die parteiunabhängige initiative für eine stärkung direkter demokratie

Democracy International

Statuten

Statuten

mehr demokratie!
die parteiunabhängige inititive für eine stärkung direkter demokratie

 

„Jede Person hat das Recht, sich an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten des eigenen Landes direkt oder durch frei gewählte Vertreter zu beteiligen.“
Artikel 21 Absatz 1 Allgemeine Deklaration der Menschenrechte

 

„Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“
Artikel 1 Bundes-Verfassungsgesetz 

 

Inhalt

1 Name, Sitz, Tätigkeitsbereich
2 Vereinszweck
3 Leitbild und Organisationsgrundsätze
4 Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks
5 Arten der Mitgliedschaft
6 Erwerb der Mitgliedschaft
7 Beendigung der Mitgliedschaft
8 Rechte und Pflichten der Mitglieder
9 Vereinsorgane
10 Bundesmitgliederversammlung
11 Aufgaben der Bundesmitgliederversammlung
12 Bundesvorstand
13 Aufgaben des Bundesvorstands
14 Aufgaben einzelner Bundesvorstandsmitglieder
15 Rechnungsprüfung
16 Geschäftsführung
17 Beirat
18 Schiedsgericht
19 Regionalteams
20 Auflösung

1 Name, Sitz, Tätigkeitsbereich

1.1 Der Verein führt den Namen „mehr demokratie! die parteiunabhängige initiative für eine stärkung direkter demokratie - md!“.
1.2 Die Abkürzung des Vereinsnamens ist „md!“. In einem internationalen Kontext wird auch der Vereinsname „mehr demokratie! österreich“ bzw. „more democracy! austria“ verwendet.
1.3 Der Verein hat seinen Sitz in Wien und erstreckt seine Tätigkeit auf ganz Österreich. Der Verein kann auch internationale Aktivitäten insbesondere im europäischen Ausland entfalten.
1.4 Zur Erreichung des Vereinszwecks ist die Errichtung von Zweigvereinen möglich.
1.5 Der Verein kann sich intern in Aktiventeams gliedern. Die Aktiventeams können sich in Abstimmung mit dem Bundesvorstand eine Geschäftsordnung geben.

2 Vereinszweck

2.1 Für mehr demokratie! ist der Name gleichzeitig Programm:

  • mehr demokratie! tritt ein für eine Demokratisierung auf allen politischen Ebenen und in allen gesellschaftlichen Bereichen, mit der Zielrichtung eines Abbaus von Machtgefällen und von struktureller Gewalt.
  • mehr demokratie! will zu einer demokratischen Kultur beitragen, wo die Betroffenen selbstbestimmt und selbstorganisiert aktiv mitentscheiden und mitgestalten und
  • in strukturierten Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen gemeinsam empathisch voneinander lernen.

2.2 Hauptziel von mehr demokratie! ist eine lebendige direkt-demokratische Praxis auf der Grundlage von praxistauglichen direkt-demokratischen Spielregeln mit Volksabstimmungen, die die Bevölkerung initiieren kann („Direkte Demokratie von unten“).

  • Das Design des dreistufigen direkt-demokratischen Verfahrens mit Initiierungs-, Qualifizierungs- und Endscheidungsphase soll einen Meinungsaustausch zwischen Initiative und Parlament vorsehen und soll insbesondere
  • wirksam (durch Verbindlichkeit des Abstimmungsergebnisses),
  • dialogisch (durch ausführlichen öffentlichen Diskurs in der Bevölkerung und zwischen Initiative und Parlament),
  • Menschenrechts-konform (mit Überprüfbarkeit zu Beginn des direkt-demokratischen Verfahrens),
  • Bürger_innen-freundlich und zivilgesellschaftlich (durch praxistaugliche Ausgestaltung mit Ausrichtung auf eine Nutzung durch die Zivilgesellschaft) und
  • fair (durch Chancengleichheit in der Abstimmungsauseinandersetzung und durch Transparenz der Finanzierung)

ausgestaltet sein.

Alles was Parlament und Regierung entscheiden dürfen, soll auch der Souverän in Volksabstimmungen entscheiden dürfen.

Wie Direkte Demokratie von unten ausgestaltet sein soll, soll in einer Volksabstimmung von der Bevölkerung für die Bevölkerung entschieden werden.

Applaus-Plebiszite der Indirekten Demokratie, die durch Machthabende oder Parlamentsparteien initiiert werden können („Direkte Demokratie von oben“), sollen abgeschafft werden.

