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Democracy International

Appell von mehr demokratie! salzburg an Bgm. Dr. Schaden

Salzburger Modell für Direkte Demokratie

Appell von mehr demokratie! salzburg an Bgm. Dr. Schaden

05.12.2014

Das von mehr demokratie! salzburg mit der Stadt Salzburg ausverhandelte Modell weist keinen Änderungsbedarf auf. Auch das geltende alte Stadtrecht umfasst bereits ausgelagerte Gesellschaften. mehr demokratie! salzburg appelliert an Bürgermeister Dr. Schaden, zu seinem Wort und damit zum beschlossenen Salzburger Demokratie-Modell  zu stehen.

Appell von mehr demokratie! salzburg an Bgm. Dr. Schaden: Zerstören Sie nicht das über Jahre aufgebaute Vertrauen! Stehen Sie zu Ihrem Wort und zum beschlossenen Salzburger Demokratie-Modell!

Alle Rechtsberater bestätigen dem Verhandlungsteam von mehr demokratie! salzburg: Es gibt keinen einzigen rechtlichen Grund, das vom Gemeinderat beschlossene Modell aufzuschnüren.

Das beschlossene Salzburger Modell für mehr Direkte Demokratie widerspricht in keinem einzigen Punkt geltendem Handelsrecht oder anderen strafrechtlichen Verboten. Zu diesem Schluss kommen unabhängige Juristen, die von mehr demokratie! salzburg befragt wurden:

  1. Dass der Gemeinderat das Verhalten von Vertretern der Stadt in der Generalversammlung von ausgelagerten Unternehmen bestimmen darf, hat der Landeslegist Dr. Sieberer bestätigt. Dem ist nichts hinzuzufügen. Wenn das der Gemeinderat darf, gibt es kein nachvollziehbares Argument, nicht auch die Bürger_innen mitentscheiden zu lassen. Auch hinsichtlich der handelsrechtlichen Vorschriften und der strafrechtlichen Verbote besteht kein Unterschied, ob eine Vorgabe für das Stimmverhalten im ausgegliederten Unternehmen vom Gemeinderat oder von einer Bürgerabstimmung kommt.
     
  2. Für Bürgerinitiativen, die ein Bürgerbegehren oder einen Volksentscheid initiieren, gelten juristisch die gleichen Rechte und Pflichten wie für den Gemeinderat. Es besteht kein Unterschied, ob z.B. eine Vorgabe für das Stimmverhalten eines Gemeindevertreters in einem ausgegliederten Unternehmen vom Gemeinderat, vom Stadtsenat, vom Bürgermeister kommt oder durch einen Volksentscheid. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Gesetze und der strafrechtlichen Aspekte besteht ebenfalls kein Unterschied, ob eine Vorgabe vom Gemeinderat oder durch eine Bürgerabstimmung initiiert ist.
     
  3. Der Bürgermeister entscheidet nach entsprechender Beratung, ob ein Bürgerbegehren oder ein Volksentscheid rechtlich zulässig ist oder nicht. Widerspräche ein Antrag z.B. dem vom Bürgermeister zitierten Handelsrecht, ist er sogar verpflichtet, ihn zurückzuweisen. Ein Volksentscheid käme also erst gar nicht zustande, er würde nicht zugelassen.
     
  4. Im Salzburger Modell ist der sogenannte Beharrungsbeschluss des Gemeinderates verankert. Ein jahrelang verhandelter Kompromiss. Das heißt, der Gemeinderat kann einen Volksentscheid mit 3⁄4 Mehrheit zurückweisen. Das würde sicher passieren, wenn eine Abstimmung ein Unternehmen gefährdet oder handelsrechtlich bzw. strafrechtlich verboten sein sollte.

Richard Hörl, Hauptinitiator des Salzburger Demokratie-Modells: "Herr Dr. Schaden, ist es Ihr Ernst, die in jahrelangen Verhandlungen aufgebaute Vertrauensbasis zur Salzburger Bürgerschaft mit einem Handstreich zu zerstören? Ist das diesen Preis wert?"

Dr. Schaden unterstellt auch mit seiner Argumentation der gesamten Salzburger Stadtbevölkerung unlautere Absichten. Für ein Stadtoberhaupt gelinde gesagt ziemlich uncharmant. Schließlich hat er sich von genau diesen Wähler_innen zum Bürgermeister wählen lassen. Glaubt der Bürgermeister wirklich, dass eine Mehrheit der Salzburger_innen ein Begehren befürworten würde, das z.B. eine Einbahnstraße in den Konkurs eines ausgliederten Unternehmens ist? Herr Dr. Schaden hält entweder alle Salzburger für unmündig und dumm oder seine eigene Überzeugungskraft und die der Parteien für irrelevant. Beides kein wirkliches Ruhmesblatt für den Politiker Dr. Schaden. Direkte Demokratie ist ein Dialog, ein Meinungsbildungsprozess, an dem sich auch die etablierten Parteien zu beteiligen haben. Wilfried Rogler, einer der Initiativen-Sprecher von mehr demokratie! salzburg: „Will der Bürgermeister mit diesem Schachzug die Mitbestimmung von vorne herein minimieren? Auch eine Olympiabewerbung wäre nach dem „Modell Dr. Schaden“ durch eine Bürgerabstimmung nicht anfechtbar, wenn mit der Bewerbung ein ausgelagertes Unternehmen betraut ist. Eine Auslagerung ist auch für jedes andere größere Vorhaben möglich und wäre damit einer Mitbestimmung durch die Bevölkerung entzogen. Ist das die wahre Absicht des Bürgermeisters? So würde er das hochgelobte Salzburger Modell von Anfang an zum politischen Feigenblatt degradieren! Da machen wir sicher nicht mit.“

 

Für Details oder Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Das Verhandlungsteam von mehr demokratie! salzburg:

Richard Hörl, Hannes Augustin, Wilfried Rogler, Heinz Stockinger

 

PS.: Das von Medien mehrfach zitierte Beispiel Flughafen ist unglücklich gewählt. Die Stadt hat nur einen Anteil von 25%, könnte also vom Land (75%) jederzeit überstimmt werden. Und da gibt es auf direkt-demokratischem Weg keine verbindliche Bürger_innen Mitbestimmung...

 

Gemeinderatssitzung vom 10.12.2014 (mit Link zum Livestream)

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