksbegehren von mehr als 10% der Wahlberechtigten (dzt. ca. 638.000 Personen) unterstützt wurde, soll es entweder durch das Parlament umgesetzt werden, oder eine Volksbefragung abgehalten werden müssen.
PIRATEN: 50.000 für Vetointiativen, 100.000 für „normale“ Gesetzesinitiativen, 150.000 für Verfassungsinitiativen.
SLP: siehe Frage 2.
Frage 8: Faire Abstimmungsdebatte
Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass in der Abstimmungsdebatte eine umfangmäßig ausgewogene Darstellung der Argumente beider Seiten in den Medien sichergestellt ist und dass beiden Seiten aus öffentlichen Mitteln dieselbe Summe für die Abstimmungsdebatte zur Verfügung steht?
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BZÖ |
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CPÖ |
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EUAUS |
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TEAM STRONACH |
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WANDEL |
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BZÖ: Unsere Partei hat schon anlässlich der Bundesheer-Volksbefragung beantragt, der Bevölkerung nach dem Schweizer Muster auf Staatskosten eine sachliche Entscheidungsgrundlage an die Hand zu geben. Das werden wir auch künftig stark vertreten.
EUAUS: Direkte Demokratie kann nur mit einer ausführlichen sachlichen Diskussion in den Medien und im Internet funktionieren.
ÖVP: Wir wollen, dass den Initiatoren eines Volksbegehrens während des parlamentarischen Verfahrens eine wichtigere Stellung zukommt als bisher. Eine Einflussnahme auf die mediale Berichterstattung auszuüben, wäre ein Eingriff in die Medienfreiheit, den wir aus demokratiepolitischen Gründen strikt ablehnen.
KPÖ: Die Anforderung an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind vor allem Unabhängigkeit und Objektivität und damit verbunden eine ausgewogene Berichterstattung. In der Frage der Finanzierung aus öffentlichen Mitteln ist die KPÖ skeptisch, insbesondere wer die beiden Seiten sein sollen (während die BetreiberInnen eines Begehrens z.B. ausmachbar sind, ist das bei der “Gegenseite” nicht möglich). Eine strikte und lückenlose Begrenzung der Ausgaben wäre jedenfalls die Voraussetzung, um ein Kampagnisieren durch finanzstarke Interessensgruppen hintanzuhalten und direkte Demokratie nicht Materialschlachten auszuliefern.
PIRATEN: Faire Information über pro und contra der zur Abstimmung stehenden Inhalte ist in unseren Augen ein wichtiger Teil der Begleitmaßnahmen für verantwortungsvolle und gegen Populismus möglichst resistente direkte Demokratie. Wir fordern sowohl eine neutrale Informationskampagne durch eine unabhängige Instanz als auch eine Kampagnenkostenobergrenze für die Vertretenden der Pro- und Contra-Seiten.
SLP: siehe Frage 2.
Frage 9: Fairer Kostenersatz
Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass die Organisator_innen eines Volksbegehrens bzw. einer Volksabstimmung für ihre Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs und für ihre politische Arbeit, um einer Unterstützung für ihren Gesetzesentwurf zu erreichen, einen Kostenersatz erhalten, auf den dieselben finanziellen Maßstäbe angewendet werden wie für parlamentarische Gesetzgebungsaktivitäten?
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BZÖ |
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CPÖ |
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EUAUS |
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FPÖ |
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PIRATEN |
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SPÖ |
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TEAM STRONACH |
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WANDEL |
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BZÖ: Wir stehen einer einheitlichen staatlichen Unterstützung für oder staatlichen Beistellung von technischen Mitteln für die Umsetzung von internetgestützten direktdemokratischen Mitteln positiv gegenüber und werden uns für diese – wie in der Vergangenheit anlässlich der Verankerung der Europäischen Bürgerinitiative - auch künftig einsetzen.
EUAUS: Das ist ein Gebort der Fairness.
