die parteiunabhängige initiative für eine stärkung direkter demokratie

Democracy International

mehr demokratie! - newsletter (2009-09-20)

16.06.2011

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mehr demokratie! NEWSLETTER 2009-6 (20.09.2009)

Hallo [NAME],

Schwerpunkt unseres heutigen Newsletter sind die bevorstehenden Wahlen und Abstimmungen am 27. September in Oberösterreich, Deutschland und der Schweiz sowie am 2. Oktober in Irland. In dieser Ausgabe berichten wir über folgende Demokratie-News:

1. Oberösterreichischer Demokratie-Wahlkampf 2009

2. Schweiz: Referenden über Verzicht auf allgemeine Volksinitiative und über Fair-Flug-Initiative

3. Deutschland: Kampagne für bundesweiten Volksentscheid

4. Irisches Wiederholungs-Referendum: Unverbindliche Garantien und unfaire Fairness-Regeln

5. Stockholm Programm: Tiefgreifende Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen erfordern demokratischen Diskurs und Volksabstimmung

Das Team von mehr demokratie!


1. Oberösterreichischer Demokratie-Wahlkampf 2009

In der letzten Ausgabe unseres Newsletter haben wir über unsere Demokratie-Fragen an die Vorarlberger Parteien berichtet. Eine Woche nach der Vorarlberger Landtagswahl werden in Oberösterreich am 27. September der Landtag, die Gemeinderäte und die BürgermeisterInnen gewählt. Auch an die oberösterreichischen Parteien haben wir Fragen v.a. über konkrete Aspekte eines wirksamen, bürgerInnen-freundlichen und fairen Designs direkt-demokratischer Instrumente gerichtet. Alle Parteien haben uns geantwortet. Es gibt darunter viele interessante und lesenswerte Antworten. Nicht alle Parteien wollten sich jedoch auf konkret nachprüfbare Aussagen festlegen. Wir gehen davon aus, dass sich die WählerInnen ihr eigenständiges Urteil bilden und fordern alle OberösterreicherInnen auf, am 27. September zur Wahl zu gehen und die Stimme für eine Stärkung Direkter Demokratie einzusetzen. Unsere übersichtliche Darstellung der Demokratie-Fragen und Parteien-Antworten zum oberösterreichischen Demokratie-Wahlkampf 2009 ist dafür als Entscheidungshilfe gedacht.

In einer Zusammenschau aller Antworten der oberösterreichischen Parteien ist deutlich erkennbar, dass bei den oberösterreichischen Parteien auf breite und starke Unterstützung stoßen:

  • die Einführung eines Veto-Referendums,
  • eine Stärkung wirksamer Volksabstimmungen, die von der Bevölkerung initiiert werden können,
  • eine Senkung der Unterstützungshürden auf Landes- und Gemeindeebene,
  • freie Unterschriftensammlung für Unterstützungserklärungen (\"kein Zwang zum Gang aufs Amt\"),
  • faire Abstimmungsbroschüren und
  • eine Verkürzung der sechsjährigen Legislaturperiode.
  • Auch eine faire Unterstützung für InitiatorInnen von Volksbegehren aus öffentlichen Mitteln (durch Kostenerstattung oder kostenlos bereit gestellte Dienstleistungen) wird überwiegend stark unterstützt.

Wie schon in Vorarlberg zeigt sich auch in Oberösterreich, dass sich die meisten Parteien für gewisse konkrete Volksabstimmungsthemen einsetzen wollen, besonders stark für eine Volksabstimmung über einen Austritt Österreichs aus dem Euratom-Vertrag und über eine Verankerung der Agrar-Gentechnikfreiheit in der Landesverfassung, aber auch über Privatisierungen. Als weitere mögliche Themen für Volksabstimmungen haben die oö. Parteien u.a. Ökostrom, Auswirkungen der Wirtschaftskrise und Großprojekte, die mit hohem Steueraufwand verbunden sind, genannt.


