die parteiunabhängige initiative für eine stärkung direkter demokratie

Democracy International

Demokratie-Fragen zur NÖ Wahl 2013

Demokratie-Fragen zur NÖ Wahl 2013

09.02.2013

In der vergangenen Wahlperiode haben die niederösterreichischen Landtagsparteien lediglich auf Gemeindeebene eine - allerdings unzureichende - Änderung der Direkten Demokratie beschlossen. Mutige Verbesserungen der direkt-demokratischen Instrumente auf Landesebene für die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher sowie eine klare Forderung des Landtages und der Landesregierung an Bundesparlament und Bundesregierung zum Ausbau der echten Direkten Demokratie sind in den vergangenen fünf Jahren jedoch ausgeblieben. mehr demokratie! hat sich daher an alle kandidierenden Parteien gewandt und wollte wissen, was die Parteien in der bevorstehenden Wahlperiode beitragen wollen, um in Niederösterreich und auf Bundesebene die Direkte Demokratie weiterzuentwickeln. Wir dokumentieren hier die erhaltenen Antworten der Parteien.

 


I. Allgemeine Frage

Frage 1: Warum glauben Sie, dass die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher, die auf eine Verbesserung der Direkten Demokratie in Niederösterreich besonderen Wert legen, am 3. März Ihrer Partei die Stimme geben sollen?

 

Antworten

(CPÖ)MP: Das Wahlbündnis „CPÖMP“, welches aus der Christlichen Partei Österreichs (CPÖ) und der Mitte-Partei Österreichs, MPÖ, dessen Obmann ich bin, besteht, und das für die niederösterreichische Landtagswahl 2013 geschlossen wurde, möchte EHRLICHKEIT und GERECHTIGKEIT in die nö. Landespolitik bringen. Es muss Schluss mit den Wahllügen sein! Die Bürger, die schlussendlich durch ihr hart verdientes Geld Erhalter der Politik sind, haben das Recht auf die volle WAHRHEIT! Die derzeitigen Kontrollmechanismen haben, wie die aktuellen Themen (Spekulationen mit Steuergeldern, Korruptionsskandale,…) zeigen, auf allen Ebenen versagt! Unabhängige Kontrollbefugnisse müssen geschaffen werden. Und was kann besser sein als die Kontrolle der Bürger?? Es ist nicht ausreichend sich alle 5 Jahre an den Wahlen zu beteiligen um die Regierungen abzustrafen! NEIN, es muss effektiver werden, was den Ruf nach mehr direkter Demokratie legitimiert! Auch gehört der Klubzwang abgeschafft, da dieser hinderlich für das Ausüben des freien Mandats ist! Die Abgeordneten müssen, um sich „Volksvertreter“ nennen zu dürfen, einen Bezug zu den Bürgern dieses Landes wiederherstellen und den Kontakt mit diesen pflegen und sich nicht hinter Ihren Schreibtischen verstecken. Politik muss auf der „Straße“ gemacht und dann im Parlament beschlossen werden! Die MPÖ hat in ihrem Parteiprogramm, welches als Diskussionsvorlage dienen soll, die direkte Demokratie verankert. In dieser sollen die bestehenden verfassungsrechtlich gewährleisteten Institutionen Volksbegehren und Volksbefragung reformiert werden und einen bindenden Charakter bekommen.

FPÖ: Weil wir schon in den ablaufenden Gesetzgebungsperionden Anträge zur Verbesserung der Direkten Demokratie eingebracht haben z.B.: http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXVII/13/1354/1354A.pdf – welche aber von der absoluten ÖVP-Mehrheit abgelehnt wurden. Mehr Direkte Demokratie ist auch ein Hauptanliegen der Freiheitlichen in dieser Wahlbewegung.

GRÜNE: Die GRÜNEN treten seit ihrer Gründung dafür ein, die Menschen in Entscheidungsprozesse einzubinden und Mitbestimmung zu ermöglichen. Gerade bei Projekten vor Ort setzen sich Grüne dafür ein, die Interessen der Menschen zu berücksichtigen. Erst vor kurzem haben die Grünen im NÖ Landtag den Antrag eingebracht, den Proporz in Niederösterreich abzuschaffen und die Demokratierechte auszubauen, leider erhielt dieser nicht die notwendige Mehrheit.

