SPÖ und ÖVP erkennen ein Lob für ihre Politik, weil die Bevölkerung die Möglichkeiten einer Volksbefragung oder eines Volksbegehrens nur selten ergreift. Dementsprechend wollen ÖVP und SPÖ auch nur wenig am bestehenden Volksrechtegesetz verbessern und halten die bestehenden Regelungen für ausreichend. "Tatsächlich liegt aber die geringe Nutzung Direkter Demokratie durch die Bevölkerung vielmehr daran, dass die direkt-demokratischen Spielregeln nicht praxisgerecht ausgestaltet sind", hält dem Erwin Leitner entgegen. "Vor allem die Unterstützungshürde für Initiativ-Volksabstimmungen ist mit 50.000 Unterstützungserklärungen (bzw. gar 85.000) mitbestimmungs-unfreundlich festgelegt."
Alle Parteien, abgesehen von SPÖ und ÖVP, unterstützen die Forderung nach Einführung einer Veto-Volksabstimmung über neue Gesetzesvorhaben. "Quer durch alle Parteien finden die Forderungen nach Senkung der Unterstützungshürde auf Gemeindeebene und nach Einführung einer Abstimmungsbroschüre (mit kompakten unparteiischen Informationen über die Pro- und Contra-Argumente) Unterstützung", betont Erwin Leitner.
Eine Anfang Juli beschlossene Novelle des Volksrechtegesetzes greift eine Forderung von mehr demokratie! auf und hat auf Gemeindeebene die freie Sammlung von Unterstützungserklärungen (kein Zwang zum Gang aufs Amt) wieder eingeführt. "Für Landesvolksbegehren und Landesvolksbefragungen hingegen wird den Steirerinnen und Steirern die bürokratische Hürde der Amtssammlung von Unterschriften auch künftig erhalten bleiben", ergänzt Erwin Leitner. Die meisten Parteien wollen das aber ändern.
mehr demokratie! hat aufgezeigt, dass das völlig neue steirische Landes-Verfassungsgesetz für Volksbegehren eine unzumutbare Unklarheit enthält: Wer ein Volksbegehren startet und die Hürde des Volksrechtegesetzes von 50.000 Unterstützungserklärungen überspringt, könnte dennoch scheitern und viel zu wenige Unterschriften gesammelt haben. Im höherrangigen Landes-Verfassungsgesetz ist nämlich eine Hürde von 85.000 Unterstützungserklärungen vorgeschrieben. "Alle Parteien geben unserer Kritik recht und wollen das soeben erst beschlossene steirische Landes-Verfassungsgesetz novellieren", hebt Erwin Leitner einen ersten Erfolg unserer Demokratie-Fragen hervor. "Warum sollen dann aber nicht gleich auch Verbesserungen der direkt-demokratischen Spielregeln beschlossen werden? Und warum vor allem sollten die Steirerinnen und Steirer nicht selber in einer Volksabstimmung entscheiden, ob und welche Verbesserungen der direkt-demokratischen Spielregeln sie wollen?"
Inhaltsverzeichnis
Unsere 12 Demokratie-Fragen & die Parteien-Antworten
A. Konkrete Verbesserungen der Direkten Demokratie auf Landesebene
B. Konkrete Verbesserungen der Direkten Demokratie auf Gemeindeebene
C. Wahlrecht auf Landes- und Gemeindeebene
D. Konkreter Einsatz für Direkte Demokratie
Zusammenfassende grafische Darstellung aller Parteienantworten
A. Konkrete Verbesserungen Direkter Demokratie auf Landesebene
Frage 1: Bürger_innen-freundliche Initiativ-Volksabstimmungen
Die Unterstützungshürde, um mit einem erfolgreichen Volksbegehren eine Volksabstimmung zu ermöglichen, ist in der Steiermark aus mehreren Gründen Bürger_innen-unfreundlich: Zum einen widersprechen sich Landesverfassung und Volksrechtegesetz bei der geforderten Höhe der Unterstützungserklärungen. Das Volksrechtegesetz schreibt 50.000 Unterstützungserklärungen vor (ca. 5,1%; § 40 Volksrechtegesetz). Im höherrangigen Landes-Verfassungsgesetz werden jedoch 85.000 Unterstützungserklärungen gefordert (ca. 8,7%; § 39 Landes-Verfassungsgesetz). Initiativen können sich wegen dieses Widerspruchs zur Landesverfassung nicht darauf verlassen, dass 50.000 Unterstützungserklärungen gemäß Volksrechtegesetz als ausreichend anerkannt werden, was eine unzumutbare Rechtsunsicherheit darstellt. Außerdem ist die Hürde zu hoch, egal ob nun die 8,7% der Landesverfassung oder die 5,1% des Volksrechtegesetzes maßgeblich sind. So sind zB in Salzburg für eine erfolgreiches Volksbegehren nur 10.000 (ca. 2%) erforderlich, um eine Volksabstimmung auszulösen (§§ 6, 18 und 19 Salzburger Volksabstimmungs- und Volksbegehrensgesetz).
Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass der Widerspruch zwischen Landesverfassung und Volksrechtegesetz hinsichtlich der Höhe der Unterstützungshürde bereinigt wird und dass die Unterstützungshürde für erfolgreiche Volksbegehren gesenkt wird?
Frage 2: Bürger_innen-freundliche Veto-Volksabstimmungen
Nach derzeitiger Rechtslage müssen für eine Veto-Volksabstimmung über ein neues Landesgesetz innerhalb von 6 Wochen 50.000 Unterstützungen auf den Gemeindeämtern gesammelt werden (ca. 5,1%, § 52 Volksrechtegesetz). In Tirol hingegen sind für eine Veto-Volksabstimmung nur 7.500 Unterstützungen (ca. 1,4%, § 23 Tiroler Gesetz über Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen) erforderlich.
Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass die Unterstützungshürde für Veto-Volksabstimmungen gesenkt wird?
Frage 3: Verpflichtende Volksabstimmungen über Verfassungsänderungen
Über die grundlegenden Spielregeln des politischen Systems, die in der Verfassung verankert werden, sollte das Volk als verfassungsgebende Gewalt (pouvoir constituant) selber entscheiden können. Auch Änderungen der Verfassung sollten demnach eine Zustimmung der Bevölkerung durch eine Volksabstimmung erfordern. Im Gründungsauftrag der Republik (Gesetz über die Volksvertretung vom 14. März 1919) wurden verpflichtende Verfassungsvolksabstimmungen in Aussicht gestellt, was noch immer einer Umsetzung harrt.
Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass über Änderungen des Landes-Verfassungsgesetzes verpflichtend eine Volksabstimmung erfolgt?
Frage 4: Bürger_innen-freundliche Unterschriftensammlung
Das Herz der Direkten Demokratie liegt in der lebendigen Diskussion unter den Bürger_innen. In allen Ländern mit lebendiger Direkter Demokratie können daher Unterstützungserklärungen frei gesammelt werden, ohne auf ein Amt gehen zu müssen. In der Steiermark hingegen müssen die Unterstützungserklärungen für ein Volksbegehren innerhalb der kurzen Eintragungsfrist von nur 8 Tagen auf dem Gemeindeamt abgegeben werden (§ 20 Volksrechtegesetz). Bei freier Sammlung der Unterstützungserklärungen hingegen, was z.B. in den Bundesländern Salzburg, Burgenland und Vorarlberg vorgesehen ist, erfolgt die amtliche Überprüfung der Unterschriften erst nach geleisteter Unterschrift. In der Schweiz wird teilweise nur stichprobenweise überprüft, was obendrein kostengünstiger ist.
Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass Unterstützungen für Volksbegehren frei (dh. ohne Zwang zum Gang aufs Amt) gesammelt werden können?
Frage 5: Faire Abstimmungsbroschüren
Ein gutes Design direkt-demokratischer Prozesse erfordert Fairness und Chancengleichheit in der Phase der Werbung für das Anliegen der Volksabstimmung. Dies sollte zumindest durch eine offizielle Broschüre sichergestellt werden, in der die Argumente der Befürworter_innen sowie der Gegner_innen kompakt, unparteiisch und fair gegenüber gestellt sind und die an alle Abstimmungsberechtigten verschickt wird. Nach dem Vorbild der Schweiz schreibt z.B. Vorarlberg eine Abstimmungsbroschüre verpflichtend vor („Begleitbericht“).
Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass bei Volksabstimmungen eine Abstimmungsbroschüre in einem fairen Redaktionsprozess mit den pro- und contra-Argumenten erstellt wird und an alle Abstimmungsberechtigten verschickt wird sowie im Internet zugänglich gemacht wird?
