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Schweizer Bevölkerung entscheidet selber über Überwachungs- und Bespitzelungsgesetz

Schweizer Bevölkerung entscheidet selber über Überwachungs- und Bespitzelungsgesetz

05.02.2016

Ende Jänner haben die Regierungsparteien das Polizeiliche Staatsschutzgesetz beschlossen. Das "Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorbekämpfung" darf künftig Menschen rein vorbeugend überwachen, um ihre Gefährlichkeit einschätzen zu können. In der Schweiz hingegen dürfen die Bürgerinnen und Bürgerinnen selber in einer Volksabstimmung entscheiden, ob sie sich einem ählichen Überwachungs- und Bespitzelungsgesetz unterwerfen wollen.

Dem Polizeilichen Staatsschutzgesetz wurden zwar in allerletzter Minute einige Giftzähne gezogen. Dennoch ist der potenzielle Eingriff in die Privatsphäre aller Österreicherinnen und Österreicher noch immer gewaltig. Es reicht, mit einer Verdachtsperson in Kontakt zu geraten, um überwacht zu werden, ohne über diese Überwachung irgendetwas zu erfahren und sich rechtlich dagegen wehren zu können. Diese gesammelten Daten dürfen dann auch an ausländische Geheimdienste weitergegeben werden.

Die Kontrolle der Überwachungsmaßnahmen des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung wird im Innenministerium selber angesiedelt. Im Umgang mit unserem Grund- und Menschenrechten zeigten sich die Regierungsparteien "großzügig" und haben "in unserem Namen" auf unseren Rechtsschutz durch unabhängige Richter für die Maßnahmen der sensiblen Gefahrenüberwachung verzichtet.

In der Schweiz wurden ausreichend Unterschriften gesammelt, sodass am 5. Juni 2016 die Schweizerinnen und Schweizer selber in einer Volksabstimmung über das vergleichbare Nachrichtendienstgesetz entscheiden. Wir Österreicherinnen und Östereicher werden von "unseren" Regierungsparteien hingegen weiterhin nicht für mündig und reif gehalten, um selber zu entscheiden, ob die Abwägung zwischen Gefahrenabwehr und Eingriff in unsere Menschenrechte im Staatsschutzgesetz annehmbar geregelt ist. Wir meinen, dass die Bevölkerung immer dann selber in einer Volksabstimmung entscheiden können soll, wenn sie sich von den gewählten Vertreter_innen nicht ausreichend vertreten fühlt.

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