KPÖ: Weil sich die KPÖ seit Jahren aktiv für paritizipativ-demokratische Modelle engagiert. Wir sind davon überzeugt, dass tatsächliche Mitbestimmung und die Einbeziehung der Menschen vor Ort das Gemeindeleben lebendig macht und der Politikverdrossenheit entgegenwirkt. Daher fordert die KPÖ als erste Schritte für Niederösterreich ja auch das offene Mikrophon vor jeder Landtags- bzw. Gemeinderatssitzung für interessierte BürgerInnen.
Außerdem: Während andere Parteien nur gerne reden, hat unser Kandidat Marco Fegerl (3. der Landesliste) ein Buch zur Information der Bevölkerung herausgegeben. Wir haben somit einen Spezialisten zum Thema, welcher sich stets für eine stärkere Gewichtung direkter Demokratie einsetzte. Für unsere Partei sind Mitbestimmung und Demokratie keine populistischen Werkzeuge, sondern die Überzeugung, dass das Volk als Souverän niemals machtlos sein darf.

MUT: Wir haben neben einer neuen politischen Kultur die Direkte Demokratie und andere grundsätzliche Strukturänderungen (Gewaltenteilung, Subsidiaritätsprinzip, institutionalisierte Bürgerbeteiligungen) fest im Programm verankert. Wir sind für
- obligatorische Volksabstimmungen bei jeder Verfassungsänderung;
- Volksinitiativen, die verbindliche Volksabstimmungen durchsetzen können (ab 1% UE) und
- Veto-Recht bei Gesetzen durch Volksinitiativen (ab1% UE).
Mindestens der Nationalrat und die Regierung muss separat gewählt werden, eventuell auch die obersten Richter.

ÖVP: Niederösterreich hat als einziges Bundesland ein ausgeprägtes Persönlichkeitswahlrecht. Darüber hinaus hat die ÖVP ein weitergehendes Vorzugsstimmensystem. Weiters haben wir im Jänner vorigen Jahres versucht, mit der Abschaffung des Proporzes einen wesentlichen Schritt zur Weiterentwicklung der Direkten Demokratie zu setzen. Dies wurde jedoch von SPÖ und FPÖ verhindert.

SPÖ: Es gehört zu den Grundsätzen guter Politik, möglichst viele BürgerInnen-Interessen zu berücksichtigen, vorhandene Erfahrungen zu nutzen und eine breite Akzeptanz für politische Vorhaben zu erreichen.
Daher ist es eine der zentralen Aufgaben der Politik, die Menschen auf unterschiedlichste Art und Weise in die politische Willensbildung einzubinden. Sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene sind Regierungsbeschlüsse zu veröffentlichen, wie auch ein direktes Anfragerecht an die Landesregierungsmitglieder zu ermöglichen. Derzeit findet die Kommunikation zwischen Politik und Bevölkerung nur auf informelle Art und Weise statt. Deshalb brauchen wie auch ein Initiativrecht auf diversen politischen Ebenen. Volksbegehren haben einen hohen bürokratischen und finanziellen Aufwand. Wir Sozialdemokraten sind in Niederösterreich [der Meinung], dass bereits einige hundert Unterschriften – unter 500 – von Bürgerinnen und Bürgern für ein Projekt oder zu einer Initiative ausreichen müssen, damit der Gegenstand im Landtag als Petition oder auch als Initiative behandelt werden soll. Die Veränderungsbereitschaft muss auf politischer Ebene gegeben sein, um wieder das Vertrauen in die Politik zu stärken.


 

II. Konkrete Fragen

 

Wir haben aufgefordert, ein Wahlversprechen zu geben, wie stark sich die jeweilige Partei für oder gegen die gefragte Verbesserung Direkter Demokratie einsetzen wird.

Intensität 1 (mäßig dafür/dagegen): Wir werden uns dafür/dagegen aussprechen, zB mit Presseaussendungen im üblichen Ausmaß, beabsichtigen aber keine darüber hinausgehenden Anstrengungen und Aktivitäten (grafisch dargestellt mit 1 Kästchen).

Intensität 2 (stark dafür/dagegen): Wir werden uns besonders dafür/dagegen anstrengen, zB mit eigenem Initiativantrag und sonstigen parlamentarischen Aktivitäten, (grafisch dargestellt mit 2 Kästchen).

Intensität 3 (besonders stark dafür/dagegen): Wir werden uns besonders intensiv dafür/dagegen anstrengen und diese Forderung während der gesamten Wahlperiode in- und außerhalb des Landtags beharrlich weiterverfolgen (grafisch dargestellt mit 3 Kästchen).

Die Darstellung der Antworten erfolgt in den Ampelfarbengrün für "ja" bzw. rot für "nein". Weitere Hinweise siehe Anmerkungen zur grafischen Darstellung der Parteienantworten

 

A. Bundesebene

 

Frage 2: Resolution an den Bund: Wirksame Initiativ-Volksabstimmungen

Der Verfassungsgerichtshof hat 2001 zur Vorarlberger Landesverfassung entschieden, dass es mit dem bestehenden Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht vereinbar ist, wenn ein Landesgesetzgeber nach einem erfolgreichen Volksbegehren eine verbindliche Volksabstimmung vorsieht. Durch diese enge Interpretation der bundesverfassungsrechtlichen Vorgaben sind die Möglichkeiten des Kärntner Landesgesetzgebers maßgeblich eingeschränkt, die direkt-demokratischen Verfahren für die Kärntner_innen besonders Bürger_innen-freundlich und wirksam auszugestalten.

Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass das Land Niederösterreich den Bund offiziell auffordert, im B-VG ausdrücklich zuzulassen, dass (zumindest) auf Landesebene nach erfolgreichen Volksbegehren die Bevölkerung selber in einer Volksabstimmung verbindlich entscheiden kann?

 
Ja JaJa CPÖ  
Ja Ja Ja FPÖ  
  FRANK  
Ja Ja GRÜNE  
Ja Ja KPÖ  
Ja Ja Ja MUT  
Ja Ja ÖVP  
  PIRAT  
  SPÖ Nein
 

Anmerkungen

CPÖMP: Unser Programm sieht die Reform der „Direkten Demokratie“ vor, die, für uns, nicht nur ein Schlagwort während der Wahlen ist, sondern ein grundlegendes Element in einer Demokratie darstellt! Unter dem Link http://www.mitte-partei.at/Reformen/Direkte%20Demokratie.pdf sind unsere Vorschläge ersichtlich. Bei uns stellt sich die Frage der Zulassung gar nicht! Ab einer bestimmten Anzahl an Unterschriften MUSS das Volksbegehren unbedingt behandelt werden und dem Volk die Möglichkeit einer (Volks-)Abstimmung oder Auswahl (bindenden Volksbefragung) gegeben werden.

FPÖ: Wir werden unsere Forderungen natürlich im Landtag wieder mit Initiativen untermauern.

MUT: Ist im Programm festgeschrieben.

ÖVP: Auf Bundesebene wird derzeit eine Änderung der Bundesverfassung bezüglich der Bürgerrechte intensiv diskutiert. Ein Vorschlag bezieht sich auf die Abhaltung einer verpflichtenden Volksabstimmung nach Durchführung eines Volksbegehrens. Entsprechend dem Ergebnis des weiteren Diskussionsverlaufes wird sich zeigen, inwieweit der von Ihnen eingebrachte Vorschlag zur Änderung der Bundesverfassung noch notwendig sein wird. Sollte auf Bundesebene die verpflichtende Volksabstimmung eingeführt werden, werden wir sie auch in die Landesverfassung übernehmen.

SPÖ: Die SPÖ wird vorerst die Entwicklung des auf Bundesebene in Verhandlung stehenden Demokratiepaketes beobachten, dass bereits wesentliche Schritte zum Ausbau der direkten Demokratie zum Inhalt hat. Darüber hinaus sollte auf allen politischen Ebenen im Sinne der verfassungsrechtlich vorgegebenen repräsentativen Demokratie, die Letztentscheidung bei der demokratisch gewählten Volksvertretung angesiedelt bleiben.

 


 

B. Landesebene

 

Frage 3: Wirksame Initiativ-Volksabstimmungen

Erfolgreiche Volksbegehren („Initiativrecht in der Landesgesetzgebung“ bzw. „Initiativrecht in der Landesvollziehung“) in Niederösterreich muss der Landtag bzw. die Landesregierung nur geschäftsordnungsmäßig behandeln (§ 27 bzw. § 70 Niederösterreichisches Initiativ-, Einspruchs- und Volksbefragungsgesetz). Eine rechtlich bindende Volksabstimmung nach einem erfolgreichen, aber nach Ansicht der Initiatoren nicht umgesetzten Volksbegehren ist in Niederösterreich nicht vorgesehen. In den deutschen Bundesländern sind Initiativ-Volksabstimmungen ein wichtiger Teil der politischen Kultur. In Niederösterreich hingegen können Volksabstimmungen nur durch den Landtag beschlossen werden, nicht aber durch die Bevölkerung selber durch erfolgreiche Volksbegehren initiiert werden.

Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass über das Anliegen eines Volksbegehrens, das durch den Landtag nicht umgesetzt wird, verpflichtend eine Volksabstimmung durchgeführt wird?

 

Ja Ja Ja (CPÖ)MP  
Ja Ja Ja FPÖ  
  FRANK  
Ja Ja GRÜNE  
Ja Ja Ja KPÖ  
Ja Ja Ja MUT  
Ja ÖVP  
  PIRAT  
  SPÖ Nein

 

Anmerkungen

(CPÖ)MP: Unsere Antwort 2 gilt für alle Ebenen, wobei wir die Abschaffung der Länder fordern.

FPÖ: Wir werden uns dafür einsetzen, dass der Wille einer gewissen Anzahl der Bevölkerung auch tatsächlich zu einer Volksabstimmung führt.