Frage 6: Faire Unterstützung aus öffentlichen Mitteln
Direkte Demokratie sollte auch solchen Initiativen offen stehen, die aus der (nicht parteipolitisch oder verbandsmäßig organisierten) Bevölkerung entstehen und die über keine sonstigen Zugänge verfügen, um ihre Anliegen in den Gesetzwerdungsprozess einzubringen. Tatsächlich wird Direkte Demokratie aber überwiegend durch Parteien und bekannte große Akteure genutzt. Viele kleinere und mittlere Initiativen und Organisationen verfügen nicht über ausreichende Infrastruktur und Finanzmittel, um eine direkt-demokratische Kampagne durchführen zu können, mit der die breite Öffentlichkeit erreicht werden kann. Für Wahlkämpfe werden den kandidierenden Parteien die Wahlkampfkosten erstattet. Für direkt-demokratische Instrumente hingegen wird keine angemessene Unterstützung aus öffentlichen Mitteln bereitgestellt, sodass die Engagierten selber die gesamte finanzielle Belastung einer direkt-demokratischen Kampagne tragen müssen.
Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass die Betreiber_innen eines Volksbegehrens mit nachfolgender Volksabstimmung eine angemessene Unterstützung aus öffentlichen Mitteln erhalten?
B. Konkrete Verbesserungen Direkter Demokratie auf Gemeindeebene
Frage 7: Bürger_innen-freundliche Initiativ-Volksabstimmungen
In den steirischen Gemeinden ist eine Unterstützung durch 10% der Gemeindebevölkerung erforderlich, damit sich der Gemeinderat innerhalb eines Jahres mit einem Anliegen beschäftigen muss („Initiative“, § 116 Volksrechtegesetz). Für eine nachfolgende Volksabstimmung ist eine Unterstützung von 25% erforderlich (§ 124 Volksrechtegesetz). Diese Hürden liegt weit über jener der Stadt Salzburg, wo für eine Bürgerbefragung nur 2.000 Unterstützungen (ca. 2,0%) erforderlich sind (§ 53d Abs. 2 Salzburger Stadtrecht), und jener in niederösterreichischen Gemeinden, wo 10% für eine Volksbefragung ausreichend sind (§ 16b Abs. 3 Nö. Gemeindeordnung).
Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass die Hürden für eine Initiative und für eine Volksabstimmung auf Gemeindeebene wesentlich gesenkt werden?
C. Wahlrecht auf Landes- und Gemeindeebene
Frage 8: Ermöglichung des Wahlrechts aller Betroffenen
Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs aus 2004 schreibt den Ländern zwingend vor, das Wahlrecht von einer österreichischen (bzw. EU-)Staatsbürgerschaft abhängig zu machen. Es besteht kein eigenverantwortlicher Spielraum der Länder, selber entscheiden zu können, ob allen von steirischer Politik betroffenen Menschen das Wahlrecht auf Landes- und/oder Gemeindeebene eingeräumt wird.
Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass die Bundesverfassung künftig zulässt, dass allen, die von steirischer Politik betroffen sind, das Wahlrecht für den Gemeinderat und Landtag eingeräumt werden kann?
D. Konkreter Einsatz für Direkte Demokratie
Frage 9: Resolution an den Bund für mehr Direkte Demokratie
Der Verfassungsgerichtshof hat 2001 zur Vorarlberger Landesverfassung entschieden, dass es mit dem bestehenden Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht vereinbar ist, wenn ein Landesgesetzgeber nach einem erfolgreichen Volksbegehren eine verbindliche Volksabstimmung vorsieht. Durch diese enge Interpretation der bundesverfassungsrechtlichen Vorgaben sind die Möglichkeiten des steirischen Landesgesetzgebers maßgeblich eingeschränkt, die direkt-demokratischen Verfahren für die Steirer_innen besonders Bürger_innen-freundlich und wirksam auszugestalten.
Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass die Steiermark den Bund offiziell auffordert, im B-VG ausdrücklich zuzulassen, dass (zumindest) auf Landes- und Gemeindeebene nach erfolgreichen Volksbegehren die Bevölkerung selber in einer Volksabstimmung verbindlich entscheiden kann?
Frage 10: Mehr Direkte Demokratie ins Regierungsprogramm
Wird Ihre Partei eine Regierungsbeteiligung nur dann eingehen, sofern eine Stärkung und Verbesserung der direkt-demokratischen Regelungen auf Landes- und Gemeindeebene in das Regierungsprogramm aufgenommen wird?
Frage 11: Nutzung der Sperrminorität bei Verfassungsänderungen für mehr Direkte Demokratie
Landesverfassungsgesetze erfordern eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Parteien, die (alleine oder gemeinsam mit anderen Parteien) mehr als ein Drittel der Landtags-/Gemeinderatsmandate besitzen, verfügen über eine Sperrminorität für Landesverfassungsgesetze und können daher ihre Zustimmung zu Verfassungsänderungen an Bedingungen knüpfen.
Wird Ihre Partei als Oppositionspartei die Sperrminorität bei Verfassungsgesetzen (alleine oder gemeinsam mit anderen Parteien) für eine Stärkung Direkter Demokratie einsetzen und daher während der kommenden Wahlperiode nur dann Änderungen der Landesverfassung zustimmen, sofern auch eine Verbesserung der direkt-demokratischen Regelungen auf Landes- und Gemeindeebene beschlossen wird?
Frage 12: Aktive Unterstützung von direkt-demokratischer Mitgestaltung durch die Bevölkerung
Die bestehenden direkt-demokratischen Instrumente werden bislang von den Steirer_innen nur selten genutzt und sind noch nicht Teil einer lebendigen politischen Kultur geworden.
Worin sieht Ihre Partei die Gründe für die geringe Nutzung der bestehenden direkt-demokratischen Instrumente? Was wird Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode unternehmen, um die Steirer_innen anzuregen und zu unterstützen, ihre direkt-demokratischen Teilhaberechte auf Landes- und Gemeindeebene stärker zu nutzen?
BZÖ
|
Das BZÖ versteht die Steirerinnen und Steirer als mündige und eigenverantwortliche Bürger. Es ist nicht die Intention, die BürgerInnen politisch zu bevormunden. Auch ist sind direkt-demokratische Mitbestimmungsrechte freiwillig: es besteht kein Zwang zur Partizipation. Grundsätzlich fördert das BZÖ alle Entwicklungen der direkten Demokratie und fordert auch intensiv (etwa auch in unserem Bündnisprogramm) zur regen und gelebten direkt-demokratischen Beteiligung auf. Diesen Weg werden wir auch in Zukunft gehen. |
CPÖ
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Gründe können liegen:
- in der sozialistisch geprägten Vereinnahmung des Bürgers durch die Parteien, einem de facto Zweiparteiensystem, das sich bei uns eingebürgert hat, Die eigene Stimme zählt praktisch nur, wenn sie den aussichtsreichsten Parteien zufließen. die sogenannte Volksbefragung in Wien ist ein gutes Beispiel, über welche Themen man den Bürger abstimmen lässt und so versucht ruhig z stellen, die wichtigen Fragen werden ihm vorenthalten
- dazu der Fraktionszwang, der nur die Meinung der Partei zulässt. Den Fraktionszwang wollen wir nicht mehr, Abgeordnete sollen ihrem Gewissen verantwortlich sein. Wir werden alle Aktivitäten zur Stärkung der direkten Demokratie unterstützen.
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FPÖ
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Unsere Partei wird sich dafür einsetzen, dass die Bürger sich wieder mehr für die Politik des Landes sowie die Geltendmachung ihrer Rechte interessieren. Wir versuchen das politische (NICHT parteipolitische) Denken der Bevölkerung zu motivieren. Die Gründe sehen wir darin, dass es den Großparteien oft nur darum ging (und geht) ihre eigenen politischen Einflusssphären zu erhalten und zu erweitern. Aufgrund der „Parteibuchwirtschaft“ stieg und steigt die Frustration der Bevölkerung – es wird häufig nicht an Leistung, sondern an rote oder schwarze Parteizugehörigkeit geknüpft. Bei beruflicher Entwicklung – vor allem im öffentlichen Bereich – sowie bei der Vergabe von Förderungen ist das „Parteibuch“ noch immer maßgebend. Diese Entwicklung gehört beendet!
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GRÜNE
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Es hängt sicher mit den hohen Eingangshürden und dem bürokratischen Aufwand zusammen. |
KPÖ
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Die KPÖ hat immer schon, und wird auch in der Zukunft direkt-demokratische Initiativen unterstützen. Im Moment beteiligen wir uns mit zahrleichen NGO’s an einer Plattform gegen die geplanten Murkraftwerke und unterstützen die Bürgerinitiativen gegen den vierspurigen Ausbau der S36/S37. Im vergangenen Herbst haben VertreterInnen der KPÖ gemeinsam mit anderen VertreterInnen der Zivilgesellschaft eine Petition mit mehr als 5000 Unterschriften zur Einführung einer Reichensteuer im Nationalrat übergeben.