2. Schweiz: Referenden über Verzicht auf allgemeine Volksinitiative und über Fair-Flug-Initiative

Am 27. September stimmen die SchweizerInnen über einen Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative ab. Hintergrund dieser Abstimmung ist, dass in der Schweiz auf Bundesebene ein Volksinitiativrecht nur für Verfassungsänderungen besteht, nicht aber für die Änderung einfacher Gesetze. Aus diesem Grund waren Initiativen gezwungen, Verfassungsänderungen zu initiieren, auch wenn das jeweilige Thema an sich auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe zu regeln gewesen wäre. Um die Verfassung von derartigen Regelungsmaterien rein zu halten, wurde 2003 in einer Volksabstimmung mit einer Mehrheit von 70,3% die allgemeinen Volksinitiative beschlossen und ein Volksinitiativrecht auch für Gesetze ermöglicht. Die Verhandlungen über die Umsetzung der allgemeinen Volksinitiative haben jedoch keine praxistaugliche Lösung hervorgebracht. Bundesrat, Parlament und alle Parteien sind der Ansicht, dass die Möglichkeit der allgemeinen Volksinitiative nicht praxisgerecht umsetzbar wäre und daher wieder aus der Verfassung gestrichen werden sollte. Vereinzelt gibt es gegen diese Streichung auch kritische Stimmen, die einen Vertrauensverlust der Bevölkerung befürchten, weil die Verwaltung einem Auftrag der Bevölkerung nicht entsprochen habe. Vor allem das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, das damals unter der Leitung von Ex-Bundesrat Christoph Blocher stand, hätte die allgemeine Volksinitiative nie gewollt und daher bewußt ein unlebbares kompliziertes Papier ausverhandelt.

Das zweite bundesweite Referendum am 27. September betrifft eine Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung. Im Kanton Zürich wird außerdem über die Fair-Flug-Initiative abgestimmt. Derzeit werden die gesamten Immissionsbelastungen des Flughafens Zürich einseitig einer kleinen Bevölkerungsgruppe in der Einflugschneise aufgebürdet. Die Fair-Flug-Initiative appelliert an die Schweizer Tradition der Rücksichtnahme und Konkordanz und fordert eine faire und ausgewogene Verteilung des Fluglärms auf alle Himmelsrichtungen rund um den Flughafen.


3. Deutschland: Kampagne für bundesweiten Volksentscheid

Artikel 20 des deutschen Grundgesetzes lautet \"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ... ausgeübt\". Trotz dieses klaren Bekenntnisses des Grundgesetzes zur Direkten Demokratie gibt es die Instrumente der Volksinitiative, des Volksbegehrens und des Volksentscheids (=Volksabstimmung) zwar in den einzelnen deutschen Bundesländern. Auf Bundesebene fehlt aber auch 60 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes noch immer ein dem Artikel 20 entsprechendes Ausführungsgesetz.

Unsere Schwesterorganisation Mehr Demokratie Deutschland tritt seit vielen Jahren für die Einführung bundesweiter Volksentscheide ein. Mittlerweile befürworten bereits CSU, FDP, SPD, Grüne und Linkspartei die Einführung von bundesweiten Volksabstimmungen. Lediglich KandidatInnen der CDU sind nach wie vor gegen die Einführung, obwohl Umfragen zeigen, dass mehr als 60% der CDU-WählerInnen den bundesweiten Volksentscheid befürworten. Mehr Demokratie Deutschland fordert in ihrer laufenden Kampagne auf, bei der Bundestagswahl am 27. September PolitikerInnen zu wählen, die die Einführung des Volksentscheids befürworten. Die Kampagne verfolgt das Ziel, dass die CDU ihren Widerstand gegen die Einführung bundesweiter Volksentscheide aufgibt und dass die anderen Parteien den bundesweiten Volksentscheid zur Bedingung ihrer Regierungsbeteiligung machen. Die auf der Kampagnen-Website veröffentlichten persönlichen Statements veranschaulichen, dass derzeit 70% der Bundestags-KandidatInnen für die Einführung des bundesweiten Volksentscheides eintreten. Letztlich würde von der Einführung des Volksentscheids in Deutschland auch eine starke Signalwirkung auf andere Länder ausgehen. Wir wünschen dieser Kampagne insofern besonders viel Erfolg!