MUT: Verbindliche Volksabstimmungen – auch durch Volksainitiativen und nicht lediglich als Plebiszite - sind für uns die Basis der Direkten Demokratie. Diese wollen wir zusätzlich durch Bürgerdialoge zur Belebung eines Meinungsbildungsprozesses auf Bürgerebene unterfüttern, die in NÖ durch uns organisert bereits stattfinden.

ÖVP: Der hier genannte Vorschlag wäre noch näher zu untersuchen, da er verschiedene Rechtsfragen aufwirft. Auf der einen Seite sollen Bürger an der Gesetzgebung mitwirken, auf der anderen Seite steht jedoch der Landtag als vom Volk gewähltes Organ. Auf keinen Fall kann jede Ablehnung eines Volksbegehrens zu einer verpflichtenden Volksabstimmung führen.

SPÖ: Der NÖ Landtag nimmt grundsätzlich jedes Volksbegehren, das ausreichend unterstützt ist sehr ernst und versucht die verschiedensten Interessenlagen in die Entscheidung einfließen zu lassen. Es kann jedoch nicht ausschließlich von der Beurteilung der ausreichenden Umsetzung durch die Initiatoren eines Volksbegehrens abhängig gemacht werden, ob in der Folge eine verpflichtende Volksabstimmung durchgeführt werden soll.

 


 

Frage 4: Keine Themenausschlüsse

Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass die Bevölkerung über alle Themen und Sachfragen verbindlich abstimmen kann, über die der Landtag bzw. der Gemeinderat abstimmen kann.

Ja (CPÖ)MP  
Ja FPÖ  
  FRANK  
  GRÜNE Nein
Ja Ja KPÖ  
Ja Ja Ja MUT  
  ÖVP Nein
  PIRAT  
  SPÖ Nein

Anmerkungen

(CPÖ)MP: Wie schon in unserer Antwort 1 erwähnt, müssen die Abgeordneten ENDLICH wieder Volksvertreter und nicht Parteivertreter werden!! Dies bedeutet, dass nicht die Parteispitzen ALLEINE das Programm machen bzw. Themen vorgeben, sondern diese gemeinsam mit Bürgern ausarbeiten!
Jeder Abgeordnete sollte verpflichtend mindestens einen Tag mit Öffentlichkeitsarbeit verbringen und den direkten Kontakt zu den Bürgern suchen!

FPÖ: Natürlich, wenn es einen dementsprechend ausreichend unterstützten Wunsch der Bevölkerung dafür gibt. Über spezielle Themenbereiche (wie z.B. Budget, Steuern, etc….) kann natürlich die Bevölkerung nicht abstimmen – ansonsten bräuchte man keine gesetzgebenden Körperschaften wie Nationalrat, Landtag oder Gemeinderat.

GRÜNE: Das Grüne Modell sieht vor, dass Volksabstimmungen, die gegen Grund- und Freiheitsrechte verstoßen, nicht zulässig sein sollen. Die Feststellung erfolgt durch eine Vorabprüfung durch den VfGH. Weiters dürfen Initiativen nicht gegen bestehendes EU-Recht verstoßen. Außerdem kann nach unseren Vorstellungen nur über Gesetzestexte abgestimmt werden, nicht aber über Staatsverträge. Bei Initiativen, die nicht im vorgegebenen Budgetrahmen finanziert werden können, müssen die InitiatorInnen darüber hinaus einen Vorschlag zur Gegenfinanzierung vorlegen. Der Finanzierungsbeschluss ist Voraussetzung für die Gültigkeit des Beschlusses.

MUT: Der Souverän soll über jegliches Thema und jede Sachfrage abstimmen dürfen, über die auch das Parlament abstimmen kann.

ÖVP: Der Ausschluss von Themen, über die nicht abgestimmt werden kann, ist sehr klein. Bevor man über eine Ausdehnung diskutiert, sollten Vorschläge eingebracht werden, in welchem Umfang die Ausdehnung erfolgen soll.

SPÖ: Wir sind der Meinung, dass Volksabstimmungen über individuelle Verwaltungsakte (z.B. Bescheide) und Abgabenangelegenheiten auf Grund populistischer Anfälligkeit nicht möglich sein sollten.

 


 

Frage 5: Bürger_innen-freundliche Unterstützungshürde

In Niederösterreich sind für Landesvolksbegehren bei ca. 1.400.000 Wahlberechtigten 50.000 Unterstützungserklärungen erforderlich (ca. 3,6%). Diese Unterstützungshürde ist im Vergleich etwa zu Salzburg (10.000 Unterstützungen bei ca. 390.000 Wahlberechtigten, ca. 2,5%) überproportional hoch angesetzt.

Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass die Unterstützungshürde für Landesvolksbegehren herabgesetzt wird?