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ÖVP
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Die Herabsetzung von notwendigen Unterstützungserklärungen wird aus unserer Sicht keine Ansteigen des Interesses an direkt-demokratischen Instrumenten auslösen. Die geringe Nutzung direkt demokratischer Instrumente zeigt sich nicht nur durch die geringe Teilnahme an „Volksbegehren“, es zeigt sich auch generell ein gewisses Desinteresse an der Politik, wenn man die immer weiter sinkende Wahlbeteiligung beobachtet.
Die Steirische Volkspartei hat sich immer schon, aber ganz besonders in den letzten Jahren sehr dafür eingesetzt, Menschen wieder mehr für Politik und/oder politische Themen zu interessieren, zB. durch Diskussionsveranstaltungen (DiensTalk, Modell:Zukunft:Steiermark) und durch den direkten Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern durch Abgeordnete, Bürgermeister und Gemeinderäte in der ganzen Steiermark. |
SPÖ
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Das Vertrauen der WählerInnen in die Entscheidungen der Politik ist offensichtlich so groß, dass die Instrumente der Direkten Demokratie entsprechend wenig genutzt werden. Damit scheint auch der Wunsch nach diesbezüglichen Änderungen nicht gegeben zu sein. Diskutiert werden könnte in der nächsten Gesetzgebungsperiode allerdings wie oben erwähnt das Initiativrecht auf Gemeindeebene. |
- Gehen Sie am 26. September wählen!
- Machen Sie die Landtagswahl zu einer Richtungsentscheidung für mehr Direkte Demokratie!
- Geben Sie im Zweifel und bei Unentschlossenheit, welche Partei Sie wählen sollen, jener Partei den Vorzug, die sich überzeugender für eine Verbesserung der Direkten Demokratie einsetzt!
Zusammenfassend nochmals alle Parteienantworten im Überblick
Legende:
JA, unsere Partei wird sich
besonders intensiv dafür einsetzen (bei Fragen 10 und 11 [keine Abstufungen]: JA)
intensiv dafür einsetzen
mäßig dafür einsetzen
NEIN, unsere Partei wird sich
mäßig dagegen einsetzen
intensiv dagegen einsetzen
besonders intensiv dagegen einsetzen (bei Fragen 10 und 11 [keine Abstufungen]: NEIN)
Feedback - Ihre Meinung ist uns wichtig!
1. Waren diese Demokratie-Fragen für Ihre Wahlentscheidung hilfreich?
2. Was soll mehr demokratie! an der Darstellung und Aufbereitung solcher Wahlentscheidungs-unterstützender Fragen verbessern?
3. Soll mehr demokratie! bei solchen Demokratie-Fragen künftig auch andere demokratie-politische Aspekte abfragen? Wenn ja welche? Wieviele Fragen sollen es insgesamt maximal sein?
Feedback bitte hier
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Links zur Landtagswahl
wahlkabine.at - Politik-Orientierungshilfe für die steirische Landtagswahl
politikkabine.at - Wahlentscheidungshilfe für die steirische Landtagswahl im Auftrag des Unterrichtsministeriums
meinparlament.at - "Im Dialog mit der Politik"
SORA - Wahlergebnis der Landtagswahl 2005
Wahlinformationen zur Landtagswahl auf der Homepage der steirischen Landesregierung
Links zu den kandidierenden Parteien (in alphabetischer Reihung der Kurzbezeichnungen)
BZÖ - Bündnis Zukunft Österreich
CPÖ - Christliche Partei Österreichs
FPÖ - Freiheitliche Partei Österreichs
GRÜNE - Die Grünen - Die Grüne Alternative
KPÖ - Kommunistische Partei Österreichs
ÖVP - Österreichische Volkspartei
SPÖ - Sozialdemokratische Partei Österreichs
Anmerkungen zur grafischen Darstellung der Parteienantworten
- Die Fragen wurden an alle SpitzenkandidatenInnen gerichtet und entsprechend den jeweiligen Partei-internen Abläufen beantwortet.
- Die allgemeine Fragestellung lautete: "Bitte beantworten Sie diese Ja-/Nein-Fragen durch Ankreuzen, mit welcher Intensität Ihre Partei sich in der kommenden Wahlperiode für bzw. gegen die Durchsetzung des Gefragten anstrengen wird ("Ja, unsere Partei wird sich besonders intensiv dafür einsetzen", "Ja, unsere Partei wird sich intensiv dafür einsetzen", "Ja, unsere Partei wird sich mäßig dafür einsetzen", "Nein, unsere Partei wird sich mäßig dagegen einsetzen", "Nein, unsere Partei wird sich intensiv dagegen einsetzen", "Nein, unsere Partei wird sich besonders intensiv dagegen einsetzen"). Zu jeder Frage ist auch Raum für einen erläuternden Kommentar Ihrer Antwort bzw. der Position Ihrer Partei vorgesehen."
- Wir haben mit unseren Fragen nach der Intensität des beabsichtigten Einsatzes der Parteien gefragt. "Es geht also um eine Art Wahlversprechen, wieviel Einsatz für die Verbesserung Direkter Demokratie die Wählerinnen und Wähler in der kommenden Wahlperiode von Ihrer Partei erwarten können. Bitte beantworten Sie diese Fragen durch Ankreuzen, mit welcher von drei Ja- bzw. Nein-Intensitätsstufen Ihre Partei sich in der kommenden Wahlperiode für bzw. gegen die Durchsetzung des Gefragten anstrengen wird ("Ja, unsere Partei wird sich besonders intensiv dafür einsetzen", "Ja, unsere Partei wird sich stark dafür einsetzen", "Ja, unsere Partei wird sich mäßig dafür einsetzen", "Nein, unsere Partei wird sich mäßig dagegen einsetzen", "Nein, unsere Partei wird sich stark dagegen einsetzen", "Nein, unsere Partei wird sich besonders intensiv dagegen einsetzen"). Zu jeder Frage besteht ausreichend Raum für einen erläuternden Kommentar Ihrer Antwort, sodass Sie nicht nur die Intensität Ihres Einsatzes ankündigen, sondern auch die Position Ihrer Partei in einer von Ihnen selber bestimmten Weise darstellen können. Wenn Sie sich für die Antwortalternativen "stark dafür/dagegen" oder "besonders intensiv dafür/dagegen" entscheiden, ersuchen wir Sie, in Ihrem Kommentar anzuführen, mit welchen konkreten Aktivitäten sich Ihre Partei dafür bzw. dagegen einsetzen wird."
- Die Veröffentlichung der Antworten wurde im Schreiben an alle kandidierenden Parteien angekündigt: "Wir werden die Öffentlichkeit zeitgerecht vor dem Wahltag über die Antworten (sowie über nicht eingelangte Antworten) Ihrer und der anderen kandidierenden Parteien informieren. Wir werden die Antworten aller Parteien als Wahlentscheidungshilfe auf unserer Homepage und auf sonstige Weise bekannt machen."
- Die Reihenfolge der kandidierenden Parteien erfolgt in alphabetischer Reihung der Kurzbezeichnungen der Parteien.
- Die Darstellung der Antworten erfolgt in den Ampelfarben grün für "ja" bzw. rot für "nein".
- Ein farbiges Kästchen bedeutet, dass die Antwortvariante "mäßig einsetzen" gewählt wurde. Bei zwei Kästchen wurde die Variante "intensiv einsetzen" gewählt und bei drei Kästchen die Variante "besonders intensiv einsetzen".
- Erläuternde Kommentare der Parteien zu ihren Antworten können gelesen werden, indem der Hyperlink bei der Parteiabkürzung angeklickt wird.
- Falls eine Partei zu einer einzelnen Frage sich bewusst auf keine Ja-/Nein-Antwort festgelegt hat, wird darauf in einem Hyperlink-Kommentar hingewiesen.
- Wenn bei einer kandidierenden Partei durchgehend weder farbige Kästchen noch bei der Parteiabkürzung Hyperlinks zu Kommentaren aufscheinen, so bedeutet dies, dass von dieser Partei (noch) keine Antworten bei mehr demokratie! eingelangt sind.
KOMMENTARE DER PARTEIEN ZU IHREN ANTWORTEN
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BZÖ-Kommentare
BZÖ-Kommentar zu Frage 1:
"Nach der Überzeugung des BZÖ ist der in der Gesetzgebung bestehende Widerspruch tatsächlich ungerechtfertigt. Er schwächt den Rechtsanspruch der Steirerinnen und Steirer auf direktdemokratische Mitbestimmung und ist daher dringend zu korrigieren. Das BZÖ wird diese Korrektur einfordern und beantragen. Des weiteren tritt das BZÖ dafür ein, die steirische Landesgesetzgebung nach dem Vorbild des Salzburger Volksabstimmungs- und Volksbegehrensgesetzes abzuändern, um auch in der Steirermark mehr direktdemokratische Mitbestimmung zu erreichen."
