Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeine Fragen
1. Warum sind in der vergangenen Wahlperiode keine Verbesserungen der Direkten Demokratie zustande gekommen?
2. Was muss sich ändern, damit in der kommenden Wahlperiode Verbesserungen durchgesetzt werden?
3. Warum sollen Kärntnerinnen und Kärntner, die auf eine Verbesserung der Direkten Demokratie in Kärnten besonderen Wert legen, Ihrer Partei die Stimme geben?
II. Konkrete Fragen
A. Landesebene
4. Wirksame Initiativ-Volksabstimmungen
5. Wirksame Veto-Volksabstimmungen
6. Wirksame Volksabstimmungen bei Verfassungsänderungen
7. Bürger_innen-freundliche Unterstützungshürde
8. Bürger_innen-freundliche Unterschriftensammlung
9. Faire Abstimmungsbroschüren
10. Fairer Kostenersatz
B. Gemeindeebene
11. Wirksame Initiativ-Volksabstimmungen
C. Bundesebene
12. Resolution an den Bund: Wirksame Initiativ-Volksabstimmungen
Links zu den kandidierenden Parteien
I. Allgemeine Fragen
Frage 1: Warum sind nach Ihrer Beurteilung in der vergangenen Wahlperiode keine Verbesserungen der Direkten Demokratie zustande gekommen?
Antworten
BZÖ: Weil keine der Landesregierungsparteien FPK, SPÖ und ÖVP wirklich Interesse an einer direktdemokratischen Mitbestimmung der Bevölkerung hatte.
FPK: Ein „Demokratiepaket“ wird seit Jahren von der österreichischen Bundesregierung versprochen. Tatsächlich umgesetzt wurde nur sehr wenig. Am Beispiel Wehrdienst/Zivildienst hat sich leider auch gezeigt, dass die Meinung der Bevölkerung nur sehr widerwillig vom zuständigen Minister zur Kenntnis genommen wurde.
GRÜNE: In Kärnten herrscht die amikalökonomische Kleptokratie auf Basis des Diktats der Proporzregierung: Über 1 Milliarde Euro an Steuergeldern wurden in den letzten Jahren von der FPK-SPÖ-ÖVP-Proporzregierung mit jeweils wechselnden Mehrheiten für dubiose Projekte verprasst bzw. verspekuliert. Die Arbeitslosigkeit liegt aktuell bei 13 %. Fast 1 Milliarde Euro an Volksvermögen (Wohnbauförderungsdarlehen, HYPO, KELAG-Anteile) wurden – teilweise sogar im FPK-Alleingang – veräußert. Eine Verbesserung der demokratischen Kontrolle wird von FPK, SPÖ und ÖVP daher weder durch die Stärkung der Kontrollparteien im Kärntner Landtag noch durch die Stärkung direktdemokratischer Instrumentarien gewollt. Die Grünen sind die einzigen, die sich seit 2004 für die Stärkung von Kontrollrechten vehement eingesetzt haben. Nach der Aufdeckung der vielen Proporz-Skandale in der Landesregierung durch die Grünen ist es jetzt aber endlich mit den vorgezogenen Neuwahlen Aufgabe der WählerInnen politische Kontrolle über diese negative Entwicklungen auszuüben.
ÖVP: Weil in der Vergangenheit dieses Thema nicht ernst genommen worden ist. Die ÖVP hat einen Ausschuss zu diesem Thema geleitet, in dem die Beschlüsse auch einstimmig sein hätten sollen. Es ist nie dazu gekommen. Daher brauchen wir eine Systemänderung in diesem Land. Der Wähler ist der höchste Souverän.
SPÖ: Es gab schlicht kein Interesse der damaligen Koalitionsparteien (FPK und ÖVP) hier irgendwelche Veränderungen voranzutreiben. Seitens der SPÖ wurden eine Reihe von Anträgen eingebracht, dieses wurden jedoch von den Verantwortlichen FPK-Politikern quasi „schubladisiert“. Schließlich hat die aktuelle „Korruptionsdiskussion“ bekanntermaßen zur Auflösung des Landtages geführt.