 

Ja Ja Ja (CPÖ)MP  
Ja Ja Ja FPÖ  
  FRANK  
Ja Ja GRÜNE  
Ja Ja Ja KPÖ  
Ja Ja Ja MUT  
Ja Ja ÖVP  
  PIRAT  
Ja Ja SPÖ  

 

Anmerkungen

(CPÖ)MP: Ist in unserem Programm verankert! http://www.mitte-partei.at/Reformen/Direkte%20Demokratie.pdf

FPÖ: Der Antrag des Freiheitlichen Landtagsklub vom Okt. 2012 beinhaltet betreffend Unterstützungshürde z.B. eine Herabsetzung auf 10.000 Unterschriften.

GRÜNE: Die Hürde für die parlamentarische Behandlung eines Volksbegehrens sollte den Bestimmungen auf Bundesebene angepasst werden, dann wären etwa 20.000 Unterschriften notwendig. Für eine Volksabstimmung über ein Volksbegehren ist aus Sicht der Grünen eine entsprechende größere Unterstützung durch die Bevölkerung erforderlich. Dafür sollten aus unserer Sicht so viele Unterstützungsunterschriften notwendig sein, wie für den Einzug in den Landtag bei der letzten Landtagswahl notwendig waren (4 % der gültig abgegebenen Stimmen, also etwa 40.000 Unterschriften).

MUT: Wir haben momentan ein 3-Stufiges Verfahren im Programm (spätere Anpassungen vorbehalten), in dem die Erste Stufe einfach gesammelte Unterstützungen in der Anzahl von 0,1% der Wählerstimmen erfordert, die 2. Stufe mit UE in der Anzahl von 1% der Wählerstimmen eine verbindliche Volksabstimmung durchsetzen kann.

ÖVP: Die Anzahl der zu leistenden Unterstützungserklärungen wird zu hinterfragen sein. Diesbezüglich wurde bereits vom Präsidenten des Landtages eine Initiative angekündigt.

 


 

Frage 6: Bürger_innen-freundliche Unterschriftensammlung

Eine lebendige Praxis direkter Demokratie (z.B. Schweiz, Kalifornien, Italien, deutsche Bundesländer) ist fast immer mit der Bürger_innen-freundlichen Regelung verbunden, Unterstützungserklärungen frei zB. im Bekanntenkreis oder bei Infotischen sammeln zu können (dh. ohne aufs Amt gehen zu müssen).

Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass Unterstützungen für Volksbegehren frei (dh. ohne Zwang zum Gang aufs Gemeindeamt) gesammelt werden können?

 

Ja Ja Ja (CPÖ)MP  
Ja Ja Ja FPÖ  
  FRANK  
Ja Ja GRÜNE  
Ja Ja Ja KPÖ  
Ja Ja Ja MUT  
Ja Ja ÖVP  
  PIRAT  
Ja SPÖ  

 

Anmerkungen

(CPÖ)MP: Das Sammeln der Unterstützungserklärungen für die nö. Landtagswahl hat uns gezeigt, wie schikanös und unfair dieses System ist! Als Mitglied der Interessensgemeinschaft „Faires Wahlrecht“ haben wir die Reformierung bzw. Abschaffung dieser Schikane in unserem Parteiprogramm verankert! Eine weniger schikanöse Form würden wir im Online-Sammeln sehen, das eventuell durch die Verwendung der Bürgerkarte verifiziert werden könnte. Im Hinblick auf die ältere Generation, die mit diesem Medium noch nicht so bewandert ist, können wir uns auch das „FREIE“ Sammeln der Unterschriften vorstellen. Schlussendlich ist die Teilnahme an der Volksabstimmung bzw. Volksbefragung maßgeblich für den Erfolg einer Bürgerinitiative und nicht die Bürgerinitiative selbst! Unverständlich erscheint es, Bürgerinitiativen an der Teilnahme am demokratischen Prozess zu hindern. POLITIK muss VOM VOLK FÜR DAS VOLK gemacht werden.

FPÖ: Ist schon lange eine Freiheitliche Forderung.

GRÜNE: Wir treten dafür ein, dass die Unterschriftensammlung erleichtert wird und vor allem auch eine Onlineunterstützung möglich sein soll. Dennoch muss gewährleistet werden, dass die Identität der Unterstützenden eindeutig festgestellt wird. Eine vollkommen freie Unterschriftensammlung mit Unterschriftenlisten reicht für die Einleitung eines Volksbegehrens, das unserer Meinung nach auch zu einer Volksabstimmung führen kann, nicht aus.

MUT: Wir sind für eine einfache Sammlung von Unterschriften (z.B. im Bekanntenkreis, auf der Straße). Die Behörden haben gegebenenfalls die Möglichkeit einer Nachkontrolle.