5-Minuten-Info: Volksentscheid ins Grundgesetz


4. Irisches Wiederholungs-Referendum: Unverbindliche Garantien und unfaire Fairness-Regeln

Am 12. Juni 2008 haben die IrInnen den Lissabon-Vertrag in einem Referendum mehrheitlich abgelehnt. Wie schon zuvor beim französischen Non und beim niederländischen Nee über den EU-Verfassungsvertrag haben es die EU-RegierungschefInnen erneut abgelehnt, ein Volksabstimmungsvotum zu akzeptieren und zu respektieren. Statt aufgrund dieser dreifachen Ablehnung in Volksabstimmungen einen neuen Demokratisierungs- und Konvents-Prozess der EU zu starten, wurde versucht, den Lissabon-Vertrag mit \"Garantien\" für Irland zu retten. Der Hautablehnungsgrund der IrInnen, die Unlesbarkeit und Unverständlichkeit des Lissabon-Vertrags, blieb freilich unangetastet. Die \"EU-Garantien\" vom EU-Gipfel vom 19. Juni 2009 sichern zu, dass das irische Selbstbestimmungsrecht in den Bereichen Sicherheit und Neutralität, Steuerautonomie, Familie (Abtreibungsverbot) und Erziehung durch den Lissabon-Vertrag nicht beeinträchtigt wird. Außerdem soll - entgegen der geplanten Verkleinerung der Kommission - weiterhin jeder EU-Staat einen Kommissar nominieren können. Um eine Ratifizierung dieser \"EU-Garantien\" in allen 27 EU-Staaten - samt Forderungen nach Volksabstimmungen - zu vermeiden, wurde in die juristische Trickkiste gegriffen: Diese \"EU-Garantien\" erklären sich zwar bereits gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags für gültig. Verbindlich ratifiziertes EU-Recht sollen sie jedoch erst später (z.B. beim EU-Beitritt Kroatiens) werden. Bis zur Ratifizierung bleiben die \"EU-Garantien\" daher bloße politische Absichtserklärungen, die EU-rechtlich nicht durchsetzbar wären. Überdies ist zweifelhaft, ob Beitritts-fremde \"EU-Garantien\" überhaupt mit einem Beitrittsvertrag verbunden werden können (Waldemar Hummer, Die Garantien für Dublin sind nicht verbindlich, Wiener Zeitung 16.07.2009). Die IrInnen können sich somit nicht sicher sein, dass diese \"EU-Garantien\" nicht nochmals infrage gestellt und zum Spielball verhandlungstaktischer Manöver gemacht werden. Jeder einzelne EU-Staat könnte eine rechtsverbindliche Umsetzung dieser \"EU-Garantien\" zumindest noch verzögern.

Referenden in Irland zeichnen sich durch einen strengen Fairness-Standard aus, der seit einer Entscheidung des irischen Höchstgerichts im Jahr 1997 eine ausgewogene Verwendung von Steuermitteln und Sendezeiten für beide Seiten vorschreibt. Für das Wiederholungs-Referendum ist die Broadcasting Commission of Ireland (BCI) von der bisherigen Regel gleicher Sendezeiten für pro- und contra-Seite abgegangen und hat eine Richtlinie erlassen, die das Recht auf gleichgewichtige und ausgeglichene Sendezeiten flexibel interpretiert und damit die Türen für Unausgewogenheiten geöffnet hat (EUobserver 07.08.2009). Ob die neue flexible BCI-Richtlinie die Einhaltung des strengen Fairness-Standards des irischen Höchstgerichts sicherstellen konnte, bleibt ungewiss.