2.3 Nebenziele von mehr demokratie! sind eine Verbesserung der Entfaltungs- und Gestaltungsmöglichkeiten zivilgesellschaftlichen Engagements und eine Stärkung der demokratischen Teilhabemöglichkeiten, insbesondere: 

2.3.1 Förderung der Diskussionsfreude und des aktiven Einmischens in eigene Angelegenheiten sowie Abbau einer Untertanen- und Lagermentalität als Grundlage für lebendige (direkt-)demokratische Diskurse.
2.3.2 Wandel im Demokratie-Verständnis der Politiker_innen hin zu einer Vertretung statt einer Beherrschung des Souveräns, hin zu einer aktiven Befürwortung von Mitentscheidung des Souveräns und hin zu einer Respektierung der Entscheidungen des Souveräns.
2.3.3 Demokratische Medienpolitik mit transparentem Informationszugang und Partizipationsmöglichkeiten als Kommunikationsinfrastruktur für faire (direkt-)demokratische Diskurse.
2.3.4 Politische Bildung und Demokratiepädagogik zur Weckung und Förderung des Interesses an selbstbestimmter und selbstorganisierter Mitentscheidung und Mitgestaltung.
2.3.5 Informationsfreiheit, Auskunftspflichten und Transparenz als Grundlage für informative Chancengleichheit in der politischen Auseinandersetzung.
2.3.6 Schutz, Verteidigung und Verbesserung der politischen Grundrechte als garantierter Rahmen für zivilgesellschaftliches Engagement.
2.3.7 Schutz der Privatsphäre, informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz angesichts vielfältiger Überwachungsgefahren.
2.3.8 Verbesserung und Ausbau des Wahlrechts mit der Zielrichtung weitgehender Einbeziehung der Betroffenen (insbesondere Residenzbürgerschaft) sowie weitgehender Gestaltungs- und Differenzierungsmöglichkeiten (insbesondere Reihung der Parteilisten durch die Wähler_innen).
2.3.9 Demokratiefinanzierung mit öffentlichen Mitteln auch für Direkte Demokratie und für zivilgesellschaftliche Selbstorganisation als Ausgleich für ungleiche finanzielle Startbedingungen.

2.4 mehr demokratie! verfolgt nur gemeinnützige Zwecke im Sinn der Bundesabgabenordnung. Die Vereinstätigkeit ist nicht auf Gewinn ausgerichtet. Das Vereinsvermögen darf nur für die in den Statuten genannten gemeinnützigen Zwecke verwendet werden.

3 Leitbild und Organisationsgrundsätze

3.1 mehr demokratie! ist ein Kompetenzzentrum für Direkte Demokratie und fördert eine gelebte Praxis der Bürger_innen-Mitentscheidung und -Mitgestaltung.

3.2 mehr demokratie! fördert eine Zusammenarbeit und Bündelung von Direkt-Demokratie-Bewegten und von Organisationen mit ähnlichen Zielrichtungen auf Bundes-, Landes- und Gemeinde-Ebene. Darüber hinaus arbeitet mehr demokratie! auch auf internationaler Ebene mit direkt-demokratischen Initiativen und Netzwerken zusammen, insbesondere mit „Mehr Demokratie Deutschland“, mit dem „Initiative and Referendum Institute Europe“ sowie im Netzwerk „Democracy International“.

3.3 mehr demokratie! sieht in der wechselseitigen Achtung der gleichen Würde aller Menschen sowie der grund- und menschenrechtlichen Bedürfnisse eine wesentliche Grundlage für demokratisches, friedliches und empathisches Zusammenleben der Gesellschaft. mehr demokratie! lehnt ein Aufstacheln zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt entschieden ab.

3.4 mehr demokratie! schafft einen einladenden Raum und ein Forum für Demokratie-Bewegte, die die demokratischen Entfaltungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für zivilgesellschaftliches Engagement verbessern, demokratische Teilhabemöglichkeiten stärken und mehr Demokratie leben wollen.

3.5 mehr demokratie! richtet ihre Organisation darauf aus, das begeisterte Engagement der Aktivmitglieder zu unterstützen, sodass sie gerne ihre Zeit-Spenden innerhalb von mehr demokratie! erbringen, sowie darauf, das Vertrauen der Freund_innen und Förder_innen zu stärken, sodass sie gerne mit ihren Geld-Spenden zur Verwirklichung der Vereinsziele beitragen.

3.6 mehr demokratie! verhält sich zu politischen Sachinhalten neutral, sofern es sich nicht um demokratie-politisch wichtige Inhalte handelt.