ÖVP: Siehe Frage 5.

SPÖ: Es muss gewährleistet sein, dass durch eine Behörde die Legitimation der UnterstützerInnen (z.B: Wohnort, Stimmberechtigung....) überprüft wird.

 


 

Frage 7: Faire Abstimmungsbroschüren

Eine gute Regelung direkt-demokratischer Instrumente erfordert Chancengleichheit und Fairness in der Phase der Werbung für das Anliegen des Volksbegehrens bzw. der Volksabstimmung. Eine offizielle Broschüre, in der die Argumente der Pro- und Contra-Seite unparteiisch gegenüber gestellt sind und die an alle Abstimmungeberechtigten verschickt wird, ist dafür ein wesentlicher Aspekt.

Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass bei Volksbegehren und Volksabstimmungen eine Abstimmungsbroschüre in einem fairen Redaktionsprozess mit den Pro- und Contra-Argumenten erstellt wird und an alle Abstimmungsberechtigten verschickt wird

Ja Ja Ja (CPÖ)MP  
Ja Ja FPÖ  
  FRANK  
Ja Ja GRÜNE  
Ja Ja KPÖ  
Ja Ja Ja MUT  
Ja Ja ÖVP  
  PIRAT  
Ja Ja SPÖ  

Anmerkungen

(CPÖ)MP: Anstatt die parlamentarischen Klubs mit Steuergeldern voll zu stopfen, die das Geld zur Selbstbeweihräucherung verwenden, sollten diese Mittel für die faire Darstellung von Vorteilen und Nachteilen eines Themas verwendet werden. Hier sind auch die Medien gefordert zur objektiven Berichterstattung zurückzukehren.

FPÖ: Wenn es in NÖ gelingt unparteiische Abstimmungsbroschüren zu erstellen (wie z.B. in der Schweiz), dann ist dies natürlich sehr sinnvoll.

MUT: Wir sind für größtmögliche Transparenz der Abstimmungsthemen, aber auch anderer wichtiger Sachthemen und politischen Abläufe. Dazu sind allen Parteien GLEICHE Werbemöglichkeiten bzw. –zeiten in öffentlichen Sendern und Medien zu gewähren, die Medienförderung erhalten.

ÖVP: Eine unparteiische Abstimmungsbroschüre mit pro/contra Argumenten ist ein taugliches Mittel zur Information der Bürger. Dagegen ist somit nichts einzuwenden.

 


 

Frage 8: Fairer Kostenersatz

Um die öffentliche Meinung erreichen und überzeugen zu können, sind erhebliche finanzielle Mittel erforderlich. Es soll nicht allein eine Frage der finanziellen Möglichkeiten der Betreiber_innen von Volksbegehren bzw. Volksabstimmungen sein, ob sich das Anliegen einer Volksabstimmung bzw. eines Volksbegehrens durchsetzen kann. Es soll ein angemessener finanzieller Ausgleich und/oder kostenlose Dienstleistungen aus öffentlichen Mitteln vorgesehen werden.

Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass die Betreiber_innen eines Volksbegehrens bzw. einer Volksabstimmung einen Kostenersatz (ähnlich der Wahlkampf-Kostenerstattung der Parteien) erhalte

Ja Ja Ja (CPÖ)MP  
Ja FPÖ  
  FRANK  
Ja Ja GRÜNE  
Ja Ja KPÖ  
Ja Ja Ja MUT  
Ja ÖVP  
  PIRAT  
Ja SPÖ  

Anmerkungen

(CPÖ)MP: Gleiches Recht für Alle!

KPÖ: Hier muss zusätzlich jedenfalls sichergestellt werden, dass ein Kostenersatz für große Organisationen nicht geleistet wird. Ziel muss es sein, kleinen Bürgerinitiativen nicht ihren möglichen Einfluss durch unverhältnismäßig hohe finanzielle Belastung zu verhindern. Denn dieses Phänomen können wir aktuell häufig beobachten!

MUT: Als Plattform von Kleinparteien, Bürgerlisten, Bürgerinitiativen und anderen politisch engagierten Gruppen der Zivilgesellschaft wissen wir um die Notwendigkeit finanzielle Unterstützung gut Bescheid und treten für vollen Kostenersatz von erfolgreichen Initiativen ein.

ÖVP: Bevor über einen Kostenersatz geredet wird, wären die Kriterien zu diskutieren. Den von Ihnen angeführten Wahlkampfkostenersatz gibt es ja auch nur unter bestimmten Voraussetzungen.

SPÖ: Für die Organisationskosten sollen die Organisatoren einen Kostenersatz erhalten, für Werbekosten nicht.