TEAM STRONACH: Den Altparteien geht es leider nur um Machterhalt und um Stimmenmaximierung. „Direkte Demokratie“ klingt für alle politischen Parteien gut, wenn es dann zur Umsetzung kommt, ziehen die etablierten Kräfte leider zurück.
Frage 2: Was muss sich aus Ihrer Sicht ändern, damit in der kommenden Wahlperiode Verbesserungen der Direkten Demokratie nicht nur vor der Wahl versprochen, sondern nach der Wahl auch tatsächlich durchgesetzt werden?
Antworten
BZÖ: FPK, SPÖ und ÖVP müssten sich ändern. Das BZÖ steht für direkte Demokratie – beispielsweise mittels eines „Tages der Demokratie“ in der Mitte der Legislaturperiode, an dem die Kärntnerinnen und Kärntner über mehrere wichtige Weichenstellungen befragt werden sollen.
FPK: Konkrete Maßnahmen sind in das Regierungsprogramm verbindlich aufzunehmen und die Umsetzung mit klaren Fristen festzulegen.
GRÜNE: Die Stärkung der (direkten) Demokratie, der Auf- und Ausbau von Kontrolle, die Bekämpfung von Korruption, Abschaffung des Proporzsystems sowie die Schaffung von Transparenz sind zur Koalitionsbedingung zu erheben. Angesichts der erschütternden Korruptions-Skandale in Kärnten muss und wird es einen Systemwandel geben
ÖVP: Dazu muss sich aber das Gedankengut anderer Parteien ändern. „Der Staat bin ich“ – hat ausgedient und Kärnten an den Rand des Ruins geführt. Dieses Umdenken ist die Grundvoraussetzung für ein neues, modernes Kärnten, dessen Ansehen damit wieder steigen wird. Die Abschaffung des Proporz ist für uns eine Grundbedingung für eine neue Regierung. Die Stärkung des Landtages – der Legislative und der eigentlichen Kontrolle im Land! – ist unabdingbar. Ebenso die Stärkung des Rechnungshofes als begleitende Kontrolle! Das sind Beschlüsse, die zum Teil gefasst sind und sofort und einfach zu fassen sind. Außerdem ist eine Grundbedingung für die ÖVP für eine neue Regierung die Personal –und Budgethoheit für jedes Regierungsmitglied. Nur so ist die Verantwortung klar erkennbar.
SPÖ: Die nächste Wahlperiode wird aus Sicht der SPÖ eine Periode der Reformen. Das gesamte Kärntner politische System soll modernisiert und erneuert werden. Wir streben ein Abgehen von der Konzentrationsregierung und damit Abschaffung des Proporzes hin zu einer Koalitionsregierung an. Gleichzeitig sollen die Rechte des Landtages nachhaltig ausgebaut werden. Dies auch unter dem Aspekt der Gewaltenteilung, so soll der Landtag stärkeres Gewicht bei der Budgeterstellung bekommen und auch die Kontrolle der Vollziehung soll ausgebaut werden, indem beispielsweise die Anwaltschaften (Volkanwaltschaft, Pflegeanwaltschaft, Patientenanwaltschaft, …) direkt dem Landtag zugeordnet und auch die Rechte des Rechnungshofes ausgebaut werden. Aber auch direktdemokratische Möglichkeiten sollen stärker in der Landesverfassung verankert werden.
TEAM STRONACH: Wir brauchen einen klaren Wählerauftrag. Das Team Stronach steht für den intensiven Einsatz von Direkter Demokratie. Die Bürger müssen in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Nur durch Direkte Demokratie kann auch ein besseres politisches Bewusstsein entstehen.
Frage 3: Warum glauben Sie, dass die Kärntnerinnen und Kärntner, die auf eine Verbesserung der Direkten Demokratie in Kärnten besonderen Wert legen, am 3. März Ihrer Partei die Stimme geben sollen?
