VwGH-Präsident Jabloner betonte, dass besonders wichtige Entscheidungen, die eine Gesamtänderung der Bundesverfassung bewirken könnten nicht vom Volk angeregt werden sollen. Aber die Verfassung sieht genau dafür, bei Gesamtänderungen der Bundesverfassung, bereits verbindliche Volksabstimmungen vor. Damit hat selbst der historische Verfassungsgesetzgeber bereits dem Souverän, der Bevölkerung, zugetraut, die wichtigsten Entscheidungen in Volksabstimmungen selbst entscheiden zu können, ja sogar die Volksabstimmung als Absicherung gegen politische Alleingänge von Parlament und Regierung eingebaut. Was bislang in Österreich fehlt, ist ein Initiativrecht nach Schweizer Vorbild und ein Vetoreferendum. Diese Instrumente sollten nach den Vorstellungen von mehr demokratie! in einer Volksabstimmung vom Souverän selbst entschieden werden können. Ein Vorschlag dazu sollte aus der Bevölkerung im Rahmen eines Bürger_innenrats nach dem Vorbild der kanadischen citizens assembly kommen, ein Alternativvorschlag dazu vom Parlament.
„Die Bedenken gegen die Urteilsfähigkeit der Bürger_innen, ihre Anfälligkeit zu demagogischen Argumenten, der Einfluss der Medien, die Präsident Jabloner verwendete, zeigen ein sehr schlechtes Bild vom Souverän, das wir nicht teilen,“ betont Mayer. All diese Argumente könnten auch gegen die Indirekte Demokratie und die Wahl von Parlamenten verwendet werden.
Wenn man die Argumente von Präsident Jabloner zu Ende denkt, ist das Parlament in manchen Fällen geradezu verpflichtet, den Mehrheitswillen der Bevölkerung nicht umzusetzen. Damit würde dieses aber nicht mehr „repräsentativ“ für die Bevölkerung entscheiden.
Die Direktwahl des Bundespräsidenten wurde von Jabloner hervorgehoben und verleihe seinen Entscheidungen höheres Gewicht. Das müsste dann aber auch auf in der Sache direkte entschiedene (Verfassungs-)Gesetze bei Volksabstimmungen gelten. Allgemein sollte in einer Demokratie die Bevölkerung die Institutionen und deren Personen beurteilen können und nicht die Politiker die Eignung der Bevölkerung zur Demokratie beurteilen. In diesem Sinne ist auch die Direktwahl zu österreichischen Höchstgerichten denkbar, wenn die Bevölkerung das will.