 


 

Frage 9: Bürger_innenfreundliche Veto-Volksabstimmungen

In Niederösterreich sind Veto-Volksabstimmungen möglich. Innerhalb von nur 6 Wochen müssen 50.000 Stimmberechtigte (ca. 3,6%) auf einem Gemeindeamt eine Unterstützungserklärung unterschreiben. Dass diese Frist zu kurz und die Hürde zu hoch ist, belegt die konkrete Praxis. Bis heute ist in Niederösterreich keine einzige Veto-Volksabstimmung zustande gekommen.

Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass für Veto-Volksabstimmungen die Frist verlängert und die Hürde gesenkt wird

Ja Ja (CPÖ)MP  
Ja Ja Ja FPÖ  
  FRANK  
  GRÜNE Nein
Ja Ja Ja KPÖ  
Ja Ja Ja MUT  
Ja ÖVP  
  PIRAT  
Ja SPÖ  

Anmerkungen

(CPÖ)MP: Ausweitung der Frist auf 8 Wochen, jedoch Beibehaltung der 50.000 Stimmberechtigten, da dies ca. 3,5% der Wahlberechtigten in NÖ ausmacht. Sollten die Forderungen in unseren vorausgegangenen Antworten umgesetzt werden, gibt es keine Notwendigkeit einer Veto-VA, da die Bürger am Entscheidungsprozess beteiligt werden. Hier sehen wir auch das Online-Sammeln als zielführend.

FPÖ: Analog zur „Unterstützungshürde“ bei Volksbegehren sollte auch hier die Anzahl der benötigten Unterschriften herabgesetzt werden.

GRÜNE: Ein Vetovolksbegehren ist nach dem Grünen Modell nicht notwendig, weil ja ohnehin eine Volksabstimmung zu Gesetzesinitiativen durchgesetzt werden können.

KPÖ: Ein Vetorecht mit unerreichbaren Voraussetzungen ist in Wahrheit gar kein Vetorecht!

MUT: Die Bürgerbeteiligung auf Gemeindebene sehen wir als Basis einer erfolgreichen politischen Entwicklung zu mehr Selbstbestimmung und Selbstverantwortung an. Durch eine chancengerechte M öglichkeit von Veto-Volksabstimmungen kann erst ein kooperativer Dialog zwischen den Gemeindevertretern und den Bürgern in Gang kommen. Darüberhinaus wird die alltägliche politische Praxis der Gemeindevertreter mit erheblich mehr Sinn und Bedacht auf das Gemeinwohl gepflegt werden.

ÖVP: Bei einer allfälligen Änderung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen für Bürgerbeteiligen ist auch über entsprechende Fristen zu beraten.

SPÖ: Eine Fristverlängerung auf 8 Wochen ist vorstellbar. Wir sind für die Beibehaltung der Anzahl der Stimmberechtigten. Der Zugang soll aber durch neue technische Möglichkeiten (z.B. Internet, E-Petition,...) erleichtert werden.

 


 

C. Gemeindeebene

 

Frage 10: Wirksame Initiativ-Volksabstimmungen

In Niederösterreich kann auf Gemeindeebene durch die Gemeindebevölkerung nur eine unverbindliche Volksbefragung, nicht jedoch eine verbindliche Gemeindevolksabstimmung ausgelöst werden.

 

Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass eine verbindliche Gemeindevolksabstimmung geschaffen wi

Ja Ja Ja (CPÖ)MP  
Ja Ja Ja FPÖ  
  FRANK  
Ja Ja GRÜNE  
Ja Ja KPÖ  
Ja Ja Ja MUT  
siehe Kommentar ÖVP  
  PIRAT  
  SPÖ Nein

Anmerkungen

(CPÖ)MP: Die Differenzierung in Gemeinde-VA, Landes-VA und Bundes-VA ist unserer Ansicht nach verfassungswidrig! Eine VA ist eine VA, unabhängig auf welcher Ebene!

FPÖ: Eine Entscheidung der Bevölkerung bei Volksabstimmungen muss natürlich einem Beschluss des Gemeinderates gleich gesetzt werden.

GRÜNE: Nach denselben Grundsätzen wie bei Bundes- und Landesvolksabstimmung

MUT: Daneben gilt unser Hauptaugenmerk den Bürgerdialogen, die wir zur Zeit selbst organisieren, als Wegbereitung für die Initiative der Bürger zu selbständigen Zusammenkünften zur Meinungsbildung.

ÖVP: In der Gemeindeordnung sind – wie Sie richtig anführen – Bestimmungen über die Volksbefragung enthalten. Wenn es auch im Einzelfall zu Schwierigkeiten gekommen sein könnte, kann daraus nicht geschlossen werden, dass diese Regelungen generell die Bürgermitbestimmungen verhindern. Verbesserungen der Bürgermitbestimmungen stehen wir positiv gegenüber. Eine gute Grundlage für Beratungen über Verbesserungen kann eine Evaluierung der bestehenden Instrumente bilden. Wir werden daher Möglichkeiten prüfen, inwieweit eine derartige Evaluierung vorgenommen wird.

