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Vortrag: Zum Spannungsverhältnis zwischen "Verein" und "Haftung". Wer haftet wann für was?
Bereits das römische Recht kannte den Grundsatz "Ignorantia iuris neminem excusat", also "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe". Wer sich heute in einem Verein engagiert oder gar bestimmte Funktionen im Verein (bspw. Vorstandsmitglied) übernimmt - wenn auch nur ehrenamtlich - bewegt sich in keinem rechtsfreien Raum mehr. Im Gegenteil: Die rechtlichen Ansprüche gegenüber Vereinsfunktionär:innen stiegen in den letzten Jahren sukzessive an.
Umso wichtiger ist es, sich mit der rechtlichen Materie, d. h. vor allem mit dem österreichischen Vereinsgesetz (VerG), bereits frühzeitig auseinanderzusetzen und sich mit etwaigen Haftungsfragen (im Ehrenamt) vertraut zu machen. Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Abhaltung von Veranstaltungen ist es auch von Relevanz, die datenschutzrechtlichen Aspekte für eine effiziente Vereinsarbeit zu beachten. Neben dem Datenschutz eröffnen sich zusätzlich Fragen hinsichtlich des Urheberrechtes oder bestimmter Versicherungsangelegenheiten für Vereine. Ebenso müssen vereinsbehördliche Prozesse verstanden und umgesetzt werden. Immer öfter kommt es vor, dass ein Verein auch als Unternehmer tätig ist. Hier gilt es abzuwägen, wann ein Verein tatsächlich unternehmerisch aktiv ist. In der Praxis tritt ein Verein zudem nicht selten als Arbeitgeber auf.
Der Vortrag dient dazu, sich mit dem Vereinsrecht und den damit zusammenhängenden Haftungsfragen grundlegend vertraut zu machen. Gleichzeitig wird ein Einblick in rechtswissenschaftliche Thematiken gewährt, die mit österreichischen Vereinen in einem Konnex stehen (können).
Im Anschluss an den Vortrag besteht die Möglichkeit zum gemeinsamen Austausch bzw. zur Diskussion!