5. Stockholm Programm: Tiefgreifende Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen erfordern demokratischen Diskurs und Volksabstimmung

Das \"Stockholm Programm\" der EU ist ein Mehrjahresprogramm für den Bereich der EU-Innen- und Justizpolitik (2010-2014). Es will ein EU-weites Maßnahmenpaket im \"Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität\" und den Ausbau polizeilicher, militärischer und geheimdienstlicher Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten durchsetzen. Am 21. September beraten die EU-Innenminister darüber, beim EU-Gipfel am 30. November soll das \"Stockholm Protokoll\" beschlossen werden. Die Maßnahmen des \"Stockholm Protokolls\" werden in den EU-Mitgliedsstaaten erst in einigen Jahren spürbar werden. Eine Ergebnis-offene demokratische Entscheidungsfindung wird zu diesem Zeitpunkt aufgrund bindender EU-Vorgaben allerdings verbaut sein.

Mit dem \"Stockholm Programm\" sind tiefgreifende Veränderungen geplant: Ausbau und Vereinheitlichung von Polizei-Datenbanken, ein zentrales Bevölkerungsregister, grenzüberschreitende Onlinedurchsuchung, mehr Kontrolle des Internet, bessere Satellitenüberwachung, Risikoanalyse mittels Software, automatisierte Außengrenzkontrollen (E-Borders) und E-Justice, gemeinsame Abschiebeflugzeuge und -flüge, neue Flüchtlingslager in Drittstaaten, Einsatz des Militärs zur Migrationsabwehr, mehr polizeiliche Interventionen außerhalb der EU, Ausbau der Europäischen Gendarmerietruppe, mehr Zusammenarbeit der In- und Auslandsgeheimdienste etc. Angestrebt wird die Schaffung einer euro-atlantischen Kooperation im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht ab 2014.

Gegen dieses \"Stockholm Programm\" haben sich europaweit Menschenrechts- und AktivistInnengruppen zum European Civil Liberties Network (ECLN) zusammengeschlossen und warnen im Statement \"Widerstand gegen das Stockholm Programm\" vor ernsten Bedrohungen für Demokratie und Menschenrechte. amnesty international zeigt sich über wesentliche Teile des vorliegenden Entwurfs des \"Stockholm Programms\" sehr betroffen und hat die Sicherstellung des höchstmöglichen Menschenrechtsstandards eingefordert. Auch der österreichische Datenschutzrat weist auf Unvereinbarkeiten des \"Stockholm Programms\" mit fundamentalen Datenschutzgrundsätzen hin. Von den Parlamentsparteien gibt es mit unterschiedlichen Begründungen ebenfalls Bedenken gegen einige angekündigte Vorhaben. Der EU-Unterausschuss des Nationalrats hat die Debatte um das \"Stockholm Programm\" daher am 17. September vorläufig vertagt.

Maßnahmen, die vom Stockholm-Programm geplant sind, wären mit erheblichen Einschränkungen von Grundrechten verbunden, welche einen Wall gegen Eingriffe des Staates in die Menschenwürde bilden sollten und Garant (auch) für angstfreies zivilgesellschaftliches Engagement sind. mehr demokratie! fordert daher, dass die Konsequenzen des \"Stockholm Programms\" ausführlich öffentlich diskutiert werden und dass im Fall tiefgreifender Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen die Bevölkerung selber in einer Volksabstimmung entscheidet.


Ihre/Deine Meinung ist uns wichtig!

Feedback an: kontaktformular [at] mehr-demokratie.at


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versteht sich als Teil der Demokratisierungsbewegung und setzt sich als parteiunabhängige Organisation für eine Verbesserung der Demokratiequalität auf allen politischen Ebenen und in allen gesellschaftlichen Bereichen ein. Vorrangiges Ziel von mehr demokratie! ist die Stärkung und Nutzung direkt-demokratischer Instrumente. Wir treten für wirksame, bürgerInnen-freundliche und faire Formen der BürgerInnen-Mitbestimmung ein, vor allem für Volksabstimmungen, die von der Bevölkerung initiiert werden können.