3.7 mehr demokratie! ist eine überparteiliche und parteiunabhängige Organisation, die sich nicht von politischen Parteien vereinnahmen lässt. Die politischen Parteien bestimmen selber durch ihre Einstellungen und Positionen ihre Nähe bzw. ihre Ferne zu den Zielen von mehr demokratie!. mehr demokratie! schließt ein künftiges Antreten als politische Partei aus.

4 Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks

4.1 Der Vereinszweck des Punkt 2 soll durch folgende ideelle Mittel verwirklicht werden:

4.1.1 Nutzung direkt-demokratischer Instrumente.
4.1.2 Beratung für direkt-demokratische Kampagnen.
4.1.3 Monitoring der Qualität und Fairness von direkt-demokratischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen.
4.1.4 Demokratie-politische Bildungsarbeit.
4.1.5 Vorträge, Podiumsdiskussionen, Workshops, Seminare, Tagungen, Kongresse und sonstige Veranstaltungen und Versammlungen.
4.1.6 Aufbau und Betrieb einer Website.
4.1.7 Herausgabe periodischer Informationen und anderer Publikationen.
4.1.8 Sammlung von Informationen insbesondere mittels Bibliothek und Datenbanken.
4.1.9 Öffentlichkeits- und Medienarbeit einschließlich aktionistische Aktivitäten.
4.1.10 Zusammenarbeit mit Organisationen im In- und Ausland mit ähnlicher Zielrichtung.
4.1.11 Aufbau und Betreiben einer Kommunikationsinfrastruktur, von Begegnungsmöglichkeiten und geselligen Zusammenkünften.
4.1.12 Informations- und Überzeugungsarbeit bei Politiker_innen, Entscheidungsträger_innen und Meinungsführer_innen.

4.2 Die erforderlichen finanziellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:

4.2.1 Mitgliedsbeiträge und Beitrittsgebühren.
4.2.2 Erträgnisse aus Veranstaltungen und vereinseigenen Unternehmungen, Leihgebühren, Mieteinnahmen und Unkostenbeiträgen.
4.2.3 Erträgnisse aus entgeltlicher Abgabe von Druckwerken, die mit dem Vereinszweck in Zusammenhang stehen.
4.2.4 Spenden, Förderungen, Subventionen, Sammlungen, Sponsorleistungen, Vermächtnisse und sonstige Zuwendungen.

5 Arten der Mitgliedschaft

5.1 Die Mitglieder von mehr demokratie! gliedern sich in Aktivmitglieder, Förder_innen, Beiratsmitglieder und Partnerorganisationen.

5.2 Aktivmitglieder beteiligen sich durch kontinuierliche Zeit-Spenden in Aktiventeams an der Vereinsarbeit.

5.3 ​Förder_innen fördern die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines Mitgliedsbetrags.

5.4 Beiratsmitglieder teilen die Ziele des Vereins und werden für die Dauer von fünf Jahren ernannt, um sich an der Beratung des Vorstands zu beteiligen, die Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zu verstärken und beim Fundraising zu unterstützen.

5.5 Partnerorganisationen sind Organisationen, die das Hauptziel einer Stärkung Direkter Demokratie von unten (Punkt 2.2) teilen, innerhalb ihrer eigenen Organisation verbreiten und mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit unterstützen.

6 Erwerb der Mitgliedschaft

6.1 Förder_innen können natürliche Personen sowie juristische Personen werden. Aktivmitglieder und Beiratsmitglieder können nur natürliche Personen werden. Partnerorganisationen können nur juristische Personen, Initiativen und Gruppen werden.

6.2 Die Aufnahme als Förder_innen erfolgt durch Abgabe einer schriftlichen Beitrittserklärung und Zahlung des Mitgliedsbeitrags. Der Bundesvorstand kann die Aufnahme ohne Angabe von Gründen ablehnen. Diesfalls wird der erhaltene Mitgliedsbeitrag zurückgezahlt.

6.3 Über die schriftlichen Aufnahmeanträge als Partnerorganisation entscheidet der Bundesvorstand endgültig. Die Aufnahme als Partnerorganisation kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

6.4 Über die schriftlichen Aufnahmeanträge als Aktivmitglied entscheidet der Bundesvorstand endgültig. Die Aufnahme als Aktivmitglied kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

6.5 Die Ernennung zum Beiratsmitglied erfolgt auf Antrag eines Mitglieds durch den Bundesvorstand.

6.6 Förder_innen, die sich auch mit Zeit-Spenden an der Arbeit von mehr demokratie! aktiv beteiligen und als Aktivmitglied das Stimm- und Wahlrecht in der Bundesmitgliederversammlung (Punkt 8.1) ausüben möchten, können beim Bundesvorstand den Wechsel zum Aktivmitglied schriftlich beantragen. Der Bundesvorstand entscheidet gemäß Punkt 6.4 nach Rücksprache mit den Sprecher_innen dem entsprechenden Aktiventeam.