NEOS: Hier sollten wir in die Diskussion (mit offenem Ausgang) eintreten, denn wir NEOS sehen auch in der repräsentativen Demokratie viel Positives und wollen kostenmäßig keine Dämme brechen. Allerdings wäre ein Modell vorstellbar, in dem eine legistische Service-Stelle den Initiator_innen zur Seite steht.
ÖVP: Kostenersatz soll es auch in Zukunft gemäß der für Volksbegehren geltenden gesetzlichen Bestimmungen geben.
PIRATEN: JEIN. Wir haben an Stelle der derzeitigen Parteienfinanzierung das Demokratieschilling-Konzept erarbeitet, welches eine Finanzierung von Parteien, Bürgerinitiativen, NGOs, etc. pp. ermöglichen soll – hierbei entscheiden die Wahlberechtigten selbst, welche Organisation ihre „Demokratieschillinge“ für politische Arbeit zur Verfügung gestellt bekommt, was eine lebendige Demokratie fördert und auch sachpolitische Arbeit gegenüber Parteigeplänkel besserstellt.
SLP: siehe Frage 2.
Frage 10: Erarbeitung eines Direkt-Demokratie-Vorschlags durch einen „Bürger_innenrat“
Im Bundesland Vorarlberg haben sich Bürger_innenräte für Fragen, die die Bürger_innen berühren und betreffen, bewährt. Ein solche Bürger_innenrat könnte der Bevölkerung die Möglichkeit eröffnen, die Spielregeln für Direkte Demokratie mitzugestalten. Dr.in Martina Handler hat mithilfe bewährter Partizipationsmethoden ein Konzept für die Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs durch eine repräsentativ zusammengesetzte Gruppe erstellt.
Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass ein repräsentativ zusammengesetzter „Bürger_innenrat“ einen Vorschlag über die direkt-demokratischen Instrumente erarbeitet, dass dafür finanzielle und sonstige Ressourcen aus öffentlichen Mitteln bereitgestellt werden und dass durch Verfassungsbestimmungen vorab abgesichert wird, dass der Direkt-Demokratie-Vorschlag des „Bürger_innenrats“ einer Volksabstimmung unterzogen wird und als Alternativvorschlag gegen einen Direkt-Demokratie-Vorschlag des Parlaments antreten darf?
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BZÖ |
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CPÖ |
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EUAUS |
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FPÖ |
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GRÜNE |
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KPÖ |
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MÄNNERPARTEI |
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ÖVP |
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PIRATEN |
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SLP |
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SPÖ |
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TEAM STRONACH |
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WANDEL |
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BZÖ: Die Vorarlberger BürgerInnen-Räte sind ein denkbares Modell, um auf regionaler Ebene direktdemokratische Mitbestimmung und ein produktives Zusammenwirken mit gewählten Volksvertretern und Behörden zu ermöglichen. Angesichts der komplexen Fragestellungen und Risiken einer umfassenden Verfassungsänderung, die sogar einer Volksabstimmung bedürfte, schlagen wir aber vor, für diese Aufgabe alle vorhandenen Kräfte zu bündeln, statt sie gegeneinander auszuspielen bzw. die Verantwortung dafür auszulagern.
EUAUS: Eigentlich sollen die gewählten Volksvertreter (= Mandatare) das Volk vertreten. Dazu parallel einen (nicht-gewählten) Bürger-Innenrat zu installieren, ist vermutlich nicht sehr sinnvoll.
GRÜNE: Es ist evident, dass in der Debatte um die direkte Demokratie weitere Perspektiven miteinbezogen werden müssen. Wer ist hiefür berufener als das Wahlvolk selbst. Ein BürgerInnenrat wäre ein geeigneter Weg, die Reform auf eine breitere Basis zu stellen. Will man jedoch in einem entsprechenden BürgerInnenbeirat-Gesetz auch die automatische Volksabstimmung über den erarbeiteten Entwurf sicherstellen, so müsste darüber schon eine Volksabstimmung durchgeführt werden. Damit baut man nur Hürden auf. Besser wäre es daher, den Gesetzesentwurf des BürgerInnenrats auf die Stufe eines Volksbegehrens zu stellen und in diesem BürgerInnenrat-Gesetz die parlamentarische Behandlung des Entwurfs sicherzustellen.