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mehr demokratie! NEWSLETTER 2009-6 (20.09.2009) Hallo [NAME], Schwerpunkt unseres heutigen Newsletter sind die bevorstehenden Wahlen und Abstimmungen am 27. September in Oberösterreich, Deutschland und der Schweiz sowie am 2. Oktober in Irland. In dieser Ausgabe berichten wir über folgende Demokratie-News: 1. Oberösterreichischer Demokratie-Wahlkampf 2009 2. Schweiz: Referenden über Verzicht auf allgemeine Volksinitiative und über Fair-Flug-Initiative 3. Deutschland: Kampagne für bundesweiten Volksentscheid 4. Irisches Wiederholungs-Referendum: Unverbindliche Garantien und unfaire Fairness-Regeln 5. Stockholm Programm: Tiefgreifende Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen erfordern demokratischen Diskurs und Volksabstimmung Das Team von mehr demokratie! ----------------------------- 1. Oberösterreichischer Demokratie-Wahlkampf 2009 In der letzten Ausgabe unseres Newsletter haben wir über unsere Demokratie-Fragen an die Vorarlberger Parteien berichtet. Eine Woche nach der Vorarlberger Landtagswahl werden in Oberösterreich am 27. September der Landtag, die Gemeinderäte und die BürgermeisterInnen gewählt. Auch an die oberösterreichischen Parteien haben wir Fragen v.a. über konkrete Aspekte eines wirksamen, bürgerInnen-freundlichen und fairen Designs direkt-demokratischer Instrumente gerichtet. Alle Parteien haben uns geantwortet. Es gibt darunter viele interessante und lesenswerte Antworten. Nicht alle Parteien wollten sich jedoch auf konkret nachprüfbare Aussagen festlegen. Wir gehen davon aus, dass sich die WählerInnen ihr eigenständiges Urteil bilden und fordern alle OberösterreicherInnen auf, am 27. September zur Wahl zu gehen und die Stimme für eine Stärkung Direkter Demokratie einzusetzen. Unsere übersichtliche Darstellung der Demokratie-Fragen und Parteien-Antworten zum oberösterreichischen Demokratie-Wahlkampf 2009 ist dafür als Entscheidungshilfe gedacht. In einer Zusammenschau aller Antworten der oberösterreichischen Parteien ist deutlich erkennbar, dass bei den oberösterreichischen Parteien auf breite und starke Unterstützung stoßen: * die Einführung eines Veto-Referendums, * eine Stärkung wirksamer Volksabstimmungen, die von der Bevölkerung initiiert werden können, * eine Senkung der Unterstützungshürden auf Landes- und Gemeindeebene, * freie Unterschriftensammlung für Unterstützungserklärungen (\"kein Zwang zum Gang aufs Amt\"), * faire Abstimmungsbroschüren und * eine Verkürzung der sechsjährigen Legislaturperiode. * Auch eine faire Unterstützung für InitiatorInnen von Volksbegehren aus öffentlichen Mitteln (durch Kostenerstattung oder kostenlos bereit gestellte Dienstleistungen) wird überwiegend stark unterstützt. Wie schon in Vorarlberg zeigt sich auch in Oberösterreich, dass sich die meisten Parteien für gewisse konkrete Volksabstimmungsthemen einsetzen wollen, besonders stark für eine Volksabstimmung über einen Austritt Österreichs aus dem Euratom-Vertrag und über eine Verankerung der Agrar-Gentechnikfreiheit in der Landesverfassung, aber auch über Privatisierungen. Als weitere mögliche Themen für Volksabstimmungen haben die oö. Parteien u.a. Ökostrom, Auswirkungen der Wirtschaftskrise und Großprojekte, die mit hohem Steueraufwand verbunden sind, genannt. http://mehr-demokratie.at/component/content/article/221-oberoesterreichischer-demokratie-wahlkampf-2009.html ----------------------------- 2. Schweiz: Referenden über Verzicht auf allgemeine Volksinitiative und über Fair-Flug-Initiative Am 27. September stimmen die SchweizerInnen über einen Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative ab. Hintergrund dieser Abstimmung ist, dass in der Schweiz auf Bundesebene ein Volksinitiativrecht nur für Verfassungsänderungen besteht, nicht aber für die Änderung einfacher Gesetze. Aus diesem Grund waren Initiativen gezwungen, Verfassungsänderungen zu initiieren, auch wenn das jeweilige Thema an sich auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe zu regeln gewesen wäre. Um die Verfassung von derartigen Regelungsmaterien rein zu halten, wurde 2003 in einer Volksabstimmung mit einer Mehrheit von 70,3% die allgemeinen Volksinitiative beschlossen und ein Volksinitiativrecht auch für Gesetze ermöglicht. Die Verhandlungen über die Umsetzung der allgemeinen Volksinitiative haben jedoch keine praxistaugliche Lösung hervorgebracht. Bundesrat, Parlament und alle Parteien sind der Ansicht, dass die Möglichkeit der allgemeinen Volksinitiative nicht praxisgerecht umsetzbar wäre und daher wieder aus der Verfassung gestrichen werden sollte. Vereinzelt gibt es gegen diese Streichung auch kritische Stimmen, die einen Vertrauensverlust der Bevölkerung befürchten, weil die Verwaltung einem Auftrag der Bevölkerung nicht entsprochen habe. Vor allem das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, das damals unter der Leitung von Ex-Bundesrat Christoph Blocher stand, hätte die allgemeine Volksinitiative nie gewollt und daher bewußt ein unlebbares kompliziertes Papier ausverhandelt. Das zweite bundesweite Referendum am 27. September betrifft eine Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung. Im Kanton Zürich wird außerdem über die Fair-Flug-Initiative abgestimmt. Derzeit werden die gesamten Immissionsbelastungen des Flughafens Zürich einseitig einer kleinen Bevölkerungsgruppe in der Einflugschneise aufgebürdet. Die Fair-Flug-Initiative appelliert an die Schweizer Tradition der Rücksichtnahme und Konkordanz und fordert eine faire und ausgewogene Verteilung des Fluglärms auf alle Himmelsrichtungen rund um den Flughafen. http://www.parlament.ch/d/wahlen-abstimmungen/volksabstimmungen/volksabstimmungen-2009/abstimmung-2009-09-27/allgemein-volksinitiative/seiten/default.aspx http://www.fairflug.ch/ ----------------------------- 3. Deutschland: Kampagne für bundesweiten Volksentscheid Artikel 20 des deutschen Grundgesetzes lautet \"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ... ausgeübt\". Trotz dieses klaren Bekenntnisses des Grundgesetzes zur Direkten Demokratie gibt es die Instrumente der Volksinitiative, des Volksbegehrens und des Volksentscheids (=Volksabstimmung) zwar in den einzelnen deutschen Bundesländern. Auf Bundesebene fehlt aber auch 60 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes noch immer ein dem Artikel 20 entsprechendes Ausführungsgesetz. Unsere Schwesterorganisation Mehr Demokratie Deutschland tritt seit vielen Jahren für die Einführung bundesweiter Volksentscheide ein. Mittlerweile befürworten bereits CSU, FDP, SPD, Grüne und Linkspartei die Einführung von bundesweiten Volksabstimmungen. Lediglich KandidatInnen der CDU sind nach wie vor gegen die Einführung, obwohl Umfragen zeigen, dass mehr als 60% der CDU-WählerInnen den bundesweiten Volksentscheid befürworten. Mehr Demokratie Deutschland fordert in ihrer laufenden Kampagne auf, bei der Bundestagswahl am 27. September PolitikerInnen zu wählen, die die Einführung des Volksentscheids befürworten. Die Kampagne verfolgt das Ziel, dass die CDU ihren Widerstand gegen die Einführung bundesweiter Volksentscheide aufgibt und dass die anderen Parteien den bundesweiten Volksentscheid zur Bedingung ihrer Regierungsbeteiligung machen. Die auf der