Demokratie: Mehr Mitbestimmung und mehr direkte Demokratie.
Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung, Gleichheit vor dem Gesetz, die Wahrung und Einhaltung der Grund- und Menschenrechte sowie die Teilhabe der Bevölkerung an politischen Prozessen und das Prinzip der repräsentativen Demokratie sind unverzichtbare Errungenschaften unserer Republik. Es gilt, Interesse für Politik und demokratiepolitische Zusammenhänge wieder stärker zu wecken, die Bevölkerung wieder näher an die Entscheidungsprozesse heranzuführen und damit auch die Wertschätzung für Demokratie greifbar zu machen. Die ÖVP schlägt daher die Ausweitung der Instrumente direkter Demokratie und eine Stärkung des Persönlichkeitswahlrechts vor.
Wir wollen die Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger weiter stärken, Politik und Bevölkerung durch eine verbesserte Persönlichkeitswahl und den Ausbau der Instrumente direkter Demokratie näher aneinander führen und die Mitbestimmungsrechte mittels des Einsatzes von Internet und neuen Medien (z.B. Stärkung von elektronischen Sammelsystemen, „Open Data“) weiterentwickeln. Das langfristige Ziel soll die Einführung von E-Voting sein, sobald die verfassungsrechtlichen und technischen Fragestellungen geklärt sind.
Für eine stärkere Personalisierung des Wahlrechts wurden die Hürden für das Vorrücken im Regional- und Landeswahlkreis bereits gesenkt, auf der Bundesebene wurde die Möglichkeit der Abgabe einer Vorzugsstimme geschaffen. Ein modernes Wahlrecht soll gewährleisten, dass Kandidatinnen und Kandidaten direkt gewählt werden können: Wir wollen sicherstellen, dass die Mehrheit der Abgeordneten im Nationalrat unmittelbar in den Wahlkreisen durch die Bürgerinnen und Bürger direkt gewählt werden.
Wir wollen Volksbegehren zu einem wirkungsvollen Instrument der Bürgerbeteiligung ausbauen: Wenn ein Volksbegehren von mehr als 10% der Wahlberechtigten unterstützt wurde, durchläuft es in Zukunft ein ausführliches parlamentarisches Verfahren, bei dem auch den Initiatoren des Volksbegehrens eine wichtigere Stellung als bisher zukommt. Wenn das Volksbegehren bereits in Gesetzesform an den Nationalrat herangetragen wurde und ausreichend unterstützt ist, ist außerdem eine umfassende Begutachtung vorgesehen. Falls der Nationalrat das Volksbegehren allerdings nicht umsetzt, soll eine verpflichtende Volksbefragung stattfinden. In diesem Fall hat der Nationalrat die Möglichkeit, einen Gegenvorschlag zu erstellen, der ebenfalls der Volksbefragung unterzogen wird, sodass die Wahlberechtigten zwischen den beiden Vorschlägen (Volksbegehren und Gegenvorschlag des NR) entscheiden können. Bereiche, die von diesem Verfahren ausgeschlossen bleiben, müssen noch geprüft werden. Auch die Europäische Bürgerinitiative soll langfristig zu einer echten Gesetzesinitiative ausgebaut werden.
Politiker sollen nicht nur der höchsten moralischen Ansprüchen genügen, sie sollen auch eine Vorbildfunktion einnehmen. Dem wollen wir durch strengere Regelungen zum Mandats- und Amtsverlust Rechnung tragen. Die Bestimmungen zum Amts- bzw. Mandatsverlust sollen verschärft und der Anwendungskreis ausgeweitet werden. Konkret wollen wir: Wer rechtskräftig strafgerichtlich wegen einer Vorsatztat verurteilt wird oder während der Amtsführung gegen die Bundesverfassung verstößt und nicht freiwillig zurücktritt, dem soll sein Amt bzw. Mandat vom Verfassungsgerichtshof aberkannt werden.
Unsere Vorschläge für die Demokratiereform:
- Ausbau der direkten Demokratie
- Verbindlicher Umgang mit Volksbegehren: Umsetzung des Begehrens durch das Parlament oder Abhaltung einer Volksbefragung,
- Aufwertung der parlamentarischen Behandlung von Volksbegehren,
- Schaffung des neuen Instruments der Bürgeranfrage,
- Bürgerbeteiligung über Internet, Internet-Unterstützung für Volksbegehren, Bürgerinitiativen und Bürgeranfragen, Möglichkeit von Onlinesammelstellen.
- Bürgersonntage: Volksabstimmungen und Volksbefragungen sollen künftig an bestimmten Sonntagen im Jahr stattfinden.
- Verpflichtendes Regierungshearing im Parlament vor der Angelobung.
- Schaffung einer zentralen Wählerevidenz.
- Stärkung des Persönlichkeitswahlrechtes; mehr unmittelbar gewählte Mandatare aus den Regionalwahlkreisen.
- Informations- und Transparenzgesetz: Gläserner Staat statt gläserne Bürgerinnen und Bürger.
- Ein lebendiges Parlament: Impulse für einen neuen Parlamentarismus, der die tägliche parlamentarische Arbeit attraktiver und aktueller gestaltet.
- Strengere Regeln zum Mandats- und Amtsverlust von Politikerinnen und Politikern.
- Europäische Bürgerinitiative als echte Gesetzgebungsinitiative auf europäischer Ebene.
- Prüfung eines direkten Mitspracherechts bei der Besetzung bestimmter europäischer Spitzenfunktionen zur Stärkung der europäischen Identität.