KPÖ: Direkte Demokratie ist aus Sicht der KPÖ eine Ergänzung zum Parlamentarismus. In diesem Sinn soll auch die konkrete Ausgestaltung in einer breiten Debatte entwickelt werden, eine Einbeziehung der Zivilgesellschaft erachten wir für wichtig. Ein Übergehen des Parlaments halten wir jedoch für problematisch, zudem ist unklar, wie genau ein Bürger_innenrat repräsentativ zusammengesetzt werden kann. Kritik an der politischen Kultur der im Parlament vertretenen Parteien sollte nicht zu einer pauschalen Abwertung des Parlamentarismus führen, sondern auch in eine Demokratisierung der Wahlrechte (z.B. die Abschaffung der Sperrklauseln von 4 bzw. 5 Prozent ), um Parteienvielfalt zu befördern.
NEOS: Wir NEOS haben unser gesamtes Programm in Bürger_innenforen in allen Bundesländern und breiter Online-Partizipation erstellt. Über die genaue Ausgestaltung sollten wir aber noch reden, weil wir NEOS hier über einen breiten Erfahrungsschatz aus der Praxis verfügen, den wir gerne einbringen wollen. Die Idee ist jedoch spannend und was noch wichtiger ist: sie funktioniert besser, als manche Pessimist_innen sich das vorstellen können. Hier müssen wir Ängste abbauen.
ÖVP: Die ÖVP hat bereits ein umfassendes Demokratiepaket auf den Tisch gelegt: Bundesparteiobmann Dr. Michael Spindelegger hat im Winter 2012 die Junge Volkspartei und Sebastian Kurz mit der Ausarbeitung eines Demokratiepakets beauftragt, im April 2012 hat die Junge Volkspartei das Ergebnis ihrer Arbeit präsentiert und im Sommer 2012 wurde das Demokratiepaket der ÖVP im Bundesparteivorstand beschlossen. Wir werden uns dafür einsetzen, die Vorschläge Stück für Stück aufzugreifen und umzusetzen.
PIRATEN: Wir haben zwar nicht explizit die Forderung nach einem Bürgerinnenrat im Parteiprogramm, wollen aber jedenfalls eine Volksabstimmung über die Einführung der direkten Demokratie und das konkrete Modell dazu. Mehr noch, wir fordern die Wahl einer verfassungsgebenden Versammlung zur Schaffung einer zeitgemäßen, übersichtlichen, verständlichen und inspirierenden neuen Verfassung für die Republik Österreich.
SLP: siehe Frage 2.
Frage 11: Direkte Demokratie in die Koalitionsvereinbarung
Wird Ihre Partei eine Regierungsbeteiligung nur eingehen, sofern jene Punkte, für die Ihre Partei hier in diesen Antworten ihren Einsatz versprochen hat, auch in die Koalitionsvereinbarung aufgenommen werden?
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BZÖ |
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CPÖ |
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EUAUS |
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FPÖ |
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GRÜNE |
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KPÖ |
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MÄNNERPARTEI |
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NEOS |
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ÖVP |
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PIRATEN |
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SLP |
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SPÖ |
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TEAM STRONACH |
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WANDEL |
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BZÖ: Wir werden uns weiter spürbar für Verbesserungen des direktdemokratischen Instrumentariums einsetzen. Verbesserungen in diesem Bereich müssen auch in Koalitionsvereinbarungen aufgenommen werden. Justamentstandpunkte führen in einer Demokratie aber erfahrungsgemäß selten zu befriedigenden und häufig zu gar keinen Ergebnissen, was im Sinne der direkten Demokratie das schlechtestmögliche Ergebnis wäre.