7 Beendigung der Mitgliedschaft

7.1 Die Mitgliedschaft erlischt durch freiwilligen Austritt, durch Streichung, durch Ausschluss sowie durch Tod bzw. Verlust der Rechtspersönlichkeit. Eine Rückzahlung bereits geleisteter Mitgliedsbeiträge erfolgt nicht (außer im Fall des Punkt 6.2).

7.2 Der Austritt kann dem Bundesvorstand jederzeit schriftlich mitgeteilt werden.

7.3 Die Streichung eines Mitglieds kann der Bundesvorstand vornehmen, wenn dieses trotz Mahnung länger als zwei Monate mit der Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrags im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt davon unberührt. Während eines Rückstands mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags ruhen die Rechte als Vereinsmitglied.

7.4 Der Ausschluss eines Mitgliedes kann vom Bundesvorstand wegen Verstoßes gegen die Vereinsziele, wegen grober Verletzung der Mitgliedspflichten oder wegen vereinsschädigenden Verhaltens beschlossen werden.

7.5 Ein Aktivmitglied, das die ehrenamtliche Mitarbeit beenden möchte, kann dem Bundesvorstand jederzeit schriftlich mitteilen, künftig nicht mehr Aktivmitglied, sondern Förder_in sein zu wollen. Der Bundesvorstand kann bei Aktivmitgliedern, die sich über einen längeren Zeitraum nicht mehr an aktiver Mitarbeit beteiligt haben, nach Rücksprache mit den Sprecher_innen des entsprechenden Aktiventeams sowie mit dem Aktivmitglied die Zuordnung berichtigen.

8 Rechte und Pflichten der Mitglieder

8.1 mehr demokratie! schafft eine Vereinskultur, wo die ehrenamtlichen Aktiven und Engagierten selbstbestimmt über den Einsatz ihrer Zeit-Spenden entscheiden. Das Stimmrecht in der Bundesmitgliederversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht für die Wahl der Bundesvorstandsmitglieder und der Rechnungsprüfer_innen steht daher den Aktivmitgliedern und den Beiratsmitgliedern zu.

8.2 Alle Mitglieder sind berechtigt, an den Veranstaltungen von mehr demokratie! teilzunehmen und haben das passive Wahlrecht für die Wahl der Rechnungsprüfer_innen.

8.3 Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen von mehr demokratie! nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck von mehr demokratie! Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die Aktivmitglieder, Förder_innen und Partnerorganisationen sind zur pünktlichen Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrags in der von der Bundesmitgliederversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet. Beiratsmitgliedern ist die Zahlung eines Mitgliedsbeitrags freigestellt.

9 Vereinsorgane

9.1 Organe von mehr demokratie! sind:

9.1.1 die Bundesmitgliederversammlung (Punkt 10 und 11),

9.1.2 der Bundesvorstand (Punkt 12 bis 14),

9.1.3 die Rechnungsprüfung (Punkt 15),

9.1.4 die Geschäftsführung (Punkt 16),

9.1.5 der Beirat (Punkt 17) und

9.1.6 das Schiedsgericht (Punkt 18).

9.2 Alle Organe können Entscheidungen auch in Onlineabstimmungen, Telefon- oder Videokonferenzen fällen.

10 Bundesmitgliederversammlung

10.1 Die Bundesmitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.

10.2 Die Bundesmitgliederversammlung wird durch den Bundesvorstand auf Beschluss des Bundesvorstands, auf schriftlichen begründeten Antrag von mindestens einem Zehntel der Aktivmitglieder oder auf Verlangen der Rechnungsprüfer_innen einberufen.

10.3 Zu den Bundesmitgliederversammlungen sind alle Mitglieder unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen einzuladen. In begründeten dringenden Fällen kann die Einladungsfrist auf zwei Wochen verkürzt werden. Die Anberaumung der Bundesmitgliederversammlung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung durch fristgerechte Bekanntgabe in einem elektronischen Newsletter und auf der mehr demokratie!-Homepage. Darüber hinaus kann die Einladung auch persönlich an die letzte von dem Mitglied dem Bundesvorstand schriftlich bekannt gegebene Email- oder Post-Adresse erfolgen.