Antworten
BZÖ: Weil wir es ehrlich meinen und nicht alles versprechen, sondern nur, was wir auch halten können und weil das BZÖ auch im Nationalrat unter der Führung von Klubobmann Josef Bucher mehrfach Volksabstimmungen und Volksbefragungen zu wichtigen Themen gefordert und beantragt hat. So beispielsweise über den Euro-Rettungsschirm.
FPK: Die Freiheitliche Partei hat sich im Kärntner Landtag zuletzt als einzige Partei auch für die Direkte Demokratie bei der Wahl des Landeshauptmannes ausgesprochen. Auf Bundesebenen gibt es die direkte Wahl des obersten Repräsentanten (Bundespräsident) auf Gemeindeebene die direkte Wahl der Bürgermeister; leider haben bisher SPÖ und ÖVP verhindert, dass auch die Direktwahl des Landeshauptmannes in der Verfassung verankert wird. Die Freiheitlichen haben zuletzt im Jänner 2013 einen diesbezüglichen Dringlichkeitsantrag im Landtag gestellt und werden wir uns auch in der kommenden Legislaturperiode dafür einsetzen.
GRÜNE: Die Grünen sind die DEMOKRATIE-Partei. Die Menschen sollen die Politik unmittelbar mitbestimmen können, insbesondere wenn es um die Verwendung von Steuergeldern oder die Veräußerung von Volksvermögen geht.
ÖVP: Weil die ÖVP als einzige Partei aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt hat, weil wir dazu stehen, aber einen klaren Schnitt gemacht haben, weil die Systemänderung für uns die Grundlage für eine neue Regierung ist, weil mit Dr. Wolfgang Waldner der einzige Landesrat in der Regierung für einen neuen Stil steht. Weil ich als Parteiobmann alles, was ich bisher angekündigt und versprochen habe, auch gehalten habe. Weil wir als Partei in den Parteiengesprächen zahlreiche Beschlüsse, auch Gesetze, durchgesetzt haben, wie beispielsweise die gesetzliche Wahlkampfkostenbeschränkung. Weil die ÖVP die Kontroll- und Entscheidungsebene wieder getrennt hat. In den Aufsichtsräten der Landesgesellschaften sitzen namhafte Personen aus der Wirtschaft und keine Funktionäre oder Mandatare.
Weiters hat die ÖVP Kärnten am 13. Februar ihr Bürgerbeteiligungs-Modell präsentiert: Bürgerräte sollen zu verschiedenen Themen zusammentreten, Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen erarbeiten, der Politik präsentieren und schließlich müssen die Vorschläge umgesetzt werden. Diese Bürgerräte sollen Teil der Verfassung werden. Das gelebte Modell dazu gibt es in Vorarlberg, wo die Bürgerräte einstimmig – von allen Parteien – in den Verfassungsrang gehoben wurden.
Vorteile:
Bürger vor Ort wissen am Besten, was umgesetzt werden muss, beispielsweise, um die Infrastruktur in den ländlichen Regionen zu erhalten
Die Politik wird transparent, Maßnahmen werden nicht einfach von Oben verordnet
Die Bürgernähe wird mit diesem Mitspracherecht zu 100 % gelebt
Die ÖVP steht für die Einbindung der Bürger vor allem, weil die Glaubwürdigkeit der Politik in Kärnten in den letzten Jahren massiv gelitten hat und völlige Intransparenz herrscht. Aber vor allem, weil wir vor enormen Herausforderungen stehen, hervorgerufen durch die Abwanderung aus den Tälern in den Zentralraum und aus Kärnten hinaus. Kärnten ist das einzige Bundesland, das schrumpft – die Geburtenrate sinkt, die Sterberate steigt und täglich verlassen 8 Kärntner das Land!
Schon in der kommenden Sonderlandtagssitzung wird es einen entsprechenden Antrag der ÖVP zu diesem Thema Bürgerräte geben.