EUAUS: Weiters muß der Koalitionspartner eindeutig für den EU-Austritt Österreichs sein. Erst wenn Österreich nicht mehr von der EU fremdbestimmt ist, macht Demokratie in Österreich überhaupt noch Sinn. Bekanntlich steht das EU-Recht ja sogar über österreichischem Verfassungsrecht.
GRÜNE: Eine grüne Regierungsbeteiligung ohne Weiterentwicklung der parlamentarischen sowie der direkten Demokratie ist undenkbar. Das zeigen auch die Regierungsübereinkommen in den grünregierten Ländern. Ein Koalitionsabkommen, das den von den Grünen gewünschten Ausbau der direkten Demokratie zu 100% erfüllt, ist jedoch völlig unrealistisch. Wie die Entwicklung der letzten Monate zeigte, sind die Widerstände bei ÖVP und bei SPÖ vehement. Die Grünen werden bei Koalitionsverhandlungen auf die Weiterentwicklung der direkten Demokratie großes Augenmerk legen, aber auch den Weg des Kompromisses beschreiten. Eines Kompromisses allerdings, der das Ziel der Volksinitiative (Volksabstimmung nach Volksbegehren) nicht aus dem Auge verliert.
KPÖ: Die KPÖ verspricht lästige Fragen und Widerspruch im Parlament. Wir wollen den Platz der linken, sozialen Opposition im Parlament einnehmen. Dieser Platz ist bisher unbesetzt.
ÖVP: Am 29. September wird gewählt, dann wird gezählt und anschließend werden wir über mögliche Koalitionen verhandeln. Wir wollen eine Reformregierung, in der die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen, Chancen und Perspektiven für die Jugend und mehr Mitbestimmung im Vordergrund stehen.
PIRATEN: Weder JA noch NEIN. Wir stehen festen Koalitionsabkommen generell kritisch gegenüber, da sie mit unseren Forderungen nach transparenter Politik sowie unserem Verständnis von Basisdemokratie und innerparteilicher Mitbestimmung sehr stark kollidieren. Wir könnten uns eher die Stützung einer Minderheitsregierung gegen die Zusicherung bestimmter Einzelprojekte vorstellen – mehr Mitbestimmung in Form von direkter Demokratie wäre jedenfalls eines dieser Einzelprojekte, auf das wir (neben z. B. Transparenz und netzpolitischen Forderungen) großen Wert legen würden.
SLP: Die SLP würde mit keiner Partei, die für Sozialabbau und Rassismus steht (und das sind alle Parlamentsparteien sowie NEOs & Co.) eine Koalition eingehen - letztlich lassen sich Fragen von Demokratie auch nicht von den demokratischen Grundrechten von Menschen, denen die österreichischen Staatsbürgerschaft "fehlt" trennen. Die SLP fordert gleiche Rechte für alle die hier leben.
Frage 12: Einsatz des Verfassungsdrittels für eine Stärkung Direkter Demokratie
Wird Ihre Partei im Fall einer Oppositionsrolle gleich zu Beginn der Legislaturperiode ankündigen, dass Ihre Partei das Verfassungsdrittel bei Verfassungsänderungen für eine Stärkung Direkter Demokratie einsetzen wird und dass Ihre Partei daher während der kommenden Legislaturperiode erst dann Änderungen der Bundesverfassung zustimmen wird, nachdem ein Ausbau der Direkten Demokratie mit Initiativ-Volksabstimmungen und Veto-Volksabstimmungen beschlossen worden ist?
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BZÖ |
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CPÖ |
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EUAUS |
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FPÖ |
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GRÜNE |
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MÄNNERPARTEI |
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PIRATEN |
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SLP |
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SPÖ |
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TEAM STRONACH |
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WANDEL |
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BZÖ: siehe Frage 11.
EUAUS: Ja, das ist sinnvoll.
