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mehr demokratie! lehnt gesetzlose Mahü-Meinungsumfrage ab
Enquete und Reform der Direkten Demokratie in Wien dringender denn je
Die „Befragung“ zur Gestaltung der Mariahilfer Straße als Fußgängerzone suggeriert, dass es sich um eine staatliche Volksbefragung gemäß Wiener Stadtverfassung handelt. „Tatsächlich ist es eine private Meinungsumfrage der Wiener Stadtregierung ohne gesetzliche Grundlage und daher ohne zulässigem Zugriff auf Daten des Melderegisters", kritisiert mehr demokratie!-Vorsitzender Erwin Leitner diese „Privatisierung eines demokratischen Instruments“. Entweder ist diese Umfrage rechtswidrig, weil sie unzulässig auf Daten des Melderegisters zugreift, oder aber diese Umfrage ist wertlos, weil sie zwar nicht auf das Melderegister zugreift, daher aber auch nicht überprüfen kann, ob Abstimmende mehrfach teilnehmen oder überhaupt stimmberechtigt sind. Zu den vergleichbaren Grazer Umfragen hatte die Datenschutzkommission bereits 2012 unmissverständlich entschieden, dass für Umfragen ohne gesetzliche Grundlage nicht - wie für staatliche Volksbefragungen - auf Daten der Bürgerinnen und Bürger zugegriffen werden darf.