SPÖ: Die Letztentscheidung soll bei der demokratisch gewählten Volksvertretung angesiedelt bleiben.

 


 

Frage 11: Bürger_innen-freundlich und fair

Für Gemeindevolksbefragungen sind die gesetzlichen Vorgaben für Fragestellung und Fristen derart unklar und Bürger_innen-unfreundlich gestaltet, dass – wie konkrete Fälle zeigen – die amtliche Fragestellung in eine andere Richtung gedreht werden kann und dass durch Verschleppung erreicht werden kann, dass über das Anliegen inzwischen Fakten geschaffen werden.

Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass die Fragestellung von der Initiative selber formuliert werden darf und klare Fristenvorgaben eine Verschleppung des Gemeinde-Referendums verunmöglichen?

 

 

Ja Ja (CPÖ)MP  
Ja Ja Ja FPÖ  
  FRANK  
Ja Ja GRÜNE  
Ja Ja Ja KPÖ  
Ja Ja Ja MUT  
siehe Kommentar Frage 10 ÖVP  
  PIRAT  
  SPÖ Nein

Anmerkungen

(CPÖ)MP: Verpflichtende Mitwirkung der Initiatoren bei der Erstellung der Fragen, entsprechen der direkten Demokratie und machen die Politik bürgernah!

FPÖ: Wenn eine Initiative der Bevölkerung eine klare Fragestellung beinhaltet, dann muss diese auch bei der Volksbefragung oder Volksabstimmung so lauten!

KPÖ: Umformulierungen der Fragestellungen bei Volksbefragungen durch die herrschende Politik nehmen jedem direkt demokratischen Mittel seinen Sinn!

MUT: Selbstverständlich müssen die Initiativen die Fragestellung selbst gestalten. Daneben setzen wir uns für eine kostenlose behördliche Hilfestellung ein, die die Konformität mit der Verfassung und dem gegebenen Gesetzesgefüge garantiert bzw. notwendige Änderungen darin anführt.

ÖVP: Siehe Frage 10.

SPÖ: Die Formulierung der Fragen soll weiterhin im Gemeinderat erfolgen. Wir benötigen jedoch eine gesetzliche Klarstellung, dass sich der Gemeinderat an den Inhalt bzw. Sinn der Initiative halten muss. Weiters ist diesbezüglich eine Kontrollinstanz (z.B. Bezirkshauptmannschaft) einzurichten.

 


 

Anmerkungen zur grafischen Darstellung der Parteienantworten

Die Fragen wurden an die Spitzenkandidat_innen und Klubobleute (als Verfassungssprecher_innen) gerichtet.

Wir haben aufgefordert zu beantworten, wie stark sich die jeweilige Partei für oder gegen die gefragte Verbesserung Direkter Demokratie einsetzen wird. Intensität 1 (mäßig dafür/dagegen): Wir werden uns dafür/dagegen aussprechen (zB mit Presseaussendungen im üblichen Ausmaß), beabsichtigen aber keine darüber hinausgehenden Anstrengungen und Aktivitäten. Intensität 2 (stark dafür/dagegen): Wir werden uns besonders dafür/dagegen anstrengen (zB mit eigenem Initiativantrag und sonstigen parlamentarischen Aktivitäten). Intensität 3 (besonders stark dafür/dagegen): Wir werden uns besonders intensiv dafür/dagegen anstrengen und diese Forderung während der gesamten Wahlperiode in- und außerhalb des Landtags beharrlich weiterverfolgen.

Ein farbiges Kästchen bedeutet, dass die Intensität 1 ("mäßig dafür/dagegen"), zwei Kästchen bedeuten, dass die Intensität 2 ("stark dafür/dagegen") und drei Kästchen bedeuten, dass die Intensität 3 ("besonders stark dafür/dagegen") zugesagt wurde.

Die Darstellung der Antworten erfolgt in den Ampelfarben rot für "nein" bzw. grün für "ja".

Die Veröffentlichung der Antworten wurde im Schreiben an alle kandidierenden Parteien angekündigt: "Wir werden die interessierte Öffentlichkeit zeitgerecht vor dem Wahltag über die Antworten Ihrer sowie der anderen kandidierenden Parteien informieren."

Die Reihenfolge der kandidierenden Parteien erfolgt in alphabetischer Reihung der Kurzbezeichnungen der Parteien.

Wenn bei einer kandidierenden Partei durchgehend weder farbige Kästchen noch Anmerkungen aufscheinen, so bedeutet dies, dass von dieser Partei keine Antworten bei mehr demokratie! eingelangt sind.

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