10.4 Anträge zu Tagesordnungspunkten der Bundesmitgliederversammlung und Vorschläge für die Wahl von Organen sind spätestens zwei Wochen vor dem Termin der Bundesmitgliederversammlung (bzw. bei verkürzter Einberufung spätestens eine Woche vorher) beim Bundesvorstand schriftlich einzureichen. Über Anträge, die erst nach dieser Vorbereitungsfrist eingereicht werden, kann die Bundesmitgliederversammlung nur dann gültig beschließen, wenn die Bundesmitgliederversammlung diese Ergänzung mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen genehmigt. Eine Modifizierung eingebrachter Anträge entsprechend dem Diskussionsverlauf der Bundesmitgliederversammlung ist möglich.

10.5 Bei der Bundesmitgliederversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind nur die Aktivmitglieder und die Beiratsmitglieder (Punkt 8.1). Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. Juristische Personen werden durch eine vertretungsbefugte Person oder durch eine/n schriftlich Bevollmächtigten vertreten. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.

10.6 Die Bundesmitgliederversammlung ist beschlussfähig, sofern eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Einladung erfolgt ist (Punkt 10.3).

10.7 Die Wahlen und die Beschlussfassungen in der Bundesmitgliederversammlung erfolgen grundsätzlich mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen. Beschlüsse, mit denen die Vereinsstatuten geändert oder der Verein aufgelöst werden soll, bedürfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Entscheidungen zwischen mehreren Vorschlägen können durch Systemisches Konsensieren erfolgen (Auswahl des Vorschlags mit dem geringsten Gruppenwiderstand). Wahlen und Abwahlen der Vorstandsmitglieder und der Rechnungsprüfer_innen sowie Verleihung und Aberkennung von Beiratsmitgliedschaften erfolgen durch geheime Abstimmung. Bei allen anderen Entscheidungen wird offen abgestimmt.

10.8 Den Vorsitz in der Bundesmitgliederversammlung führt ein Mitglied des Bundesvorstands (Punkt 12.3). Das Ergebnisprotokoll wird von dem/der Vorsitzenden und dem/der Schriftführer_in unterfertigt (Punkt 14.4).

11 Aufgaben der Bundesmitgliederversammlung

Der Bundesmitgliederversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:

11.1 Beschluss des Arbeitsprogramms und des entsprechenden Voranschlags.

11.2 Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses.

11.3 Bestellung, Enthebung und Entlastung der Mitglieder des Bundesvorstands und der Rechnungsprüfer_innen.

11.4 Festsetzung der Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge für Aktivmitglieder, Förder_innen und Partnerorganisationen.

11.5 Beschluss über Statutenänderungen und über die freiwillige Auflösung des Vereins.

11.6 Endgültige Anerkennung sowie Auflösung eines Aktiventeams.

11.7 Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen.

12 Bundesvorstand

12.1 Der Bundesvorstand besteht aus mindestens zwei und maximal zehn Bundesvorstandsmitgliedern.

12.2 Die Bundesvorstandsmitglieder dürfen aufgrund der Parteiunabhängigkeit von mehr demokratie! gleichzeitig keine repräsentierende Funktion für eine politische Partei ausüben, die über eine lokale Bedeutung hinausreicht. Bei einer Kandidatur für eine Landtags-, Nationalrats- oder EU-Parlamentswahl ist die Bundesvorstands-Funktion ab der Wahl auf eine Parteiliste ruhend zu stellen.

12.3 Der Bundesvorstand wählt aus seiner Mitte einen oder mehrere Sprecher_innen, eine Vorsitzende / einen Vorsitzenden, eine Finanzverantwortliche / einen Finanzverantwortlichen sowie deren/dessen Stellvertreterinnen / Stellvertreter. Der Bundesvorstand legt die Schriftführung für Bundesvorstand sowie Bundesmitgliederversammlung fest (rotierend oder feststehend). Der Bundesvorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.

12.4 Der Bundesvorstand kann ein wählbares Vereinsmitglied für die restliche Dauer der Funktionsperiode kooptieren a) zur Nachbesetzung eines ausgeschiedenen gewählten Bundesvorstandsmitglieds und b) um einem Regionalteam, das noch nicht im Bundesvorstand vertreten ist, Sitz und Stimme im Bundesvorstand zu geben.

12.5 Der Bundesvorstand kann bei Bedarf, insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung von Projekten, weitere Mitglieder ohne Stimmrecht beiziehen.

