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Democracy International

Kritische Stellungnahmen zum Erfordernis einer ID-Nr.

Kampagne: EBI ohne ID - Die Gruppen unterstützen sie.

Kritische Stellungnahmen zum Erfordernis einer ID-Nr.

07.01.2011

Recht und Politik 2/2011, 94ff, 99:
Ulrike Hornung: Die Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative - mit Vollgas und angezogener Handbremse zu mehr Demokratie in Europa?

 

"Bei den Beratungen im Rat wurde der unterschiedliche Umgang mit personenbezogenen Daten in den verschiedenen Mitgliedstaaten deutlich: Während die Mehrheit der Staaten von ihren Bürgern die Angabe von Personenidentifizierungsnummern fordert, um die Unterstützungsbekundungen überprüfen zu können, ist dies in Deutschland durch § 20 Abs. 3 PAuswG und § 18 Abs. 2 PassG ausgeschlossen."

 

Österreichisches Institut für Europäische Politik und Recht, Initiative and Referendum Institute Europe, 07.05.2011:
Vienna Declaration on the Introcuction of the European Citizens' Initiative

"In their capacity as the competent authorities for certifying the “statements of support” (signatures) collected both online and in paper form, the Member States have an obligation to facilitate access to the new instrument for all eligible voters and avoid creating unnecessary bureaucratic hurdles"

 

Deutscher Naturschutzring, 28.02.2011
Factsheet Die Europäische Bürgerinitiative (EBI)

"In einigen EU-Mitgliedstaaten müssen die Bürger beim Unterschreiben einer EBI ihre Identifikationsnummer angeben. Das erschwert die Praxis der EBI - zum einen, weil nicht alle Bürger ihre Identifikationsnummer an private Unterschriftensammler weitergeben wollen und zum anderen, weil nicht jeder seinen Personalausweis oder Reisepass ständig in Reichweite hat."

 

EBI-Verordnung 211/2011, 16.02.2011
Erwägungsgründe und Artikel 8 Absatz 2

Erwägungsgrund 2: "Die fur die Burgerinitiative erforderlichen Verfahren und Bedingungen sollten klar, einfach, benutzerfreundlich und dem Wesen der Burgerinitiative angemessen sein, um die Burger zur Teilnahme zu ermutigen und die Union zuganglicher zu machen. Sie sollten einen vernunftigen Ausgleich zwischen Rechten und Pflichten schaffen."

Erwägungsgrund 3: "Sie sollten ferner gewahrleisten, dass fur alle Unionsburger unabhangig von dem Mitgliedstaat, aus dem sie stammen, die gleichen Bedingungen fur die Unterstutzung einer Burgerinitiative gelten."

Erwägungsgrund 13: "Zur gebuhrenden Wahrung des Grundsatzes, dass personenbezogene Daten dem Zweck entsprechen mussen, fur den sie erhoben werden, dafur erheblich sein mussen und nicht daruber hinausgehen durfen, werden die Unterzeichner einer geplanten Burgerinitiative zur Angabe personenbezogener Daten, gegebenenfalls auch einer personlichen Identifikationsnummer oder der Nummer eines personlichen Ausweispapiers, aufgefordert, sofern dies notwendig ist, um eine Uberprufung der Unterstutzungsbekundungen durch die Mitgliedstaaten gemas den einzelstaatlichen Bestimmungen und Verfahren zu ermoglichen."

Erwägungsgrund 18: "Wenn eine Burgerinitiative die notwendigen Unterstutzungsbekundungen von Unterzeichnern erhalten hat, sollte jeder Mitgliedstaat fur die Prufung und Bescheinigung der Unterstutzungsbekundungen, die bei Unterzeichnern aus diesem Mitgliedstaat gesammelt wurden, verantwortlich sein. Angesichts der Notwendigkeit, den Verwaltungsaufwand fur die Mitgliedstaaten zu begrenzen, sollten diese die entsprechenden Prufungen innerhalb von drei Monaten nach Erhalt eines Antrags auf Bescheinigung auf der Grundlage angemessener Uberprufungen, etwa anhand von Stichproben, durchfuhren und ein Dokument ausstellen, in dem die Zahl der erhaltenen gultigen Unterstutzungsbekundungen bescheinigt wird."

Artikel 8 Absatz 2: "Die zuständigen Behörden überprüfen innerhalb von höchstens drei Monaten nach Erhalt des Antrags die vorgelegten Unterstützungsbekundungen auf der Grundlage angemessener Überprüfungen, wobei sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten verfahren, je nachdem, was angebracht ist. Auf dieser Grundlage stellen sie den Organisatoren eine Bescheinigung entsprechend dem Muster in Anhang VI über die Zahl der gültigen Unterstützungsbekundungen für den betreffenden Mitgliedstaat aus.
Eine Authentifizierung der Unterschriften ist für die Zwecke der Überprüfung der Unterstützungsbekundungen nicht erforderlich."

