15.09.1405 "Der Bund ob dem See"
Über den Eintritt Feldkirchs in den Bund mit Appenzell und St. Gallen am 15. September 1405 berichtet der Feldkircher Tränkli als Zeitgenosse nur mit wenigen Worten: Weiter
03.11.1918 "Provisorische Landesversammlung"
1919 wird auf Landesebene in Vorarlberg als erstem Bundesland das Instrument der Volksabstimmung und jenes des Volksbegehrens eingeführt. In den kommenden Jahrzehnten werden diese Instrumente in den Landesverfassungen aller Bundesländer festgeschrieben. Quelle: Demokratiezentrum
Volksabstimmung "Anschluss an die Schweiz" - 11. Mai 1919, ca. 80 % Ja
Die Fragestellung lautete: "Wünscht das Vorarlberger Volk, dass der Landesrat der Schweizer Bundesregierung die Absicht des Vorarlberger Volkes, in die schweizerische Eidgenossenschaft einzutreten, bekannt gebe und mit der Bundesregierung in Verhandlungen trete? JA / NEIN" Quelle: C2D
Ergebnis der Volksabstimmung - HQ-JPG Bilddatei (Vorarlberger Tagblatt 14. Mai 1919)
Volksabstimmung "Betriebsaktionenverbotsgesetz" - 31. März 1957, 67,66 % Nein
Erst- und einmalig innerhalb der letzten 100 Jahre hat das Vorarlberger Landesvolk ein vom Landtag beschlossenes Gesetz durch Volksabstimmung mit eindeutiger Mehrheit abgelehnt.
Betriebsaktionenverbotsgesetz PDF 33 KB
Volksabstimmung "Mehr Selbständigkeit" - 15. Juni 1980, ca. 70 % Ja
Die Fragestellung lautete: "Sollen Vertreter des Landes mit dem Nationalrat und mit der Bundesregierung in - auch den anderen Ländern offenstehende - Verhandlungen mit dem Ziel eintreten, im Rahmen des österreichischen Bundesstaates dem Land (den Ländern) mehr Eigenständigkeit und den Gemeinden eine Stärkung ihrer Stellung im Sinne der 10 Punkte des Beschlusses des Vorarlberger Landtages vom 28. März 1980 zu sichern? JA / NEIN"
Quelle: Siegbert Morscher / Pro Vorarlberg
28. Juni 2001 - Aufhebung einer Bestimmung der Landesverfassung durch den Verfassungsgerichtshof
Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG sowie gemäß § 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 28. Juni 2001, G 103/00-22, entschieden:
1. Die Wortfolge „oder das Landesvolk durch Volksabstimmung entschieden“ in Art. 33 Abs. 6 der Vorarlberger Landesverfassung LGBl.Nr. 30/1984 war verfassungswidrig.
2. Die Wortfolge „oder das Landesvolk durch Volksabstimmung entschieden“ in Art. 33 Abs. 6 der Vorarlberger Landesverfassung LGBl.Nr. 9/1999 wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Quelle: http://www.ris.bka.gv.at/vfgh/
06. Mai 2006 10 Thesen zu »Pro Vorarlberg«
Die irreführenden Fragestellungen bei den Volksabstimmungen von 1919 bzw. 1980 und deren hinterlistige Erfindung sollten jedermann (m/w), der sich mit direkter Demokratie befasst, zu denken geben.
10 Thesen zu Pro Vorarlberg - PDF Datei