12.6 Die Funktionsdauer des Bundesvorstands beträgt zwei Jahre. Auf jeden Fall währt die Funktionsdauer bis zur Wahl eines neuen Bundesvorstands. Wiederwahl von Bundesvorstandsmitgliedern ist möglich.

12.7 Der Bundesvorstand wird von der/dem Vorsitzenden oder deren/dessen Stellvertreter (Punkt 12.3) einberufen. Bundesvorstandssitzungen können auch in Form von Video- oder Telefonkonferenzen stattfinden.

12.8 Der Bundesvorstand ist beschlussfähig, wenn alle Bundesvorstandsmitglieder eingeladen wurden und mindestens die Hälfte von ihnen an der Bundesvorstandssitzung teilnimmt. Besteht der Bundesvorstand nur aus zwei Mitgliedern, müssen alle Mitglieder teilnehmen. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.

12.9 Der Bundesvorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Besteht der Bundesvorstand nur aus zwei Mitgliedern, werden die Beschlüsse einstimmig gefasst. Bei Entscheidungen zwischen mehreren Vorschlägen beschließt der Bundesvorstand durch systemisches Konsensieren (Auswahl des Vorschlags mit dem geringsten Gruppenwiderstand).

12.10 Über die Sitzung ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen, das der Einladung zur darauf folgenden Sitzung beizulegen und in der folgenden Vorstandssitzung zu genehmigen ist.

12.11 Die Funktion eines Bundesvorstandsmitglieds erlischt durch Ablauf der Funktionsperiode (Punkt 12.6), durch Enthebung (Punkt 12.12), durch Rücktritt (Punkt 12.13) oder durch Tod.

12.12 Die Bundesmitgliederversammlung kann jederzeit den gesamten Bundesvorstand oder einzelne Bundesvorstandsmitglieder entheben.

12.13 Die Bundesvorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung ist an den Bundesvorstand, im Falle des Rücktrittes des gesamten Bundesvorstandes an die Bundesmitgliederversammlung zu richten. Der Rücktritt wird erst mit Wahl bzw. Kooptierung (Punkt 12.4) einer Nachfolgerin/eines Nachfolgers wirksam.

13 Aufgaben des Bundesvorstands

Dem Bundesvorstand obliegt die Leitung des Vereins. Dem Bundesvorstand kommen alle Aufgaben zu, die nicht einem anderen Vereinsorgan durch die Statuten zugewiesen sind. In den Wirkungsbereich des Bundesvorstands fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:

13.1 Strategiefindung und deren laufende Anpassung.

13.2 Steuerung des Meinungsbildungs-, Planungs- und Umsetzungsprozesses für ein Arbeitsprogramm.

13.3 Bundesweite Öffentlichkeitsarbeit.

13.4 Kontaktpflege zu Politiker_innen, Entscheidungsträger_innen und Meinungsführer_innen.

13.5 Sicherung der finanziellen Grundlagen, Fundraising, Verwaltung des Vereinsvermögens.

13.6 Steuerung der Organisationsentwicklung.

13.7 Vorbereitung und Einberufung der Bundesmitgliederversammlung.

13.8 Abfassung des Rechenschaftsberichts und Informierung der Mitglieder in den Bundesmitgliederversammlungen über Tätigkeit und finanzielle Gebarung des Vereins.

13.9 Führung eines Rechnungswesens mit Aufzeichnung der laufenden Einnahmen und Ausgaben. Erstellung des Rechnungsabschlusses innerhalb von fünf Monaten nach dem Ende des Vereinsjahrs, bestehend aus einer Einnahmen- und Ausgabenaufstellung samt Vermögensübersicht. Das Vereinsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

13.10 Erstellung des Jahresvoranschlags.

13.11 Aufnahme, Ausschluss und Streichung von Vereinsmitgliedern.

13.12 Vorläufige Anerkennung von Aktiventeams.

13.13 Abschluss und Beendigung von Verträgen, u.a. Dienstverträge mit Mitarbeiter_innen.

14 Aufgaben einzelner Bundesvorstandsmitglieder

14.1 Der Bundesvorstand vertritt den Verein in allen rechtlichen Angelegenheiten nach außen. Jeweils zwei Bundesvorstandsmitglieder sind gemeinsam zeichnungsberechtigt. Für schriftliche Ausfertigungen und für behördliche Eingaben sind Sprecher_innen und der/die Vorsitzende jeweils einzeln zeichnungsberechtigt.

14.2 Der/die Finanzverantwortliche ist für die ordnungsgemäße Geldgebarung des Vereins verantwortlich. Bei dessen Verhindung übernimmt diese Aufgabe der/die stellvertretende Finanzverantwortliche.