Kampagnen-Website veröffentlichten persönlichen Statements veranschaulichen, dass derzeit 70% der Bundestags-KandidatInnen für die Einführung des bundesweiten Volksentscheides eintreten. Letztlich würde von der Einführung des Volksentscheids in Deutschland auch eine starke Signalwirkung auf andere Länder ausgehen. Wir wünschen dieser Kampagne insofern besonders viel Erfolg! http://www.volksentscheid.de/ 5-Minuten-Info: Volksentscheid ins Grundgesetz: http://www.campact.de/direkt/info/5min ----------------------------- 4. Irisches Wiederholungs-Referendum: Unverbindliche Garantien und unfaire Fairness-Regeln Am 12. Juni 2008 haben die IrInnen den Lissabon-Vertrag in einem Referendum mehrheitlich abgelehnt. Wie schon zuvor beim französischen Non und beim niederländischen Nee über den EU-Verfassungsvertrag haben es die EU-RegierungschefInnen erneut abgelehnt, ein Volksabstimmungsvotum zu akzeptieren und zu respektieren. Statt aufgrund dieser dreifachen Ablehnung in Volksabstimmungen einen neuen Demokratisierungs- und Konvents-Prozess der EU zu starten (http://www.mehr-demokratie.de/1050.html), wurde versucht, den Lissabon-Vertrag mit \"Garantien\" für Irland zu retten. Der Hautablehnungsgrund der IrInnen, die Unlesbarkeit und Unverständlichkeit des Lissabon-Vertrags (http://www.no-means-no.eu/index.php?set_language=de&cccpage=criticism_02), blieb freilich unangetastet. Die \"EU-Garantien\" vom EU-Gipfel vom 19. Juni 2009 sichern zu, dass das irische Selbstbestimmungsrecht in den Bereichen Sicherheit und Neutralität, Steuerautonomie, Familie (Abtreibungsverbot) und Erziehung durch den Lissabon-Vertrag nicht beeinträchtigt wird. Außerdem soll - entgegen der geplanten Verkleinerung der Kommission - weiterhin jeder EU-Staat einen Kommissar nominieren können. Um eine Ratifizierung dieser \"EU-Garantien\" in allen 27 EU-Staaten - samt Forderungen nach Volksabstimmungen - zu vermeiden, wurde in die juristische Trickkiste gegriffen: Diese \"EU-Garantien\" erklären sich zwar bereits gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags für gültig. Verbindlich ratifiziertes EU-Recht sollen sie jedoch erst später (z.B. beim EU-Beitritt Kroatiens) werden. Bis zur Ratifizierung bleiben die \"EU-Garantien\" daher bloße politische Absichtserklärungen, die EU-rechtlich nicht durchsetzbar wären. Überdies ist zweifelhaft, ob Beitritts-fremde \"EU-Garantien\" überhaupt mit einem Beitrittsvertrag verbunden werden können (Waldemar Hummer, Die Garantien für Dublin sind nicht verbindlich, Wiener Zeitung 16.07.2009 http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabID=4498&Alias=eu&cob=425659&Page14708=5). Die IrInnen können sich somit nicht sicher sein, dass diese \"EU-Garantien\" nicht nochmals infrage gestellt und zum Spielball verhandlungstaktischer Manöver gemacht werden. Jeder einzelne EU-Staat könnte eine rechtsverbindliche Umsetzung dieser \"EU-Garantien\" zumindest noch verzögern. Referenden in Irland zeichnen sich durch einen strengen Fairness-Standard aus, der seit einer Entscheidung des irischen Höchstgerichts im Jahr 1997 eine ausgewogene Verwendung von Steuermitteln und Sendezeiten für beide Seiten vorschreibt. Für das Wiederholungs-Referendum ist die Broadcasting Commission of Ireland (BCI) von der bisherigen Regel gleicher Sendezeiten für pro- und contra-Seite abgegangen und hat eine Richtlinie erlassen, die das Recht auf gleichgewichtige und ausgeglichene Sendezeiten flexibel interpretiert und damit die Türen für Unausgewogenheiten geöffnet hat (EUobserver 07.08.2009 http://euobserver.com/9/28532/?rk=1). Ob die neue flexible BCI-Richtlinie die Einhaltung des