Sagen Sie NEIN zur geplanten Versammlungs-UN-freiheit
Schon am kommenden Donnerstag, 20. April wollen die Regierungsparteien die geplante Versammlungsgesetz-Novelle im Ausschuss für innere Angelegenheiten durchwinken. Die geplanten Einschränkungen der Versammlungsfreiheit gehen jedoch in einen völlig falsche Richtung. Denn politische Grundrechte sollen ausgebaut, nicht eingeschränkt werden!
Einspruch gegen die geplante Versammlungsgesetz-Novelle
Sehr geehrte Nationalratsabgeordnete der Regierungsfraktionen,
in der Begutachtung der Versammlungsgesetz-Novelle sind zahlreiche massive Bedenken geäußert worden, u.a.:
- Die Verlängerung der Anmeldefrist auf 48 Stunden ist ein sachlich nicht gerechtfertigter Eingriff in die Versammlungsfreiheit, hat eine Vervielfachung von Spontan-Demonstrationen zur Folge und bringt daher Unsicherheit statt Sicherheit.
- Die Untersagungsmöglichkeit einer Versammlung für die politische Tätigkeit von Drittstaatsangehörigen enthält hochgradig unbestimmte Begriffe (insb. „außenpolitische Interessen“ und „internationale Gepflogenheiten“), ist nicht praktikabel und mit der Versammlungsfreiheit nicht in Einklang zu bringen.
- Die Verbotszone schafft erhebliches Mißbrauchspotenzial, andere Versammlungen durch „Vorrats“-Anmeldungen weiträumig zu verdrängen.
- Die einwöchige Anmeldefrist für Versammlungen, an der Vertreter_innen ausländischer Staaten, internationaler Organisationen oder anderer Völkerrechtssubjekte teilnehmen, ist eine Verengung des Versammlungsrechts und mit den Grundwerten der Verfassung nicht in Einklang zu bringen.
Es besteht kein unmittelbarer Anlass und keine Notwendigkeit für eine übereilte Beschlussfassung.
Ich fordere Sie daher auf,
1. den vorliegenden Entwurf der Versammlungsgesetz-Novelle abzulehnen
2. zumindest aber eine eingehende und ausführliche Debatte über die vorgebrachten Bedenken sowie eine wirkungsorientierte Folgenabschätzung unter Beiziehung von Expert_innen durchzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
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