14.3 Bei Gefahr in Verzug ist die/der Vorsitzende oder deren/dessen Stellvertreter (Punkt 12.3) berechtigt, auch die Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Bundesmitgliederversammlung oder des gesamten Bundesvorstands fallen, unter eigener Verantwortung selbständig Entscheidungen zu treffen. Diese Entscheidungen bedürfen jedoch der nachträglichen Genehmigung durch das zuständige Vereinsorgan.

14.4 Der Schriftführerin/dem Schriftführer (Punkt 12.3) obliegt die Führung der Ergebnisprotokolle der Bundesmitgliederversammlung bzw. des Bundesvorstands.

14.5 Der Abschluss eines Vertrags mit einem Bundesvorstandsmitglied erfordert einen Beschluss des Bundesvorstands und eine Information der Rechnungsprüfer_innen.

15 Rechnungsprüfung

15.1 Die zwei Rechnungsprüfer_innen werden von der Bundesmitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl von Rechnungsprüfer_innen ist möglich. Die Rechnungsprüfer_innen dürfen, mit Ausnahme der Bundesmitgliederversammlung, keinem Organ des Vereins angehören, dessen Tätigkeit sie überprüfen.

15.2 Den Rechnungsprüfer_innen obliegt die laufende Geschäftskontrolle und die Überprüfung des Rechnungsabschlusses auf Ordnungsmäßigkeit und auf statutengemäße Verwendung der Mittel. Sie haben der Bundesmitgliederversammlung über das Ergebnis der Überprüfung zu berichten (Prüfungsbericht).

15.3 Der Prüfungsbericht hat die Ordnungsgemäßheit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel zu bestätigen oder festgestellte Gebarungsmängel oder Gefahren für den Bestand des Vereins aufzuzeigen. Auf ungewöhnliche Einnahmen oder Ausgaben, vor allem auf Insichgeschäfte eines organschaftlichen Vertreters mit dem Verein ist besonders einzugehen.

15.4 Im Übrigen gelten für die Rechnungsprüfer_innen Punkt 12.3, 12.8, 12.9 und 12.10 sinngemäß.

16 Geschäftsführung

Zur Führung der laufenden Geschäfte kann der Bundesvorstand einen oder mehrere Geschäftsführer_innen bestellen. Sie werden auf unbestimmte Zeit bestellt und sind für die Abwicklung der laufenden Geschäfte gemäß den grundsätzlichen Vorgaben des Bundesvorstands verantwortlich. Die Geschäftsführer_innen sind dem Bundesvorstand und der Bundesmitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.

17 Beirat

17.1 Der Beirat berät den Vorstand und unterstützt bei der Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit sowie beim Fundraising.

17.2 Der Beirat kann sich in Abstimmung mit dem Bundesvorstand eine Geschäftsordnung geben.

18 Schiedsgericht

18.1 In den aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten entscheidet das Schiedsgericht.

18.2 Das Schiedsgericht setzt sich aus drei Aktivmitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, dass jeder Streitteil innerhalb von sieben Tagen dem Bundesvorstand ein Aktivmitglied als Schiedsrichter namhaft macht. Diese beiden Schiedsrichter bestimmen einvernehmlich als dritten Schiedsrichter den Vorsitzenden/die Vorsitzende des Schiedsgerichts. Können sich die beiden Schiedsrichter nicht einvernehmlich auf einen dritten Schiedsrichter einigen, dann entscheidet unter den beiden Vorgeschlagenen das Los.

18.3 Das Schiedsgericht fällt seine Entscheidungen nach Anhörung beider Streitteile bei Anwesenheit aller Schiedsrichter mit einfacher Stimmenmehrheit. Das Schiedsgericht entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Seine Entscheidungen sind vereinsintern endgültig.

19 Regionalteams

19.1 Für den Bereich eines Bundeslands können Aktivmitglieder ein Regionalteam als rechtlich unselbständiges Aktiventeam bilden. Regionalteams tragen den Namen „mehr demokratie! [bundesland]“.

19.2 Einem Aktiventeam gehören alle Mitglieder an, die in diesem Bundesland ihren Hauptwohnsitz haben. Diese Mitglieder sind zur Regionalmitgliederversammlung des Regionalteams zwei Wochen vor dem angesetzten Termin einzuladen. Auf Antrag an den Bundesvorstand kann ein Mitglied auch (a) in einem anderen Regionalteam als dem des Hauptwohnsitzes oder (b) sowohl am Haupt- als auch am Nebenwohnsitz oder (c) in gar keinem Regionalteam Mitglied sein. Die Regionalmitgliederversammlung kann in Abstimmung mit dem Bundesvorstand eine Geschäftsordnung für das Regionalteam beschließen.