strengen Fairness-Standards des irischen Höchstgerichts sicherstellen konnte, bleibt ungewiss. ----------------------------- 5. Stockholm Programm: Tiefgreifende Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen erfordern demokratischen Diskurs und Volksabstimmung Das \"Stockholm Programm\" der EU ist ein Mehrjahresprogramm für den Bereich der EU-Innen- und Justizpolitik (2010-2014). Es will ein EU-weites Maßnahmenpaket im \"Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität\" und den Ausbau polizeilicher, militärischer und geheimdienstlicher Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten durchsetzen. Am 21. September beraten die EU-Innenminister darüber, beim EU-Gipfel am 30. November soll das \"Stockholm Protokoll\" beschlossen werden. Die Maßnahmen des \"Stockholm Protokolls\" werden in den EU-Mitgliedsstaaten erst in einigen Jahren spürbar werden. Eine Ergebnis-offene demokratische Entscheidungsfindung wird zu diesem Zeitpunkt aufgrund bindender EU-Vorgaben allerdings verbaut sein. Mit dem \"Stockholm Programm\" sind tiefgreifende Veränderungen geplant: Ausbau und Vereinheitlichung von Polizei-Datenbanken, ein zentrales Bevölkerungsregister, grenzüberschreitende Onlinedurchsuchung, mehr Kontrolle des Internet, bessere Satellitenüberwachung, Risikoanalyse mittels Software, automatisierte Außengrenzkontrollen (E-Borders) und E-Justice, gemeinsame Abschiebeflugzeuge und -flüge, neue Flüchtlingslager in Drittstaaten, Einsatz des Militärs zur Migrationsabwehr, mehr polizeiliche Interventionen außerhalb der EU, Ausbau der Europäischen Gendarmerietruppe, mehr Zusammenarbeit der In- und Auslandsgeheimdienste etc. Angestrebt wird die Schaffung einer euro-atlantischen Kooperation im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht ab 2014. Gegen dieses \"Stockholm Programm\" haben sich europaweit Menschenrechts- und AktivistInnengruppen zum European Civil Liberties Network (ECLN) zusammengeschlossen und warnen im Statement \"Widerstand gegen das Stockholm Programm\" (http://www.ecln.org/ECLN-statement-on-Stockholm-Programme-April-2009-ger.pdf) vor ernsten Bedrohungen für Demokratie und Menschenrechte. amnesty international (http://www.amnesty-eu.org/static/html/pressrelease.asp?cfid=12&id=417&cat=4) zeigt sich über wesentliche Teile des vorliegenden Entwurfs des \"Stockholm Programms\" sehr betroffen und hat die Sicherstellung des höchstmöglichen Menschenrechtsstandards eingefordert. Auch der österreichische Datenschutzrat (http://www.austria.gv.at/DocView.axd?CobId=34273) weist auf Unvereinbarkeiten des \"Stockholm Programms\" mit fundamentalen Datenschutzgrundsätzen hin. Von den Parlamentsparteien gibt es mit unterschiedlichen Begründungen ebenfalls Bedenken gegen einige angekündigte Vorhaben. Der EU-Unterausschuss des Nationalrats (http://www.parlament.gv.at/PG/PR/JAHR_2009/PK0758/PK0758.shtml) hat die Debatte um das \"Stockholm Programm\" daher am 17. September vorläufig vertagt. Maßnahmen, die vom Stockholm-Programm geplant sind, wären mit erheblichen Einschränkungen von Grundrechten verbunden, welche einen Wall gegen Eingriffe des Staates in die Menschenwürde bilden sollten und Garant (auch) für angstfreies zivilgesellschaftliches Engagement sind. mehr demokratie! fordert daher, dass die Konsequenzen des \"Stockholm Programms\" ausführlich öffentlich diskutiert werden und dass im Fall tiefgreifender Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen die Bevölkerung selber in einer Volksabstimmung entscheidet. ----------------------------- Ihre/Deine Meinung ist uns wichtig! 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