 

ECI Campaign, 08.02.2011
A Serious (but Removeable) Obstacle: ID Card Numbers and the ECI

"The ECI Campaign believes the single greatest weakness of the final ECI regulation is that member states may require their residents to provide ID card numbers in order to support a European Citizens’ Initiative (ECI). Most member states (18 countries) currently plan to do so. Fortunately, countries may remove this ID card requirement at any time and for any reason. However, they are unlikely to do so without pressure from pro-ECI activists working at the national level."

"It is therefore quite probable that other countries currently requiring an ID card number may technically also be able to verify the identity of ECI signatories without an ID card number. In fact, in its opinion on data requirements for the ECI, the European Data Protection Supervisor (EDPS) indicated that the other information collected (name, address, date and place of birth) would be sufficient for this purpose and that ID card numbers were not necessary."

"It is also possible that national laws governing the use of ID card numbers may restrict who can collect such information. National governments may, in fact, be asking ECI organizers to violate their own laws by collecting ID card numbers. This is a possibility also raised in the EDPS opinion."

 

Attac-Newsletter, 24.01.2011:
Europäische Bürgerinitiative ohne ID-Nr.!

"Attac fordert gemeinsam mit mehr demokratie! und vielen weiteren Organisationen die Bundesregierung und das Parlament auf, auf das Erfordernis einer ID-Nr. bei der Unterschriftensammlung der EBI zu verzichten und sich mit einer Stichprobenüberprüfung der Unterstützungserklärungen der EBI zu begnügen."

 

ECI Campaign, 18.01.2011:
ECI Campaign Shifts Focus to ECI Implementation in Member States

"... the aforementioned ID number requirement is an enormous and unnecessary hurdle that can fortunately still be changed. This is because the ECI regulation gives each member state the right to determine what information it will collect from its residents and how it will verify signatures. The ECI Campaign will therefore now shift its focus from the EU institutions in Brussels to the member state level, monitoring the implementation process of the ECI regulation inside each member state (ECI enters into force in 2012, Member States now prepare its implementation). Specifically, the ECI Campaign will support activists working at national level for a citizen-friendly ECI, especially in eliminating the burdensome ID number requirement. Right now, democracy activists in Austria and Bulgaria are setting an example with their work to eliminate the ID number requirement in their countries."

 

Mehr Demokratie Deutschland, 11.01.2011:
Österreich - Regierung will Europäische Bürgerinitiative mit Nummer

"Unsere Partnerorganisation aus Österreich lehnt dieses Erfordernis zu Recht entschieden ab, weil dadurch die Praxistauglichkeit dieses direkt-demokratischen Instruments ganz entscheidend beeinträchtigt wird. In Zeiten wachsenden Misstrauens gegen Datensammlungen ist der sparsame Umgang mit persönlichen Angaben angebracht. Eine Überprüfung der Unterschriften ist auch so möglich, wie etwa die Praxis in der Schweiz und den deutschen Bundesländern zeigt."

 

Wiener Gemeinderat, 15.12.2010:
Resolution zur Umsetzung der EBI-Verordnung in Österreich
(am 15.12.2010 mit den Stimmen der Mandatare aller Gemeinderatsfraktionen einstimmig angenommen)

"Einige Länder (so etwa Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Großbritannien, Irland, die Niederlande und die Slowakei) haben bereits angekündigt, dass sie nicht auf der Angabe von Identitätskarten- oder Ausweisnummern bestehen werden. Im Sinne eines niederschwelligen Zugangs zu Demokratie und zu europapolitischem Engagement wäre es wünschenswert, dass auch Österreich sich dieser Position anschließt. Eine stichprobenartige Überprüfung der Unterschriften muss ausreichen."

 

mehr demokratie! und Attac, 08.12.2010:
Österreich will Europäische Bürgerinitiative erschweren

"Das österreichische Innenministerium will Unterstützungserklärungen nur dann anerkennen, wenn eine ID-Nr. (Reisepass-Nr., Personalausweis-Nr.) angeführt wird. Heftige Kritik daran üben mehr demokratie! und Attac: Für eine eindeutige Überprüfung einer geleisteten Unterstützungserklärung würden - wie bei einem Volksbegehren - Name, Adresse, Geburtsdatum und Unterschrift ausreichen. Es handelt sich daher um eine bürokratische Schikane, um Leute vom Unterfertigen einer EBI abzuhalten. Viele EU-Staaten schließen das schikanöse Erfordernis einer ID-Nr. von vornherein definitiv aus. Wir fordern die österreichische Bundesregierung auf, sich an Ländern wie Deutschland, Großbritannien, Niederlande, Belgien und der Slowakei ein Beispiel zu nehmen und die Unterschriftensammlung einer EBI so einladend und so praxistauglich wie möglich zu regeln. Kritisiert wird die Regelung auch vom Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB)."

 

Avaaz, 25.11.2010:
EU - Zeit für mehr Bürgerbeteiligung

"Die Forderung nach Angabe der Personalausweisnummer stellt eine überflüssige Hürde dar und muss verhindert werden."