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BZÖ-Kommentar zu Frage 2:
"Das BZÖ wird im Interesse einer notwendigen Stärkung der direktdemokratischen Mitbestimmungsrechte der Steirerinnen und Steirer eine entsprechende Gesetzesänderung nach dem Vorbild der Tiroler Landesgesetzgebung beantragen. Grundsätzliche Intention dabei ist es, ein entsprechend den BürgerInnen-Interessen sinnvolle, effiziente und gerechte Regelungswerk zu etablieren, dass einerseits die direktdemokratischen Mitbestimmungsrechte stärkt, andererseits aber auch sicherstellt, dass dabei kein Missbrauch stattfinden kann."
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BZÖ-Kommentar zu Frage 3:
"Das BZÖ bekennt sich grundsätzlich zur Stärkung und zum Ausbau direktdemokratischer Rechte und Mitbestimmungsmöglichkeiten. Die Verfassung als zentrales Fundament unserer demokratisch-rechtsstaatlichen Ordnung muss durch das Volk als verfassungsgebende Gewalt getragen werden. Daher ist das BZÖ der Überzeugung, dass auch Änderungen der Landesverfassung durch Volksabstimmungen vollzogen werden."
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BZÖ-Kommentar zu Frage 4:
"Das BZÖ tritt für eine freie Sammlung von Unterstützungsunterschriften für Volksbegehren und eine Verlängerung der Eintragungsfrist ein. Dies ist im Sinn der Stärkung der Bürgerrechte notwendig. Jedoch bekennt sich das BZÖ zur durchgängigen amtlichen Überprüfung der geleisteten Unterschriften, da dies zur Sicherstellung der demokratischen Legitimität notwendig ist."
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BZÖ-Kommentar zu Frage 5:
"Direkte Demokratie kann umso besser funktionieren, je besser eine umfassende und objektive Information über den jeweiligen Entscheidungsgegenstand gewährleistet ist. BürgerInnen, die ihr Recht auf direktdemokratische Mitbestimmung nützen wollen, haben ein Anrecht auf diese Informationen (Begleitberichte)."
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BZÖ-Kommentar zu Frage 6:
"Auch für das BZÖ gilt der Grundsatz, dass Demokratie Geld kostet. Dies gilt daher auch für direkte Demokratie. Um jedoch Missbrauch zu verhindern und inflationären Entwicklungen vorzubeugen, lehnt das BZÖ generelle Förderungen bzw. Unterstützungen für direktdemokratische Initiativen ab. Das BZÖ bekennt sich aber dazu, erfolgreichen direktdemokratischen Initiativen einen Kostenbeitrag zuzusprechen – dies etwa nach dem Vorbild der Wahlkampfkostenrückerstattung."
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BZÖ-Kommentar zu Frage 7:
"Das BZÖ möchte eine umfassende Diskussion über die Frage der Grenzwerte der Unterstützungen führen und wird versuchen, diese zu initiieren. Es muss sichergestellt sein, dass zu hohe Hürden die direktdemokratische Mitbestimmung nicht verunmöglichen, andererseits darf es nicht dazu kommen, dass direktdemokratische Prozesse einer Entwicklung hin zu einer „Diktatur von Minderheiten“ Vorschub leisten."
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BZÖ-Kommentar zu Frage 8:
"Das BZÖ begrüßt die genannte Entscheidung des VfGH und teilt dessen Argumentation und Intention voll inhaltlich. Wahlrecht ist Bürgerrecht und daher vernünftigerweise auch an die Staatsbürgerschaft gebunden."
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BZÖ-Kommentar zu Frage 9:
"Das BZÖ sieht nicht die Notwendigkeit einer generellen Verpflichtung zur Durchführung einer Volksabstimmung nach erfolgreichen Volksbegehren. Eine solche wäre weniger eine Stärkung direktdemokratischer Instrumente, sondern vielmehr eine Schwächung repräsentativ-demokratischer Institutionen. Die Option, erfolgreiche Volksbegehren einer Volksabstimmung zuzuführen, sieht das BZÖ als ausreichend an."
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BZÖ-Kommentar zu Frage 10:
"Aus Sicht des BZÖ ist die Stärkung direkt-demokratischer Instrumentarien und Möglichkeiten eine grundsätzliche und unabdingbare Notwendigkeit für eine gute politische Zukunft der Steiermark."
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BZÖ-Kommentar zu Frage 11:
"Grundsätzlich ja, wenngleich diese Frage aus heutiger Sicht nicht seriös beantwortet werden kann. Das BZÖ hinterfragt einerseits grundsätzlich die demokratische Legitimität ultimativer Junktimierungen, man sollte damit sehr vorsichtig und verantwortungsvoll umgehen; anderseits ist eine solche Vorgehensweise eben deshalb auch sehr stark von den Rahmenbedingungen der konkreten Einzelfall-Lage abhängig."
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BZÖ-Kommentar zu Frage 12:
"Das BZÖ versteht die Steirerinnen und Steirer als mündige und eigenverantwortliche Bürger. Es ist nicht die Intention, die BürgerInnen politisch zu bevormunden. Auch sind direkt-demokratische Mitbestimmungsrechte freiwillig: es besteht kein Zwang zur Partizipation. Grundsätzlich fördert das BZÖ alle Entwicklungen der direkten Demokratie und fordert auch intensiv (etwa auch in unserem Bündnisprogramm) zur regen und gelebten direkt-demokratischen Beteiligung auf. Diesen Weg werden wir auch in Zukunft gehen."
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CPÖ-Kommentare
CPÖ-Kommentar zu Frage 1:
"Alle Elemente der direkten Demokratie finden unsere Zustimmung und Unterstützung. In unserem in Ausarbeitung befindlichen Staatsreformprogramm wird dieser Punkt besondere Berücksichtigung finden, da er unseren obersten Grundsätzen menschlichen Zusammenlebens – siehe Parteiprogramm - besonders entspricht."
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CPÖ-Kommentar zu Frage 2:
"siehe Frage 1"
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CPÖ-Kommentar zu Frage 3:
"Schon deshalb, weil das Volk der Souverän ist, die Abgeordneten nur mittelbar vertreten und durch den Fraktionszwang, den wir aufheben würden, eingeschränkt sind."
zurück zu Frage 3
CPÖ-Kommentar zu Frage 4:
"Hier gilt es, Ungleichheiten zu beseitigen, es sollten Österreich-weit einheitliche Grenzen und Procedere gelten und diese können nur zugunsten des Volkes definiert werden."
zurück zu Frage 4
CPÖ-Kommentar zu Frage 5:
"Die Sicherung der neutralen Darstellung ist eine Notwendigkeit, insbesondere im Zeitalter der „political Correctness“, da ja gegen den Bürger und Souverän gerichtet ist."
zurück zu Frage 5
CPÖ-Kommentar zu Frage 6:
"Zunächst berichtigend: Wahlwerbenden Parteien werden nur dann die Kosten erstattet, wenn diese – in der Steiermark – 2% der abgegebenen Stimmen erreichen. Grund: Selektion. Eine ähnliche Lösung wäre hier angebracht."
zurück zu Frage 6
CPÖ-Kommentar zu Frage 7:
"Auch hier sollte gelten: einheitliche Regeln in allen Ländern und Gemeinden."
zurück zu Frage 7
CPÖ-Kommentar zu Frage 8:
"Das Wahlrecht soll österreichischen Staatsbürgern vorbehalten bleiben."
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CPÖ-Kommentar zu Frage 10:
"Hier ein Junktim zu setzen, ist überzogen, aber wir würden mit unseren verfügbaren Mitteln für die Stärkung der direkten Demokratie kämpfen."
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CPÖ-Kommentar zu Frage 11:
"Gründe sind schon ausreichend genannt "
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CPÖ-Kommentar zu Frage 12:
"Gründe können liegen:
- in der sozialistisch geprägten Vereinnahmung des Bürgers durch die Parteien, einem de facto Zweiparteiensystem, das sich bei uns eingebürgert hat, Die eigene Stimme zählt praktisch nur, wenn sie den aussichtsreichsten Parteien zufließen. die sogenannte Volksbefragung in Wien ist ein gutes Beispiel, über welche Themen man den Bürger abstimmen lässt und so versucht ruhig z stellen, die wichtigen Fragen werden ihm vorenthalten
- dazu der Fraktionszwang, der nur die Meinung der Partei zulässt. Den Fraktionszwang wollen wir nicht mehr, Abgeordnete sollen ihrem Gewissen verantwortlich sein. Wir werden alle Aktivitäten zur Stärkung der direkten Demokratie unterstützen."
