die parteiunabhängige initiative für eine stärkung direkter demokratie

Democracy International

GRÜNE Wahlprogramm 2013

GRÜNE Wahlprogramm 2013

22.08.2013

Auszug (Seite 47-50)

 

Österreich erneuern:
Demokratie weiterentwickeln

 

Politik versucht das Vertrauen der Menschen wieder zurückzugewinnen, indem sie Mitbestimmung ermöglicht, auf Teilhabe von NGOs und ExpertInnen setzt, eine Vision verfolgt und zugleich nicht den Anspruch hat, alles zu wissen. Inhaltliche Konflikte werden kultiviert ausgetragen ohne gleich ins tagespolitische Hick-Hack zu verfallen, das keiner mehr sehen will. Anfragen von BürgerInnen und in den Parlamenten werden ernst genommen und entsprechend beantwortet, Vorschläge konkret berücksichtigt.

 

Wir wollen mehr unmittelbares Mitspracherecht für Bürgerinnen und Bürger in der Politik. Demokratie ist mehr als bei Wahlen eine Stimme abzugeben und dann nichts zu sagen zu haben. Demokratie bedeutet: sich einzumischen und mitzugestalten, sich zu beteiligen statt nur betroffen zu sein. Unser Modell trägt dazu bei, die direkte Demokratie zu stärken.

 

Gruppen, die sich heute mit konkreten Initiativen für die Erhaltung einer intakten Umwelt, für Menschenrechte und soziale Anliegen einsetzen, sind Ausdruck einer modernen BürgerInnen-Gesellschaft. Der Stellenwert von BürgerInneninitiativen und Vereinen in unserer Demokratie wird aufgewertet. Der Ausbau der Beteiligungsmöglichkeiten am demokratischen Prozess sorgt für ein Empowerment engagierter BürgerInnen. Entscheidungen werden auf eine breite Basis gestellt. Politik und Verwaltung regieren und agieren transparent und stellen der Öffentlichkeit alle Informationen zur Verfügung, die sie brauchen um eine mündige, gleichberechtigte Rolle in der Gestaltung der Gesellschaft auszuüben. BürgerInnenbeteiligung wird in modernen Verwaltungen und in der modernen Verwaltungslehre als Teil der Verwaltung gesehen.

 

Das Wahlrecht wurde auf Basis der Grünen Initiativen im Jahre 2011 verbessert: Die Briefwahl wurde missbrauchsresistenter gemacht, insbesondere die Nachfrist von 8 Tagen gestrichen. Das Wahlrecht Strafgefangener, das aufgrund eines EGMR-Urteils eingeräumt werden musste, darf nur im Einzelfall durch Richterspruch verweigert werden.

 

Wir schaffen eine Demokratiereform in Europa, die die Akzeptanz der BürgerInnen wieder gewinnt, etwa durch die Einführung europäischer Wahllisten für die Wahl eines Teils der Sitze des Europäischen Parlaments und durch europaweite Abstimmungen zu europäischen Themen. Die Mitwirkungsrechte des österreichischen Parlaments an der europäischen Gesetzgebung wurden auf Grüne Initiative bereits entscheidend verändert. Im Zuge des Lissabon-Vertrags und des ESM-Vertrags wurden dem Parlament verfassungsrechtlich wesentliche Zustimmungsrechte gesichert. So kann etwa das Finanzministerium nur mit Zustimmung des Parlaments in den ESM-Organen für die Gewährung von Finanzmitteln an notleidende Staaten stimmen. Der Zugang zu EU-Dokumenten über eine elektronische, übersichtliche EU-Datenbank wurde für die Öffentlichkeit und die ParlamentarierInnen wesentlich verbessert. Denn nur authentische Information macht es möglich, das Handeln österreichischer Regierungsmitglieder in Europa zu überprüfen.

 

Was wir konkret wollen:

 

 

  • Direkte Demokratie vorantreiben
    Die Direkte Demokratie wird vorangetrieben und vom Parlament entsprechend ernst genommen. Volksbegehren führen in einem ersten Schritt zu Volksbefragungen, sofern das Parlament nicht einen entsprechenden Beschluss fasst. Zwischen BürgerInnen und Parlament wird ein konstruktiver Dialog ermöglicht. So kann Vertrauen zu einer Weiterentwicklung der Direkten Demokratie hin zur – von den BürgerInnen initiierten – Volksabstimmung, geschaffen werden.

  • Abstimmungsbuch bei direktdemokratischen Entscheidungen
    Abstimmungen dienen in erster Linie der Einbeziehung der BürgerInnen und nicht als Spielwiese der parteipolitischen Auseinandersetzung. Präzise Informationen zu dem jeweiligen Thema sind Voraussetzung für die richtige Entscheidung. In Broschüren (sogenannte Abstimmungsbücher) sollen Pro- und Kontraargumente zu einer Entscheidung möglichst nüchtern dargestellt werden. Denn nur wer gut informiert ist, kann gut entscheiden!