 

mehr demokratie!, 13.11.2010:
EBI - Entscheidende Verhandlungsphase für Praxistauglichkeit

"Nach den Vorstellungen der EU-Kommission sollen die Unterstützer_innen jedoch ihre Ausweisnummer oder eine andere Identifikationsnummer angeben. Wer aber wäre bereit, seine Reisepass-Nummer an private Unterschriftensammler weiterzugeben? Und wer aber hätte seine Reisepass-Nummer immer griffbereit dabei? mehr demokratie! fordert daher, dass eine Unterstützung einer EBI in allen EU-Ländern ohne Angabe einer solchen Nummer möglich sein muss."

 

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, 14.07.2010:
Stellungnahme zum Vorschlag für die EBI-Verordnung

"3.2.1 Identifikationsnummern

Nach Ansicht des Ausschusses werden in dem vorgeschlagenen Formular (Anhang III) unverhältnismäßig viele persönliche Daten abgefragt, was die Bereitschaft zur Unterschrift ohne Frage erschwert. Der Ausschuss spricht sich daher gegen die Forderung nach diesen Identifikationsnummern aus. Es ist unwahrscheinlich, dass Passanten auf der Strasse, die sich von einem Anliegen überzeugen lassen, entweder den Pass zücken oder eine Identifikationsnummer im Kopf haben. Der Ausschuss verweist auch auf die negative Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten in dieser Frage.

Da nicht alle Mitgliedstaaten diese Identifikationsnummern fordern oder kennen, und je nach Mitgliedstaat die unterschiedlichsten Dokumente gefordert werden [Allgemeine Ausrichtung zu einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bürgerinitiative (10626/2/10 REV 2)], würde dies zu einem Flickenteppich unterschiedlicher notwendiger Angaben führen, und somit nicht mehr gleiche Bedingungen für die Sammlung von Unterschriften gelten. Das Prinzip der Gleichbehandlung der europäischen Bürger würde verletzt, das Ziel muss jedoch ein einheitliches Verfahren sein.

Der Ausschuss ist deshalb der Ansicht, dass einzelne, für die Identitätsprüfung notwendige Angaben ausreichen müssen, also Namen, Adresse, Geburtsdatum und Staatsbürgerschaft. Hinzu kommt eine ehrenwörtliche Erklärung, dass die Initiative nur einmal unterschrieben wurde."

 

Austria Institut für Europa- und Sicherheitspolitik, Mai 2010
Arnold Kammel, Almut Möller, Mehr Demokratie wagen: Der Entwurf zur Europäischen Bürgerinitiative muss überarbeitet werden. AIES Fokus 5/2010

"So ist bereits die Angabe von einer Personalausweisnummer oder Ähnlichem bei der Registrierung schwer umsetzbar und in der Praxis unrealistisch, insbesondere wenn man bedenkt, dass die Registrierung zu einem großen Teil im direkten Gespräch mit den Bürgern erfolgt und viele Bürger berechtigte Zurückhaltung bei der Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten haben."

 

Europäischer Datenschutzbeauftrager, 16.04.2010:
Stellungnahme zum Vorschlag für die EBI-Verordnung

"10. Der EDSB ist der Ansicht, dass sämtliche Pflichtfelder auf dem Modellformular zum Zweck der Organisation der Bürgerinitiative und der Sicherung der Echtheit der Unterstützungsbekundungen, mit Ausnahme der persönlichen Identifikationsnummer, erforderlich sind. Zwischen den Mitgliedstaaten, in denen persönliche Identifikationsnummern existieren, bestehen Differenzen im Hinblick auf die Regulierung der Verwendung dieser spezifischen persönlichen Identifikationsnummern. In jedem Fall sieht der EDSB in der persönlichen Identifikation keine Notwendigkeit im Hinblick auf den Zweck der Überprüfung der Echtheit von Unterstützungsbekundungen. Die übrigen erforderlichen Informationen können für diesen Zweck als bereits ausreichend betrachtet werden. Der EDSB empfiehlt aus diesem Grund, dieses Informationsfeld aus dem Modellformular in Anhang III zu entfernen."

 

Österreichisches Institut für Europäische Politik und Recht, Initiative and Referendum Institute Europe, 09.05.2010:
Salzburg Manifesto 2010. Declaration for European Direct Democracy

"3) Die Identifikationsangaben der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dürfen nicht die Integrität des Einzelnen in Frage stellen. Die im Annex III des Verordnungsentwurfes vorgeschlagenen Anfordernisse an die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner sieht die Angabe der Passnummer, der Identitätskarte oder der Sozialversicherungsnummer vor. Ein solches Anfordernis stellt nicht nur das „Wahlgeheimnis“ in Frage, sondern hat nur indirekt mit der Wahlberechtigung zu tun. Anzugeben sollte deshalb zusätzlich zu Name, Adresse, Wohnort und Geburtstdatum lediglich die Nationalität bzw. nationale Wahlberechtigung, unter der die Unterschrift geleistet wird."

 

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