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FPÖ-Kommentare
FPÖ-Kommentar zu Frage 1:
"Die FPÖ wird sich dafür einsetzen, dass die Hürde für Elemente der direkten Demokratie in Zukunft an Prozentsätze geknüpft wird – anstelle von fest vorgeschriebenen Mindestzahlen von Stimmberechtigten garantiert eine prozentuelle Hürde die Verhältnismäßigkeit. Der Widerspruch gehört aufgehoben. Im Fall eines Verfassungsgesetzes wäre eine Prozenthürde von fünf denkbar, bei einfachen Landesgesetzen eine Hürde von einem Prozent (bei 973.009 Stimmberechtigten zur Bundespräsidentenwahl im vergangenen April wäre das 9.730 resp. 48.650 Stimmberechtigte)."
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FPÖ-Kommentar zu Frage 2:
"Die FPÖ Steiermark ist der Meinung, dass diese Anzahl ebenfalls zu hoch gegriffen ist und verweist an die Bindung von Prozenthürden siehe oben."
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FPÖ-Kommentar zu Frage 3:
"Alle Materien, die in die Kompetenzen der Länder fallen insbesondere in Gesetzgebung und Vollziehung, sind dann einer Volksabstimmung zu unterziehen, wenn diese vom Land auf den Bund übergehen sollten. Mehr Mitbestimmung ist auch im Hinblick auf Gliedstaatsverträge zu gewährleisten. Derartige Verträge, die die Landesverfassung verändern oder ergänzen, sind einer obligatorischen Volksabstimmung zu unterziehen."
zurück zu Frage 3
FPÖ-Kommentar zu Frage 4:
"Wir schließen uns Ihrer Meinung an, dass die gesetzliche Regelung so geändert werden muss, dass diese den Bundesländern Salzburg, Burgenland und Vorarlberg gleichgestellt ist. Es bedarf überdies einer Fristverlängerung."
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FPÖ-Kommentar zu Frage 5:
"Hier müsste ein System entwickelt werden, das dem redaktionellen Prozess absolute Unabhängigkeit garantiert. Diese Unabhängigkeit zu garantieren wird die größere Hürde darstellen als eine solche Broschüre zu erstellen. Es hängt insbesondere von den Großparteien ab, die eine andere Auffassung von Unparteilichkeit und Unabhängigkeit vertreten als die FPÖ."
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FPÖ-Kommentar zu Frage 6:
"Hier ist zu überlegen ob eine Budgetierung im Land erfolgen sollte, damit direktdemokratische Mittel auch von einfachen Bürgern genützt werden können. Da wir aufgrund des Wahlergebnisses aus 2005 nicht im Landtag vertreten sind, kann über derartige Vorschläge erst nach einem Wiedereinzug in den Steiermärkischen Landtag mit den anderen Fraktionen diskutiert werden."
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FPÖ-Kommentar zu Frage 7:
"Aufgrund der Homogenität des Rechts sind die von uns bereits erwähnten Änderungen in Hinblick auf die Landesgesetze sodann auch auf der kommunalen Ebene zu implementieren."
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FPÖ-Kommentar zu Frage 8:
"Wir werden uns nur dafür einsetzen, dass das Wahlrecht als eines der höchsten Güter der Bürgerrechte nur den österreichischen Staatsbürgern zusteht. Das Wahlrecht ist für uns untrennbar mit der Staatsbürgerschaft verbunden."
zurück zu Frage 8
FPÖ-Kommentar zu Frage 9:
"Mäßig deswegen, da wir für eine direkte Volksabstimmung eintreten. Die angeschlossene Abstimmung an ein Volksbegehren geht einen Umweg aufgrund der Gegenstände, über die abgestimmt werden kann. Dieser Umweg ist zu vermeiden und über Themen, über die ein Volksbegehren zulässig ist, ist auch eine Volksabstimmung zu ermöglichen."
zurück zu Frage 9
FPÖ-Kommentar zu Frage 10:
"Da wir bei einer Regierungsbeteiligung auch über andere Aspekte wie zum Beispiel die Themen Sicherheit, Freiheit, Problematik der Zuwanderung, Gegensteuerung zur Ausdünnung der ländlichen Infrastruktur etc. mit den jeweiligen Partnern verhandeln wollen und müssen kommt es natürlich darauf an, inwieweit sich die freiheitliche Sichtweise im Generellen implementieren lässt. In der Steiermark ist das Proporz-System etabliert, daher ist eine Beantwortung dieser Entscheidungsfrage nicht sinnvoll."
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FPÖ-Kommentar zu Frage 11:
"Das Element der Sperrminorität ist ein wichtiges Oppositionsrecht, das sich nicht dezidiert beschränken lässt (vgl. „nur dann zustimmen“). Dieses Recht muss überlegt und sinnvoll eingesetzt werden. Würde die Sperrminorität konstant eingesetzt werden, würde die Blockade-Politik in der Steiermark weitergehen."
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FPÖ-Kommentar zu Frage 12:
"Unsere Partei wird sich dafür einsetzen, dass die Bürger sich wieder mehr für die Politik des Landes sowie die Geltendmachung ihrer Rechte interessieren. Wir versuchen das politische (NICHT parteipolitische) Denken der Bevölkerung zu motivieren. Die Gründe sehen wir darin, dass es den Großparteien oft nur darum ging (und geht) ihre eigenen politischen Einflusssphären zu erhalten und zu erweitern. Aufgrund der „Parteibuchwirtschaft“ stieg und steigt die Frustration der Bevölkerung – es wird häufig nicht an Leistung, sondern an rote oder schwarze Parteizugehörigkeit geknüpft. Bei beruflicher Entwicklung – vor allem im öffentlichen Bereich – sowie bei der Vergabe von Förderungen ist das „Parteibuch“ noch immer maßgebend. Diese Entwicklung gehört beendet!"
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GRÜNE-Kommentare
GRÜNE-Kommentar zu Frage 1:
"Die Hürde ist definitiv zu hoch."
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GRÜNE-Kommentar zu Frage 3:
"Es ist nicht zweckmäßig, generell über alle Verfassungsänderungen eine Volksabstimmung durchzuführen, da es sich oft um technische Details handelt, die für die Bevölkerung unwichtig sind und sie auch nicht berühren. Die Wahlbeteiligung bei solchen Abstimmungen wäre katastrophal niedrig.
Zwei Beispiele:
Früher mussten Weisungsfreistellungen von Ombudsschaften landesverfassungsrechtlich aufgrund bundesverfassungsrechtlicher Vorgaben geregelt werden. Aufgrund einer Bundesverfassungsgesetznovelle ist dies nun nicht mehr landesverfassungsrechtlich geboten. Also konnten im Zuge einer Rechtsbereinigung, um nicht unnötige Verfassungsbestimmungen zu haben, diese Verfassungsbestimmungen durch einfachgesetzliche Bestimmungen ersetzt werden. Inhaltlich hat sich durch diese Verfassungsänderung nichts geändert. Wer würde zu solch einer Volksabstimmung gehen?
Vor kurzem wurde die Geschäftsordnung des Landtages geregelt. Dabei ging es um technische Verfahrensregeln im Landesparlament, die für die Bevölkerung ohne jede Relevanz sind, oder um sprachliche Änderungen (zB. Verwendung auch der weiblichen Form). Es wäre nicht einzusehen, darüber eine Volksabstimmung abzuhalten.
Für Volksabstimmungen sind die Grünen, wenn es um grundlegende Änderungen der Verfassung geht (wenn zB das Proporzsystem abgeschafft werden würde)."
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GRÜNE-Kommentar zu Frage 4:
"Auf allen Ebenen sind die Grünen dafür, dass die Unterschriften frei gesammelt werden können. Bürokratische Hürden behindern die Beteiligung der Bevölkerung."
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GRÜNE-Kommentar zu Frage 5:
"Grundsätzlich vorstellbar, allerdings müsste geklärt werden, wer bestimmt, was „objektiv“ ist. Man kann auch aus unterschiedlichen Gründen dafür oder dagegen sein. Wer bestimmt, wer das Recht hat, sein Argument darzustellen."
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GRÜNE-Kommentar zu Frage 6:
"Auch hier gibt es zahlreiche Probleme. Wer bestimmt und wie bestimmt man, wann eine Partei dahinter steht und wann nicht. Z.B. kann eine Partei ein Personenkomitee vorschicken, das Volksbegehren offiziell nicht unterstützen, aber indirekt schon. Und dann bedient sich die Partei an öffentlichen Mittel für ihre Kampagne."
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GRÜNE-Kommentar zu Frage 8:
"Es ist Grünes Anliegen, dass im Sinne einer WohnbürgerInnenschaft statt der StaatsbürgerInnenschaft alle, die legal und mehrjährig im Land leben, auch politische Teilhaberechte haben sollen."
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GRÜNE-Kommentar zu Frage 9:
"Die Entscheidung sollen die Länder treffen können, weil es ja um ihren eigenen Wirkungsbereich geht."