  • Reform des Wahlrechts
    Vorzugsstimmen werden unter Achtung der Geschlechterparität weiter gestärkt, der Kreis der Wahlberechtigten auf kommunaler Ebene wird ausgeweitet. Das Wahlrecht wird für EU-BürgerInnen auf Landesebene und für Drittstaatsangehörige auf kommunaler Ebene durch entsprechende Verfassungsänderung ermöglicht.

  • Stärkung der legislativen Rechte des Parlaments
    Der Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftliche Dienst des Parlaments wird personell aufgestockt und wie auch der Budgetdienst unabhängig gestellt. Dieser Dienst steht den Ausschüssen zur Begutachtung und Erarbeitung von Gesetzesentwürfen zur Verfügung.

  • Stärkung der parlamentarischen BürgerInneninitiative
    Der parlamentarische Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen wird zur Drehscheibe für die laufende BürgerInnenbeteiligung ausgebaut. Die Einbringung von Bürgerinitiativen soll in Zukunft auch auf elektronischem Weg über die Internet Plattform des Parlaments erfolgen können! Es sollen verpflichtende öffentliche Hearings eingeführt werden und Gemeinderats-Resolutionen, die an den Nationalrat gerichtet sind, sollen künftig verpflichtend durch den Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen behandelt werden.

  • Abgeordnete kann man nicht kaufen!
    Die Geschäftsordnung des Nationalrats hat vorzusehen, dass bei einem Fraktionswechsel eines Abgeordneten eine eidesstattliche Erklärung zu verlangen ist, die den Ausschluss finanzieller Zuwendungen zum Gegenstand hat.

  • Klare Kompetenzverteilung schafft klare Verantwortlichkeiten und ermöglicht effektive Politik
    Bund und Länder pflegen in neuen gemeinsamen Organen insbesonders in den Bereichen Energie, Umwelt, Raumordnung, Gesundheit und Kinder ein Miteinander statt der bisherigen Veto- und Machtpolitik der Landeshauptleutekonferenz. Entweder gelingt eine Reform des Bundesrates oder er wird abgeschafft.

  • Transparente Bestellung und Wahl von Organen – Qualifikation zählt
    Die Bundesregierungsmitglieder werden nach einem öffentlichen Hearing und Aussprachen in den Ausschüssen vom Nationalrat gewählt. Für die Wahl der VolksanwältInnen gibt es keine ausschließlichen Nominierungsrechte durch die drei stimmenstärksten Parteien mehr. In Hearings wird auf die Qualifikation und Unabhängigkeit der KandidatInnen für die Leitung des Rechungshofes und der VolksanwältInnen abgestellt. Die Bestellung des österreichischen Mitglieds in der EU-Kommission erfolgt nach einem Hearing im Parlament. Der Bestellung bzw. Wahl der österreichischen VertreterInnen im Europäischen Rechnungshof, dem Europäischen Gerichtshof und dem Gericht sowie der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes geht ein nachvollziehbares Auswahlverfahren unter Einbindung eines unabhängigen ExpertInnengremiums voraus. Soweit wie möglich werden Hearings im Parlament abgehalten.

  • Abwahl demokratischer Organe sichern
    Die PräsidentInnen des Nationalrats können vom Parlament mit Zweidrittel-Mehrheit abgewählt werden.

  • Demokratiereform für Europa
    Das Europäische Parlament wird durch Einführung des Initiativrechtes für Gesetzesvorschläge gestärkt. Etablierung eines Zweikammernsystems auf Europäischer Ebene. Einführung europäischer Wahllisten für die Wahl eines Teils der Sitze des Europäischen Parlaments, auf denen die SpitzenkandidatInnen gleichzeitig für die Spitzenpositionen in der Europäischen Kommission antreten – und sich im Wahlkampf den europäischen Wählerinnen und Wählern stellen. Echte Wahl der Kommission durch das Europäische Parlament. Bloße Nominierungen oder das „Wegloben von nationalen PolitikerInnen“ durch die Regierungen haben ein Ende. Österreichische Europaabgeordnete erhalten das Recht, auch im österreichischen Nationalratsplenum das Wort zu ergreifen und damit die Kluft zwischen europäischer und nationaler Ebene zu verringern.

  • Europäische BürgerInneninitiative stärken
    Die mittlerweile bestehende Möglichkeit einer Europäischen BürgerInneninitiative, das erste direkt demokratische Instrument auf europäischer Ebene, ist weiter zu entwickeln. Bestehende Hürden für BürgerInnen, wie die Notwendigkeit Pass- oder Personalausweis anzugeben, werden abgebaut um möglichst allen Menschen Zugang zu diesem Recht zu geben.

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