FPÖ: Eine derartige Festlegung schränkt die eigene Verhandlungsposition ein und kann – wie die Vergangenheit gezeigt hat – zumeist nicht durchgehalten werden.
KPÖ: Die KPÖ wird die Oppositionsrolle in- oder außerhalb des Parlaments wahrnehmen und jedenfalls für eine Stärkung direkter Demokratie eintreten.
NEOS: Wenn wir die Frage richtig verstanden haben, müssen wir das ablehnen. NEOS will nicht zuletzt auch die poltische Kultur erneuern. Blockadepolitik und Junktimierungen sind nicht unser Stil. Wir werden nicht gegen etwas sein, was wir für vernünftig halten, weil wir etwas anderes, das wir auch für vernünftig halten, (noch) nicht durchsetzen können.
ÖVP: Wir werden uns in der kommenden Legislaturperiode weiterhin für mehr Direkte Demokratie in Österreich einsetzen.
PIRATEN: Obwohl wir, wie oben geschrieben, Volksabstimmungen stark befürworten und uns für deren Einführung einsetzen werden, bemühen wir uns dennoch, jede zur Abstimmung gelangende Frage für sich zu betrachten und zu bewerten. Sinnvollen Änderungen der Bundesverfassung werden wir uns daher nicht prinzipiell und allein zum Zwecke einer politischen Junktimierung verschließen, wobei eine derartige Forderung natürlich Teil von entsprechenden Verhandlungen sein könnte.
SPL: siehe Frage 2.
Anmerkungen zur grafischen Darstellung der Parteienantworten
Die Fragen wurden an die Spitzenkandidat_innen gerichtet.
Wir haben bei den meisten Fragen aufgefordert zu beantworten, wie stark sich die jeweilige Partei für oder gegen die gefragte Verbesserung Direkter Demokratie einsetzen wird. Intensität 1 (mäßig dafür/dagegen): Wir werden uns dafür/dagegen aussprechen (zB mit Presseaussendungen im üblichen Ausmaß), beabsichtigen aber keine darüber hinausgehenden Anstrengungen und Aktivitäten. Intensität 2 (stark dafür/dagegen): Wir werden uns besonders dafür/dagegen anstrengen (zB mit eigenem Initiativantrag und sonstigen parlamentarischen Aktivitäten). Intensität 3 (besonders stark dafür/dagegen): Wir werden uns besonders intensiv dafür/dagegen anstrengen und diese Forderung während der gesamten Wahlperiode in- und außerhalb des Landtags beharrlich weiterverfolgen.
Ein farbiges Kästchen bedeutet, dass die Intensität 1 ("mäßig dafür/dagegen"), zwei Kästchen bedeuten, dass die Intensität 2 ("stark dafür/dagegen") und drei Kästchen bedeuten, dass die Intensität 3 ("besonders stark dafür/dagegen") zugesagt wurde.
Die Darstellung der Antworten erfolgt in den Ampelfarben rot für "nein" bzw. grün für "ja".
Die Veröffentlichung der Antworten wurde im Schreiben an alle kandidierenden Parteien angekündigt: "Wie gewohnt werden wir die interessierte Öffentlichkeit über die Antworten Ihrer Partei sowie der anderen kandidierenden Parteien informieren und die Antworten als Wahlentscheidungshilfe u.a. auf unserer Website zugänglich machen."
Die Reihenfolge der kandidierenden Parteien erfolgt in alphabetischer Reihung der Kurzbezeichnungen der Parteien.
Bei Parteien, von denen mehr demokratie! Antworten erhalten hat, sind die Kurzbezeichnungen fett hervorgehoben.
Wenn bei einer kandidierenden Partei durchgehend weder farbige Kästchen noch Kommentare aufscheinen, so bedeutet dies, dass von dieser Partei keine Antworten bei mehr demokratie! eingelangt sind. Die Kurzbezeichnung der Partei ist diesfalls nicht fett hervorgehoben.