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GRÜNE-Kommentar zu Frage 10:
"Verhandlungsergebnisse sind immer Kompromisse, in denen sich nur ein Teil der eigenen Forderungen widerspiegelt. Das gesamte Verhandlungsergebnis ist dann zu überprüfen, ob es dem eigenen Programm weit genug entspricht, um eine Koalition einzugehen. Darüber haben dann die Gremien zu entscheiden. Wenn jede Partei vor Verhandlungsbeginn unverzichtbare Bedingungen (statt Ziele) festlegt, kommen Kompromisse nicht zu Stande. Daher kann die Verstärkung direktdemokratischer Elemente nur in die Verhandlungen eingebracht werden, nicht aber als Ergebnis versprochen werden."
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GRÜNE-Kommentar zu Frage 11:
"Es ist nicht realistisch, dass die Grünen ein Drittel der Stimmen erreichen. Unter welchen Voraussetzungen man zusammen mit anderen Parteien eine Sperrminorität geltend macht, ist Verhandlungssache mit diesen Parteien."
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GRÜNE-Kommentar zu Frage 12:
"Es hängt sicher mit den hohen Eingangshürden und dem bürokratischen Aufwand zusammen."
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KPÖ-Kommentare
KPÖ-Kommentar zu Frage 1:
"Der von ihnen in der Frage behauptete Widerspruch zwischen der Landesverfassung und dem Volksrechtegesetz besteht tatsächlich. Interessanterweise wurde kurz vor dem Ende der vergangenen Gesetzgebungsperiode eine Novelle der Landesverfassung die auch Auswirkungen auf das Volksrechtegesetz hatte mit den Stimmen aller Landtagsparteien beschlossen. Der von ihnen benannte Widerspruch wurde dabei nicht bereinigt. Die KPÖ Steiermark wird sich in der kommenden Wahlperiode für eine Tilgung dieser Diskrepanz einsetzen, wobei die Anzahl der notwendigen Unterstützungserklärungen aus unserer Sicht unterhalb der in den beiden Gesetzesstellen genannten Zahl liegen müsste."
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KPÖ-Kommentar zu Frage 2:
"Die KPÖ wird sich für eine Senkung dieser Hürde einsetzen. Wichtiger als dies erscheint uns aber, dass auch die Umsetzung von Vereinbarungen mit dem Bund nach Artikel 15a B-VG ebenso wie die Umsetzung von EU-Richtlinien im Rahmen von Landesgesetzen Veto-Volksabstimmungen unterworfen werden können. Derzeit sind diese beiden Fälle von einem Plebiszit ausgenommen, betreffen aber häufig landesgesetzliche Bestimmungen von enormer Bedeutung."
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KPÖ-Kommentar zu Frage 3:
"Nicht alle Änderungen der Landesverfassung sind von einer Tragweite die eine Volksabstimmung rechtfertigt. Kleinere Anpassung oder die Beseitigung von Widersprüchlichen bzw. veralteten Bestimmungen sollten auch über den Landtag als gesetzgebende Körperschaft möglich sein. Volksabstimmungen über technische Details oder einzelne, nebensächliche Formulierungen scheinen überzogen und den Aufwand nicht zu rechtfertigen."
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KPÖ-Kommentar zu Frage 4:
"Die Frage spiegelt nicht die aktuelle Gesetzeslage wieder. Im Zuge der Novelle der Landesverfassung mit der auch das Volksrechtegesetz geändert wurde, ist gleichzeitig einer der ersten Anträge den die KPÖ nach dem Einzug in den Steiermärkischen Landtag gestellt hat, positiv erledigt worden: Die Streichung des §117 Abs. 1a bzw. §156 Abs. 5a des Volksrechtegesetzes, welche die Beglaubigung der Unterschriften für direktdemokratische Initiativen im Gemeindeamt verlangten. Der KPÖ selbst ist es in Graz durch eine erfolgreiche Initiative gelungen, die Veräußerung der Gemeindewohnungen in Graz zu verhindern. Unmittelbar danach wurde diese absurde Hürde im Volksrechtegesetz eingezogen. Klarerweise war die Rückkehr zur ursprünglichen Gesetzeslage eine der ersten Forderungen der KPÖ im Landtag. Angesichts der ständig sinkenden Anforderungen des Gesetzgebers, beispielsweise im Bereich der Briefwahl, war der Zwang zur Unterschrift im Gemeindeamt vollkommen überschießend und demokratiefeindlich."
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KPÖ-Kommentar zu Frage 5:
"Aus unserer Sicht sind die Erwartungen die an eine solche „offizielle“ Broschüre“ in Bezug auf unparteiische objektive Information der Bevölkerung gesetzt werden überzogen. Wenn beispielsweise gegen das erklärte Interesse des politischen Establishments ein Volksbegehren initiiert wird, ist abzusehen, dass den politischen Entscheidungsträgern unterstellte Behörde sich kaum die Mühe machen wird eine balancierte Darstellung beider Seiten zu liefern. Ausserdem scheint es schwierig bei einem heterogenen Feld von BefürworterInnen und GegnerInnen zu gewichten, wessen Argumenten mehr oder weniger Gewicht gegeben werden soll.
Das tatsächliche Problem ist, dass in Österreich der Einfluss, den man auf die öffentliche Meinung ausüben kann, direkt proportional zu den zu Verfügung stehenden Mitteln ist. Je mehr Geld ich einsetze, desto mehr Zustimmung zu meinen Vorschlägen kann ich kaufen, unabhängig davon ob diese an sich irgendwelchen Wert/Wahrheit besitzen. Der Beseitigung dieser undemokratischen Schieflage sollte man mehr Augenmerk widmen."
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KPÖ-Kommentar zu Frage 6:
"Parteien und große Akteure werden die Kostenrückerstattung für, von ihnen gestartete Kampagnen in der Verkleidung von Bürgerinitiativen, gerne entgegennehmen. Kleine unabhängige Akteure werden wie bisher zunächst das volle Risiko einer direkt-demokratischen Kampagne auf sich nehmen müssen, denn eine Erstattung für nicht erfolgreiche Initiativen scheint nicht denkbar. So ist abzusehen, dass eine solche Rückerstattung nicht unbedingt zu einer Begradigung des Spielfeldes sondern zur Ausweitung der ohnehin schon üppigen Parteien- und Presseförderung in Österreich wird."
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KPÖ-Kommentar zu Frage 7:
"Die KPÖ hat eine lange Tradition bei der Unterstützung von BürgerInneninitiativen aller Art und unterstützt direkt-demokratische Instrumente in der Kommunalpolitik. Wir werden uns daher für eine Senkung dieser Hürden einsetzen."
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KPÖ-Kommentar zu Frage 8:
"Die KPÖ setzt sich dafür ein, dass alle Menschen die ihren Lebensmittelpunkt in der Steiermark haben, in der Gesellschaft integriert sind, und ihren Beitrag zum Gemeinwohl leisten, auch das Recht haben, an der Wahl der politischen RepräsentantInnen in der Steiermark teilzuhaben."
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KPÖ-Kommentar zu Frage 9:
"Selbstverständlich würde die KPÖ einer solchen Petition an den Bund beitreten."
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KPÖ-Kommentar zu Frage 10:
"Für die KPÖ steht bei einer allfälligen Regierungsbeteiligung die Umsetzung der in ihrem Wahlmanifest für die Landtagswahl festgelegten Ziele im Vordergrund. Demokratiepolitische Überlegungen sind ebenfalls unter ihnen, in erster Linie geht es der KPÖ aber um die Herstellung sozialer Gerechtigkeit, die faire Verteilung des gesellschaftlichen Wohlstandes, und die Bekämpfung von Armut und sozialer Deprivation."
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KPÖ-Kommentar zu Frage 11:
"Sollte die Zustimmung der KPÖ zu bestimmten Verfassungsmaterien notwendig sein, so werden wir unsere Zustimmung von der Umsetzung von Forderungen wie der Stärkung der direkten Demokratie oder der Abschaffung des Proporz-Systems abhängig machen."
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KPÖ-Kommentar zu Frage 12:
"Die KPÖ hat immer schon, und wird auch in der Zukunft direkt-demokratische Initiativen unterstützen. Im Moment beteiligen wir uns mit zahrleichen NGO’s an einer Plattform gegen die geplanten Murkraftwerke und unterstützen die Bürgerinitiativen gegen den vierspurigen Ausbau der S36/S37. Im vergangenen Herbst haben VertreterInnen der KPÖ gemeinsam mit anderen VertreterInnen der Zivilgesellschaft eine Petition mit mehr als 5000 Unterschriften zur Einführung einer Reichensteuer im Nationalrat übergeben."
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ÖVP-Kommentare
ÖVP-Kommentar zu Frage 1:
"Die Erleichterung der Anwendbarkeit und die bessere Verständlichkeit von (Landes-)Gesetzen ist der Steirischen Volkspartei ein grundsätzliches Anliegen. Wir sehen uns hierbei nicht als Gesetzgeber, sondern als "Gesetznehmer". Insofern werden wir uns selbstverständlich dafür einsetzen, Ungereimtheiten innerhalb der steirischen Rechtsordnung soweit als möglich hintanzuhalten und legistische/redaktionelle Fehler zu beheben.