SPÖ: Die Sozialdemokratie war in Kärnten schon immer jene Partei, die sich intensiv für die Verankerung direktdemokratischer Möglichkeiten eingesetzt hat. Kärnten war unter einem sozialdemokratischen Landeshauptmann eines der ersten Bundesländer, das die Möglichkeit der Volksbefragung, Volksbegehren und Volksabstimmung in der Landesverfassung verankert hat. Kärnten hat mit den Stimmen der SPÖ als erstes Bundesland die Direktwahl der Bürgermeister eingeführt. Also alles Aspekte, die belegen, dass die Sozialdemokratie sich nicht nur für freie Wahlen stets stark gemacht hat, sondern auch durchaus direktdemokratische Elemente verwirklicht sehen will.
TEAM STRONACH: Weil wir die einzige glaubwürdige Alternative zum bestehenden Machtsystem der Altparteien sind. Eine positive politische Veränderung und das Aufbrechen von verkrusteten Strukturen braucht neue Köpfe und eine neue unbelastete Bewegung.
II. Konkrete Fragen
Wir haben aufgefordert, ein Wahlversprechen zu geben, wie stark sich die jeweilige Partei für oder gegen die gefragte Verbesserung Direkter Demokratie einsetzen wird.
Intensität 1 (mäßig dafür/dagegen): Wir werden uns dafür/dagegen aussprechen, zB mit Presseaussendungen im üblichen Ausmaß, beabsichtigen aber keine darüber hinausgehenden Anstrengungen und Aktivitäten (grafisch dargestellt mit 1 Kästchen).
Intensität 2 (stark dafür/dagegen): Wir werden uns besonders dafür/dagegen anstrengen, zB mit eigenem Initiativantrag und sonstigen parlamentarischen Aktivitäten, (grafisch dargestellt mit 2 Kästchen).
Intensität 3 (besonders stark dafür/dagegen): Wir werden uns besonders intensiv dafür/dagegen anstrengen und diese Forderung während der gesamten Wahlperiode in- und außerhalb des Landtags beharrlich weiterverfolgen (grafisch dargestellt mit 3 Kästchen).
Die Darstellung der Antworten erfolgt in den Ampelfarbengrün für "ja" bzw. rot für "nein". Weitere Hinweise siehe Anmerkungen zur grafischen Darstellung der Parteienantworten
A. Landesebene
Frage 4: Wirksame Veto-Volksabstimmungen
Nach derzeitiger Rechtslage kann über ein neues Landesgesetz nur dann eine Volksabstimmung erfolgen, wenn der Landtag, der das Gesetz beschlossen hat, selber eine Volksabstimmung zulässt (Art. 34 Kärntner Landesverfassung). Die von den Auswirkungen des Gesetzes betroffenen Bürger_innen selber verfügen jedoch über keine Möglichkeit, eine verbindliche Volksabstimmung herbeizuführen, um zu klären, ob ein neues Gesetz mehrheitlich abgelehnt oder unterstützt wird.
Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass Veto-Referenden über neue Landesgesetze und Landesverordnungen ermöglicht werden und dass ab Einreichung eines gewissen Anteils der erforderlichen Unterstützungserklärungen eine Entscheidungspause verankert wird?
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Anmerkungen
BZÖ: Dafür, es muss aber sichergestellt werden, dass eine ausreichende Zahl von Bürgern diese Abstimmung unterstützt.
GRÜNE: Es muss eine demokratiepolitische Möglichkeit der Kärntnerinnen und Kärntner zur Wahrung ihrer Rechte geben. Insbesondere sollten Vermögensveräußerungen des Landes Kärnten und seiner bis dato noch ausgegliederten Rechtsträger einem Veto-Referendum unterzogen werden können.
ÖVP: Weil es zur Stärkung der Demokratie beiträgt.
Frage 5: Wirksame Initiativ-Volksabstimmungen
In Kärnten ist ein Volksbegehren erfolgreich, wenn es von mindestens 15.000 Stimmberechtigten unterstützt wird. Erfolgreiche Volksbegehren muss der Landtag jedoch nur behandeln ( Art. 31 Kärntner Landesverfassung). Eine (zumindest politisch bindende) Volksabstimmung nach einem erfolgreichen, aber durch den Landtag nicht umgesetzten Volksbegehren ist in Kärnten nicht vorgesehen. In den deutschen Bundesländern sind Initiativ-Volksabstimmungen ein wichtiger Teil der politischen Kultur. In Kärnten hingegen können Volksabstimmungen nur durch den Landtag beschlossen werden, nicht aber durch die Bevölkerung selber durch erfolgreiche Volksbegehren initiiert werden..
Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass über das Anliegen eines Volksbegehrens, das durch den Landtag nicht umgesetzt wird, verpflichtend eine Volksabstimmung durchgeführt wird?
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Anmerkungen
BZÖ: Wenn genügend Kärntnerinnen und Kärntner ein Volksbegehren unterstützen, soll es zu einer verpflichtenden Volksabstimmung kommen. Das haben wir als BZÖ bereits mehrfach auf Bundesebene beantragt. Wir sind überdies dafür, Volksbegehren künftig auch via Internet unterstützen zu können, um dieses Instrument aufzuwerten.
GRÜNE: Diesbezüglich sollten genaue Kriterien im Rahmen eines Kärnten Konvents 2020 unter Einbeziehung von ExpertInnen und der Bevölkerung ausgearbeitet werden. Es bedarf hier zunächst eines politischen Diskurses.
Frage 6: Wirksame Volksabstimmungen bei Verfassungsänderungen
Verpflichtende Volksabstimmungen bei Verfassungsänderungen sind in Kärnten nicht vorgesehen. Die grundlegenden Regeln über die Entscheidungsfindung und Machtverteilung des politischen Systems sollten sich die Politiker_innen aber nicht selber geben. Änderungen der Verfassung sollten vielmehr eine Zustimmung der Bevölkerung durch eine Volksabstimmung erfordern.
Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass über Verfassungsänderungen generell Volksabstimmungen erfolgen?
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Anmerkungen
BZÖ: Nicht jede Verfassungsänderung taugt auch für eine Volksabstimmung, weil es sehr oft nur um legistische Kleinänderungen geht. Bei wirklich großen Änderungen soll aber das Volk entscheiden können.
GRÜNE: Da die Verfassungssouveränität des Landes Kärnten gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgesetzes nur eine relative ist und Änderungen der Kärntner Landesverfassung grundsätzlich einer qualifizierten Zwei-Drittel-Mehrheit bedürfen erscheint der demokratiepolitische Nutzen einer obligatorischen Volksabstimmung bei Verfassungsänderungen des Kärntner Landesverfassungs-Gesetzes zweifelhaft. Auch das Bundesverfassungsgesetz sieht obligatorische Volksabstimmung bei Verfassungsänderungen nur vor, wenn Baugesetze berührt werden, was etwa beim Beitritt zur EU der Fall war, da das demokratische, rechtstaatliche und föderalistische Grundprinzip der Bundes-Verfassung tangiert wurden. Eine entsprechende Änderung der Kärntner Landesverfassung, welche den wichtigen Grundprinzipien des Bundesverfassungs-Gesetzes widerspräche, wäre ohnehin verfassungswidrig. Die Möglichkeit einer fakultativen Volksabstimmung bei Verfassungsänderungen sollte daher ausreichen.
ÖVP: Ist derzeit nicht vorgesehen. Die Blockaden der FPK (12 x Auszug aus dem Landtag) gegen die Landtagsmehrheit haben gezeigt, dass hier Nachholbedarf besteht.
SPÖ: Es ist für uns durchaus vorstellbar, dass nach Abschluss der Verhandlungen über eine neue Landesverfassung (Abschaffung der Konzentrationsregierung) diese einer Volksabstimmung unterzogen wird.
Frage 7: Bürger_innen-freundliche Unterstützungshürde
In Kärnten sind für Landesvolksbegehren bei ca. 450.000 Wahlberechtigten 15.000 Unterstützungserklärungen erforderlich (ca. 3,3%; Art. 31 Kärntner Landesverfassung). Diese Unterstützungshürde ist im Vergleich etwa zu Salzburg (10.000 Unterstützungen bei ca. 390.000 Wahlberechtigten, ca. 2,5%; §§ 6 und 18 Salzburger Volksabstimmungs- und Volksbegehrensgesetz) überproportional hoch angesetzt.
Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass die Unterstützungshürde für Landesvolksbegehren herabgesetzt wird?
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Anmerkungen
BZÖ: 10.000 Unterstützungserklärungen erscheinen eine sinnvolle Diskussionsgrundlage.
GRÜNE: Die Grünen setzen sich für einen Kärnten Konvent 2020 unter Einbindung von ExpertInnen und BürgerInnen ein. In diesem Rahmen müssen entsprechende Regelungen parteiübergreifend zur Diskussion gestellt werden. Die Grünen setzten sich auf jeden Fall dafür ein diese Hürde mindestens zu halbieren.
ÖVP: Die „Hürde“ für ein Volksbegehren liegt derzeit bei 15.000 Unterschriften. Diese wollen wir als ÖVP in Zukunft deutlich reduzieren. Ab 5.000 Unterschriften soll ein Volksbegehren im Kärntner Landtag behandelt werden, ab 10.000 Unterschriften soll es eine Sondersitzung geben.
Frage 8: Bürger_innen-freundliche Unterschriftensammlung
Eine lebendige Praxis direkter Demokratie (z.B. Schweiz, Kalifornien, Italien, deutsche Bundesländer) ist fast immer mit der Bürger_innen-freundlichen Regelung verbunden, Unterstützungserklärungen frei zB. im Bekanntenkreis oder bei Infotischen sammeln zu können (dh. ohne aufs Amt gehen zu müssen).
Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass Unterstützungen für Volksbegehren frei (dh. ohne Zwang zum Gang aufs Gemeindeamt) gesammelt werden können?
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Anmerkungen
BZÖ: Bei Volksbegehren Ja.
GRÜNE: Dies wäre der Förderung direkter Demokratie förderlich, solange das Volksbegehren selbst nach den Prinzipien des allgemeinen, freien, gleichen, persönlichen, unmittelbaren und geheimen Wahlrechts durchgeführt wird.
ÖVP: Es ist nichts dagegen einzuwenden.
SPÖ: Entscheidend muss sein, dass ein Missbrauch dieser Unterschriften ausgeschlossen ist. Es ist auch vorstellbar, dass Formen des E-Government verstärkt zur Leistung von Unterstützungsunterschriften herangezogen werden können.
Frage 9: Faire Abstimmungsbroschüren
Eine gute Regelung direkt-demokratischer Instrumente erfordert Chancengleichheit und Fairness in der Phase der Werbung für das Anliegen des Volksbegehrens bzw. der Volksabstimmung. Eine offizielle Broschüre, in der die Argumente der Pro- und Contra-Seite unparteiisch gegenüber gestellt sind und die an alle Abstimmungeberechtigten verschickt wird, ist dafür ein wesentlicher Aspekt.
Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass bei Volksbegehren und Volksabstimmungen eine Abstimmungsbroschüre in einem fairen Redaktionsprozess mit den pro- und contra-Argumenten erstellt wird und an alle Abstimmungsberechtigten verschickt wird sowie im Internet zugänglich gemacht wird?
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Anmerkungen
BZÖ: Das BZÖ hat dies als einzige Partei bereits bei der Wehrdienst-Volksbefragung gefordert und beantragt.
GRÜNE: Dafür sind genügend Mittel zur Verfügung zu stellen, eine Kommission bestehend aus allen Fraktionen sollte die Aktivitäten aber kontrollieren.
Frage 10: Fairer Kostenersatz
Um die öffentliche Meinung erreichen und überzeugen zu können, sind erhebliche finanzielle Mittel erforderlich. Es soll nicht allein eine Frage der finanziellen Möglichkeiten der Betreiber_innen von Volksbegehren bzw. Volksabstimmungen sein, ob sich das Anliegen einer Volksabstimmung bzw. eines Volksbegehrens durchsetzen kann. Es soll ein angemessener finanzieller Ausgleich und/oder kostenlose Dienstleistungen aus öffentlichen Mitteln vorgesehen werden.
Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass die Betreiber_innen eines Volksbegehrens bzw. einer Volksabstimmung einen Kostenersatz (ähnlich der Wahlkampf-Kostenerstattung der Parteien) erhalten?
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BZÖ: Das BZÖ steht auch für eine Kürzung der Parteienförderung – angesichts der prekären Finanzsituation des Landes, hier weitere finanzielle Belastungen für den Steuerzahler zu erfinden, muss genau geprüft werden.
GRÜNE: Entsprechende Regelungen müssen aber an Kriterien geknüpft werden, wobei die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sämtlicher Ausgaben bei der Kostenerstattung jedenfalls berücksichtigt werden muss. Eine Rückerstattung sollte sich aber auch an ein bestimmtes, zu definierendes Ergebnis in Bezug auf UnterstützerInnen knüpfen.
ÖVP: Ab einer bestimmten Anzahl an Stimmen – ja.
SPÖ: Wobei auch hier völlige Transparenz und Kontrolle der Mittelverwendung durch eine unabhängige Instanz sichergestellt sein muss.
B. Gemeindeebene
Frage 11: Wirksame Initiativ-Volksabstimmungen
In Kärnten ist auf Gemeindeebene zwar ein Gemeindevolksbegehren vorgesehen. Allerdings wird damit nur erreicht, dass sich Gemeinderat bzw. Bürgermeister(in) mit dem Anliegen befassen müssen. Es ist keine Gemeindevolksabstimmung vorgesehen, falls der Gemeinderat dem Anliegen des Gemeindevolksbegehrens nicht entspricht.
Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass eine Gemeindevolksabstimmung durchzuführen ist, falls das Gemeindevolksbegehren erfolgreich ist und falls Gemeinderat bzw. Bürgermeister(in) das Anliegen des Gemeindevolksbegehrens nicht innerhalb angemessener Frist umsetzt?
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Anmerkungen
BZÖ: Gerade im Kommunalbereich ist direkte Demokratie zu unterstützen. Beispielsweise wenn es um Gemeindezusammenlegungen geht. Hier müssen die betroffenen Bürger selbst entscheiden können.
GRÜNE: Da Gemeinden am direktesten bei den Menschen sind, wäre entsprechendes sinnvoll, gerade, wenn es um Gestaltung des Raumes nach den gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten betreffend den eigenen Wirkungsbereich von Gemeinden geht.
ÖVP: Es liegt im Interesse des Gemeinderates Volksbegehren genau zu prüfen und sie nicht zu schubladisieren.
SPÖ: Die Gemeindestruktur stellt in Kärnten sicher, dass die Bürger/Innen stets sehr nahe am Geschehen sind und dass es einen lebendigen Diskurs zwischen Gemeindevertretung und Bürger/innen gibt. Aber die Sozialdemokratie ist auch hier bestrebt, Direktdemokratische Element stärker zu verankern, so dass wir diese Frage nicht kategorisch ausschließen, aber vorher mit den Betroffenen (Gemeinden und Bürgern/Innen) in Diskussion treten wollen.
C. Bundesebene
Frage 12: Resolution an den Bund: Wirksame Initiativ-Volksabstimmungen
Der Verfassungsgerichtshof hat 2001 zur Vorarlberger Landesverfassung entschieden, dass es mit dem bestehenden Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht vereinbar ist, wenn ein Landesgesetzgeber nach einem erfolgreichen Volksbegehren eine verbindliche Volksabstimmung vorsieht. Durch diese enge Interpretation der bundesverfassungsrechtlichen Vorgaben sind die Möglichkeiten des Kärntner Landesgesetzgebers maßgeblich eingeschränkt, die direkt-demokratischen Verfahren für die Kärntner_innen besonders Bürger_innen-freundlich und wirksam auszugestalten.
Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass das Land Kärnten den Bund offiziell auffordert, im B-VG ausdrücklich zuzulassen, dass (zumindest) auf Landesebene nach erfolgreichen Volksbegehren die Bevölkerung selber in einer Volksabstimmung verbindlich entscheiden kann?
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Anmerkungen
BZÖ: Ein entsprechender Gesetzes-Antrag des BZÖ-Parlamentsklubs wird gerade vorbereitet und geprüft.
GRÜNE: Zunächst sind die Potenziale der Stärkung direkter Demokratie auf Grundlage von Änderungen des Kärntner Landesverfassungs-Gesetzes zu realisieren. Dazu bedarf es einer Zwei-Drittel-Mehrheit und daher ist ein Demokratiepaket auf Landesebene überparteilich außer Streit zu stellen. Es könnte sich der Bundesrat als Interessensvertretung der Länder dafür einsetzen.
SPÖ: Auch die Einführung der Bürgermeisterdirektwahl war nicht im B-VG vorgesehen, doch durch die gemeinsame Initiative vieler Länder ist es gelungen, dies zu verankern, genau so wird dies bei dieser Frage möglich werden. Regelungen dazu sollten der Länderautonomie überlassen bleiben.
Links zu den kandidierenden Parteien (in alphabetischer Reihenfolge)
ASOK - Allianz Soziales Kärnten /Aliansa Socialna Koroska
BZÖ - Bündnis Zukunft Österreich - Liste Josef Bucher
FPK - Freiheitliche Partei Kärnten
GRÜNE - Die Grünen - Die Grüne Alternative
LPÖ - Lebenswerte Partei Österreichs
ÖVP - ÖVP Kärnten - Gabriel Obernosterer Dr. Wolfgang Waldner
SPÖ - Sozialdemokratische Partei Österreichs - Peter Kaiser
STARK - Liste Stark (nicht im Wahlkreis 4) [keine Internet-Präsenz]
TS - Team Stronach für Kärnten
Anmerkungen zur grafischen Darstellung der Parteienantworten
Die Fragen wurden an die Spitzenkandidat_innen und Klubobleute (als Verfassungssprecher_innen) gerichtet.
Wir haben aufgefordert zu beantworten, wie stark sich die jeweilige Partei für oder gegen die gefragte Verbesserung Direkter Demokratie einsetzen wird. Intensität 1 (mäßig dafür/dagegen): Wir werden uns dafür/dagegen aussprechen (zB mit Presseaussendungen im üblichen Ausmaß), beabsichtigen aber keine darüber hinausgehenden Anstrengungen und Aktivitäten. Intensität 2 (stark dafür/dagegen): Wir werden uns besonders dafür/dagegen anstrengen (zB mit eigenem Initiativantrag und sonstigen parlamentarischen Aktivitäten). Intensität 3 (besonders stark dafür/dagegen): Wir werden uns besonders intensiv dafür/dagegen anstrengen und diese Forderung während der gesamten Wahlperiode in- und außerhalb des Landtags beharrlich weiterverfolgen.
Ein farbiges Kästchen bedeutet, dass die Intensität 1 ("mäßig dafür/dagegen"), zwei Kästchen bedeuten, dass die Intensität 2 ("stark dafür/dagegen") und drei Kästchen bedeuten, dass die Intensität 3 ("besonders stark dafür/dagegen") zugesagt wurde.
Die Darstellung der Antworten erfolgt in den Ampelfarben rot für "nein" bzw. grün für "ja".
Die Veröffentlichung der Antworten wurde im Schreiben an alle kandidierenden Parteien angekündigt: "Wir werden die interessierte Öffentlichkeit zeitgerecht vor dem Wahltag über die Antworten Ihrer sowie der anderen kandidierenden Parteien informieren."
Die Reihenfolge der kandidierenden Parteien erfolgt in alphabetischer Reihung der Kurzbezeichnungen der Parteien.
Wenn bei einer kandidierenden Partei durchgehend weder farbige Kästchen noch Sprechblasen aufscheinen, so bedeutet dies, dass von dieser Partei keine Antworten bei mehr demokratie! eingelangt sind.