19.3 Aufgaben und Ziele des Regionalteams sind im Rahmen des Vereinszwecks (Punkt 2) und unter Berücksichtigung der Organisationsgrundsätze (Punkt 3) und der Mittel (Punkt 4) insbesondere:

19.3.1 Aufbau und Weiterentwicklung eines Forums für Demokratie-Bewegte (Punkt 3.4).
19.3.2 Aufbau und Weiterentwicklung eines Kompetenzzentrums für Direkte Demokratie (Punkt 3.1) insbesondere für die Landes- und Gemeindeebene.
19.3.3 Erarbeitung und Umsetzung eines Arbeitsprogramms des Regionalteams.
19.3.4 Unterstützung des Arbeitsprogramms des Bundesteams.

19.4 Der Bundesvorstand und die Sprecher_innen des Regionalteams legen einvernehmlich eine Regelung über die Aufteilung der Mitgliedsbeiträge zwischen Bundesteam und Regionaleam fest. Im Konfliktfall entscheiden die Aktivmitglieder in der Bundesmitgliederversammlung.

19.5 Die Regional-Teams können zur Finanzierung ihrer Arbeit eigenes Fundraising betreiben und Geld- und Zeit-Spenden anwerben. Sofern für eine geplante Veranstaltung oder ein Projekt die eigenen Finanzmittel des Regionalteams nicht ausreichen, können Finanzmittel des Bundesteams beantragt werden. Die Entscheidung erfolgt einvernehmlich zwischen Bundesvorstand und Sprecher_innen des Regionalteams. Im Konfliktfall entscheiden die Aktivmitglieder in der Mitgliederversammlung. Im Fall der Auflösung eines Regionalteams verbleiben die vom Regionalteam erworbenen Mittel bei mehr demokratie!.

19.6 Ein Regionalteam bedarf der vorläufigen Anerkennung des Bundesvorstands von mehr demokratie! sowie einer endgültigen Anerkennung durch die Bundesmitgliederversammlung von mehr demokratie!. Eine bestehende endgültige Anerkennung eines Regionalteams kann nur von der Bundesmitgliederversammlung von mehr demokratie! entzogen werden.

19.7 Der Bundesvorstand und die Sprecher_innen der Regionalteams unterstützen sich gegenseitig. Sie halten einen kontinuierlichen Kontakt und informieren sich kontinuierlich und frühzeitig über ihre geplanten Vorhaben sowie über ihre durchgeführten Aktivitäten, vor allem wenn bei Aktivitäten eines Regionalteams eine bundesweite Aufmerksamkeit zu erwarten ist.

20 Auflösung

20.1 Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Bundesmitgliederversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

20.2 Der letzte Bundesvorstand hat der Vereinsbehörde das Datum der freiwilligen Auflösung und, falls Vermögen vorhanden ist, das Erfordernis der Abwicklung sowie den Namen, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die für Zustellungen maßgebliche Anschrift sowie den Beginn der Vertretungsbefugnis eines allenfalls bestellten Abwicklers binnen vier Wochen nach der Auflösung mitzuteilen.

20.3 Das im Falle der Auflösung oder bei Wegfall des begünstigten Vereinszweckes allenfalls vorhandene Vereinsvermögen darf in keiner wie auch immer gearteten Form den Vereinsmitgliedern zugutekommen, sondern ist unter Berücksichtigung des Vereinszwecks (Punkt 2) ausschließlich und zur Gänze für gemeinnützige Zwecke im Sinn der Bundesabgabenordnung zu verwenden. Das vorhandene Vereinsvermögen wird vom letzten Bundesvorstand (bzw. vom allenfalls bestellten Abwickler) entsprechend dem Beschluss der letzten Bundesmitgliederversammlung und nach Klärung mit den Finanzbehörden an eine oder mehrere gemeinnützige Körperschaften verteilt.

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Impressum

Medieninhaber und Herausgeber

mehr demokratie!
die parteiunabhängige initiative für eine stärkung direkter demokratie - md!

Vereinsregister:
ZVR 635 297 232

Vereinssitz:
Wien

Zustelladresse:
Ziegeleistraße 16/4
A-4490 St. Florian bei Linz

Spendenkonto

ERSTE Bank
IBAN: AT74 2011 1829 8738 3100
BIC: GIBAATWWXXX

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