Was den angesprochenen Vergleich zwischen der Steiermark und Salzburg betrifft, muss man aber gleichzeitig beachten, dass es in der Steiermark bereits mit 17.000 Unterstützungserklärungen (was etwa 1,7% der steir. Wahlberichtigten entspricht) möglich ist, den Landtag (ohne Volksabstimmung) dazu aufzufordern, sich mit dem jeweiligen Anliegen des Volksbegehrens zu befassen. Dieser ist danach dazu verpflichtet, binnen Jahresfrist eine Entscheidung darüber zu fällen.
Darüberhinaus ist es jedem und jeder Einzelnen möglich, sich mittels Petition an den Landtag zu wenden."
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ÖVP-Kommentar zu Frage 2:
"Die steirische Volkspartei wird sich weder für noch gegen eine Herabsetzung dieses Quorums einsetzen. In Österreich und auch in der Steiermark wird die Gesetzgebung durch vom Volk direkt gewählte Vertreter ausgeübt.
Grundsätzlich ist die angesprochene "Hürde" ein geeignetes Instrument um einerseits den Gesetzgeber daran zu hindern, am Willen der Bevölkerung vorbei, Beschlüsse zu fassen. Andererseits wurde die Höhe der notwendigen Unterstützung vom Landesgesetzgeber vor geraumer Zeit bewusst so gewählt, um zu verhindern, dass Gesetzgebungsakte, die für einen Großteil der steirischen Bevölkerung Vorteile bringen, möglicherweise aus besonderen einschlägigen Interessen heraus, von einer kleinen Gruppe blockiert werden könnten. Hier sollte das Kollektiv-Interesse vor dem Einzel-Interesse stehen. Entsprechend dieser Interessensabwägung wurde diese Hürde vom Gesetzgeber bewusst in einer entsprechenden Höhe gewählt. Nichtsdestotrotz kann man über eine diesbezügliche Änderung diskutieren und die Steirische Volkspartei wird sich, wenn entsprechende Argumente für eine Reduzierung sprechen, nicht dagegen verwehren, Verhandlungen über eine Reduzierung zu führen.
Darüberhinaus sollte man nicht vergessen, dass es in der Vergangenheit in der Steiermark nur eine Volksabstimmung (1990) gegeben hat. Volksbegehren gab es bisher lediglich zwei auf Landesebene, die mit rund 3.000 (1987) bzw. etwa 15.000 (1992) auf wenig Zuspruch gestoßen sind."
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ÖVP-Kommentar zu Frage 3:
"In der Österreichischen Bundesverfassung ist vorgesehen, dass bei einer Gesamtänderung der Verfassung, verpflichtend eine Volksabstimmung durchzuführen ist. Hier soll die Landesverfassung keine engeren Grenzen ziehen. Die Landesverfassung sieht in Art 72 L-VG 2010 (bisher § 41 L-VG 1960) vor, dass der Landtag beschließen kann, eine Volksabstimmung über einen Gesetzesbeschluss durchführen zu lassen. Sollte sich abzeichnen, dass ein Anliegen von besonderer Brisanz für die steirische Bevölkerung ist, wird der Landtag mit hoher Wahrscheinlichkeit Gebrauch dieses Instruments machen."
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ÖVP-Kommentar zu Frage 4:
"Im Rahmen der Beschlussfassung des L-VG 2010 im Juli dieses Jahres wurde auch das Volksrechtegesetz geändert, wo eine entsprechende Änderung bereits vorgenommen wurde."
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ÖVP-Kommentar zu Frage 5:
"Eine Veröffentlichung des Inhalts eines Volksbegehrens im Internet (zB. auf der Homepage des Landes Steiermark an entsprechender Stelle) sowie einer Information bei jeder Einrichtung wo eine Unterstützungserklärung abgegeben werden, ist denkbar und sinnvoll. Einer Anfertigung von Abstimmungsbroschüren die an jeden Haushalt versendet werden sollen, sollte bei Gegenüberstellung der wahrscheinlichen Beteiligung am Volksbegehren und der notwendigen Anzahl der Broschüren aus Kosten-Nutzen-Gründen nicht nähergetreten werden."
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ÖVP-Kommentar zu Frage 6:
"Wie bereits in der Antwort zu Fragestellung 1 ausgeführt, kann auf kurzem Weg von jeder Bürgerin und jedem Bürger eine Petition an den Landtag gerichtet werden. Außerdem wird bereits das Instrument des Volksbegehrens (Auflage, Bekanntmachungen) an sich aus öffentlichen Mitteln finanziert.
Es steht außerdem jedem Betreiber/jeder Betreiberin eines Volksbegehrens frei, sich mit ihrem Anliegen an politische Parteien bzw. einzelne Abgeordnete zu wenden, die auch entsprechende Unterstützung, insbesondere was die öffentliche Information angeht anbieten können."
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ÖVP-Kommentar zu Frage 7:
"Wie bereits oben ausgeführt, wurden entsprechende Quoren bewusst vom Gesetzgeber gewählt, und können selbstverständlich bei Bedarf auch entsprechend geändert werden. Aus unserer Sicht sind in die Hürden für eine direkte Bürger- und Bürgerinnen-Beteiligung im steirischen Landesrecht bewusst gewählt, oder wurden in jüngster Vergangenheit dem Bedarf entsprechend adaptiert (s. des Volksrechtegesetzes betreffend Gemeindeinitiativen)."
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ÖVP-Kommentar zu Frage 8:
"Unionsbürgerinnen und –Bürger sind berechtigt, an Wahlen auf kommunaler Ebene teilzunehmen, sofern sie ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben. Hier besteht ein direkter Ansatz an das tägliche Leben. Ebenso sind EU-Staatsbürgerinnen und –bürger bei Europawahlen wahlberechtigt, wobei sie entscheiden können, ob sie ihre Stimme für österreichische Abgeordnete oder für aus Ihrem Heimatland stammende Abgeordnete zum Europäischen Parlament abgeben
Ein Wahlrecht für Nicht-Eu-Bürger/innen ist deshalb nicht vorgesehen, weil dies grundlegenden Wahlgrundsätzen widersprechen würde. Eine entsprechende Beteiligung ist beispielsweise aber bei den Wahlen in der Landeshauptstadt Graz insofern möglich, als hier ein MigrantInnenbeirat gewählt wird."
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ÖVP-Kommentar zu Frage 9:
"Die österreichische Rechtsordnung sieht vor, dass direkt vom Volk gewählte Abgeordnete ins Landesparlament entsandt werden, um dort als Volksvertreter Gesetze beschließen. Die Bevölkerung kann gegen Gesetzesbeschlüsse mit Unterstützung von rund 5% der Wahlberichtigten mittels Volksabstimmung ihre gegenteilige Meinung verbindlich zum Ausdruck bringen. Aus unserer Sicht funktioniert das derzeit bestehende System seit rund 60 Jahren mit kleineren Nachjustierungen sehr gut und es bedarf hier keiner grundlegenden Änderung des Systems."
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ÖVP-Kommentar zu Frage 10:
"Eine Regierungsbeteiligung kann und wird nicht alleine von dieser Frage abhängen."
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ÖVP-Kommentar zu Frage 11:
"Eine Zustimmung oder Ablehnung von Änderungen der Landes-Verfassung hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, nicht alleine von der Frage der Verbesserung von direkt-demokratischen Regelungen. Viele Punkte der Landesverfassung haben auch andere Inhalte als die direkte Demokratie.
Die Steirische Volkspartei wird aber mit Sicherheit jene Änderungen der Landes-Verfassung ablehnen, die die direkte Demokratie wesentlich verschlechtern würde!"
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ÖVP-Kommentar zu Frage 12:
"Die Herabsetzung von notwendigen Unterstützungserklärungen wird aus unserer Sicht keine Ansteigen des Interesses an direkt-demokratischen Instrumenten auslösen. Die geringe Nutzung direkt demokratischer Instrumente zeigt sich nicht nur durch die geringe Teilnahme an „Volksbegehren“, es zeigt sich auch generell ein gewisses Desinteresse an der Politik, wenn man die immer weiter sinkende Wahlbeteiligung beobachtet.
Die Steirische Volkspartei hat sich immer schon, aber ganz besonders in den letzten Jahren sehr dafür eingesetzt, Menschen wieder mehr für Politik und/oder politische Themen zu interessieren, zB. durch Diskussionsveranstaltungen (DiensTalk, Modell:Zukunft:Steiermark) und durch den direkten Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern durch Abgeordnete, Bürgermeister und Gemeinderäte in der ganzen Steiermark."
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SPÖ-Kommentare
SPÖ-Kommentar zu Frage 1:
"Interessanter Weise liegt hier durch die Festlegung unterschiedlicher Hürden in § 39 Abs. 1 L-VG 1960 einerseits und § 40 Stmk. Volksrechtegesetz andererseits ein offensichtlich unbeabsichtigter Fehler vor, der noch niemandem aufgefallen sein dürfte. Demnach wäre die Bestimmung des § 40 Volksrechtegesetz landesverfassungswidrig! Auch im vom Landtag am 6. Juli 2010 einstimmig (also SPÖ, ÖVP, KPÖ und Grüne) beschlossenen neuen Landes-Verfassungsgesetz 2010 wurde dieser Wortlaut in Artikel 70 unverändert mit übernommen. Dieser Fehler sollte nach der Landtagswahl vom neu gewählten Landtag raschest möglich korrigiert werden, indem in Artikel 70 die Zahl 50.000 statt der Zahl 85.000 festgelegt wird.
Nicht erwähnt wird aber, dass schon 17.000 Wahlberechtige (das sind 1,76 % aller Wahlberechtigen) ausreichen, damit sich der Landtag mit einem Volksbegehren beschäftigen muss. Die höhere Hürde hat nur die Auswirkung, dass bei Nichtberücksichtigung der Inhalte des Volksbegehrens durch den Landtag eine Volksabstimmung darüber verlangt werden kann. Hingegen hat die Verfassungsnovelle LGBl. Nr. 94/2005, in Kraft seit 14. Oktober 2005 eine Änderung des § 41 Abs. 1 Z. 2 lit. a gebracht, durch die 50.000 Unterschriften ausreichen, dass ein Gesetzesbeschluss des Landtages einer Volksabstimmung zu unterziehen ist. Vor dieser Novelle waren dafür ebenfalls 85.000 Unterschriften erforderlich.
Generell ist zum gesamten Fragebogen aus der Sicht der SPÖ anzumerken, dass im Rahmen der parlamentarischen Demokratie die jeweils gewählten Körperschaften ihre Kompetenzen selbst umsetzen sollen und die Elemente der Direkten Demokratie, die die Steirische Landesverfassung und das Volksrechtegesetz vorsehen, durchaus ausreichend sind, was auch die Anzahl der tatsächlichen Bemühungen, derartige Instrumente einzusetzen, zeigt. Die BürgerInnen fordern viel eher rasche und mutige Entscheidungen von der Politik als ein „Abschieben“ der erforderlichen Entscheidungen an das Volk. Das Korrektiv für falsch getroffene Entscheidungen liegt dann wieder bei den folgenden Wahlen bei den BürgerInnen.
Im vom Landtag am 6. Juli 2010 einstimmig (also SPÖ, ÖVP, KPÖ und Grüne) beschlossenen neuen Landes-Verfassungsgesetz 2010 finden sich die oben erwähnten Bestimmungen gleichlautend in den Artikeln 69, 70 und 72. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beratungen zum neuen L-VG 2010 keine der Landtagsparteien Wünsche bezüglich Änderungen im Bereich der Volksrechte geäußert hat!"
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SPÖ-Kommentar zu Frage 2:
"Wenn der demokratisch gewählte Landtag ein Landesgesetz beschließt, erscheint es bei einer Anzahl von rund 967.000 Wahlberechtigten (vorläufige Zahl für die Landtagswahl 2010) aus der Sicht der Direkten Demokratie ohnehin sehr positiv, dass 50.000 Wahlberechtige eine „Veto-Volksabstimmung“ initiieren können. Das wären derzeit 5,17 % der Wahlberechtigten. Theoretisch könnten über 94 % der WählerInnen dieses Gesetz für ein gutes halten!"
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SPÖ-Kommentar zu Frage 3:
"In der österreichischen Bundesverfassung ist für eine Gesamtänderung der Bundesverfassung die verpflichtende Abstimmung des gesamten Bundesvolkes vorgesehen (Artikel 44 Abs. 3). Für Änderungen des Landes-Verfassungsgesetzes gilt das an anderer Stelle betreffend einfache Landesgesetze Gesagte."
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SPÖ-Kommentar zu Frage 4:
"Die §§ 21 ff. Stmk. Volksrechtegesetz regeln das Eintragungsverfahren, das nach der Feststellung der Landesregierung, dass die Voraussetzung für die Durchführung des jeweiligen Instrumentes zur Direkten Demokratie vorliegen, stattfindet. Da die Gemeinden auch jene Organisationen sind, die das Abstimmungsverfahren bei Wahlen durchführen, sind sie aus unserer Sicht die am besten geeignete Ebene zur Durchführung des Eintragungsverfahrens. Auch die Kosten dürften bei dieser Vorgangsweise niederer sein als bei einem Verfahren außerhalb der Gemeindeebene mit einem nachträglichen größeren Prüfungsaufwand. Außerdem soll der Weg zum Gemeindeamt mündigen BürgerInnen auch im Rahmen der Direkten Demokratie klar machen, dass diese Unterschrift nicht irgendein beliebiger Akt ist, sondern ein offizieller, vergleichbar z. B. mit der Stimmabgabe bei einer Wahl. Die Instrumente der Direkten Demokratie sollten sich nach unserer Ansicht vom beliebigen Unterschriftensammeln, z.B. am Gehsteig unterscheiden."
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SPÖ-Kommentar zu Frage 5:
"Wenn die Instrumente der Direkten Demokratie eingesetzt werden, kann eine offizielle, objektive Broschüre, die Pro- und Contra-Argumente sachlich aufarbeitet, nur im Sinn der Sache sein. Nichts ist schlimmer als die Anwendung eines Instrumentes der Direkten Demokratie, die leicht von außen unparteiisch gesteuert werden kann, wie z. B. über ein Massenmedium."
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SPÖ-Kommentar zu Frage 6:
"Nach den Bestimmungen des Volksrechtegesetzes trägt ohnehin die öffentliche Hand die Kosten für die Umsetzung von Instrumenten der Direkten Demokratie ab dem Zeitpunkt, ab dem sie „offiziell laufen“.
Der Wahlwerbungskostenbeitrag ist in der Steiermark so gestaltet, dass nicht alle Parteien die Wahlkampfkosten ersetzt bekommen sondern nur jene, die bei einer Landtagswahl zwar mehr als 2 % der Stimmen, aber keinen Sitz im Landtag erreichen (§ 6 Stmk. Parteienförderungsgesetz)."
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SPÖ-Kommentar zu Frage 7:
"Beim Initiativrecht (§ 116 Volksrechtegesetz), das nur dazu führt, dass der jeweilige Gemeinderat sich mit einem Thema beschäftigen muss, wäre eine Senkung der 10 %-Grenze durchaus überlegenswert. Eine entsprechende Meinungsbildung in den Parteigremien und zumindest eine 2/3-Mehrheit im Landtag wären dazu noch erforderlich.
Bei der Grenze für die Durchführung einer Volksabstimmung sind wir allerdings für die Landesebene der Ansicht, dass die demokratisch gewählten Organe die ihnen von der Bevölkerung anlässlich der Wahl gegebenen Kompetenzen selbständig ausüben sollten."
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SPÖ-Kommentar zu Frage 8:
"Die Staatsbürgerschaft ist ein exakter Ansatz zur Begründung des Wahlrechtes. Änderungen in diesem Punkt sind Sache des Bundesverfassungsgesetzgebers."
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SPÖ-Kommentar zu Frage 9:
"§ 41 Abs. 7 L-VG 1960 in der geltenden Fassung sowie gleichlautend Art. 72 Abs. 7 L-VG 2010 (tritt am 20. Oktober 2010 in Kraft) sehen vor, dass Gesetzesbeschlüsse, die durch eine Volksabstimmung abgelehnt wurden, nicht kundgemacht werden dürfen. Damit steht dem Volk die rechtliche Möglichkeit zu, ein Landesgesetz, das der Landtag bereits beschlossen hat, zu verhindern. Die derzeitige Rechtslage nimmt eine klare Abgrenzung vor. Die Hoheit zur Rechtssetzung liegt allein beim gewählten Landtag, dem Volk steht aber das Recht zu, einen nicht gewollten Gesetzesbeschluss zu verhindern. Eine eigenständige Rechtssetzungskompetenz steht dem Volk nicht zu.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beratungen zum neuen L-VG 2010 keine der Landtagsparteien Wünsche bezüglich Änderungen im Bereich der Volksrechte geäußert hat."
SPÖ-Kommentar zu Frage 12
"Das Vertrauen der WählerInnen in die Entscheidungen der Politik ist offensichtlich so groß, dass die Instrumente der Direkten Demokratie entsprechend wenig genutzt werden. Damit scheint auch der Wunsch nach diesbezüglichen Änderungen nicht gegeben zu sein. Diskutiert werden könnte in der nächsten Gesetzgebungsperiode allerdings wie oben erwähnt das Initiativrecht auf Gemeindeebene."
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