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Democracy International

Kärntner Verfassungskonvent mit Bürger_innenbeteiligung

Kärntner Verfassungskonvent mit Bürger_innenbeteiligung

18.08.2013

ENTWURF

 

Kärntner Koalitionsübereinkommen 2013-2018

Das neue Kärntner Koaltionsübereinkommen 2013-2018 kündigt einen Verfassungskonvent an, bei dem sich Bürger_innen aktiv am Prozess der Neugestaltung der Kärntner Landesverfassung beteiligen können (siehe Kapitel „Verfassung“ im Kärntner Koalitionsübereinkommen).

 

Position der Kärntner Landesregierung zur Gestaltung des Bürger_innenbeteiligung beim Verfassungskonvent

 

Es liegen noch keine offiziellen Äußerungen vor, wie die Kärntner Koalitionsparteien diese angekündigte Bürger_innenteiligung beim Verfassungskonvent gestalten wollen und wann dieser Prozess beginnen soll. Im Kurier vom 13.07.2013 kündigt Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser an, dass die derzeit verpflichtend vorgeschriebene Proporzregierung noch vor der nächsten Wahl abgeschafft wird. Am Schluss dieses Artikels findet sich der Hinweis "Ein Demokratiepaket sei "auf der Reise", eine neue Landesverfassung in Ausarbeitung." Was diese kurze Bemerkung für die versprochene Bürger_innenbeteiligung beim Konventsprozess bedeutet, bleibt unklar. Allerdings hätte wohl jeder Politiker eine geplante Bürger_innenbeteiligung mit hoher Wahrscheinlichkeit besonders betont und herausgestrichen.

 

Wir sollten uns darauf einstellen, dass uns die versprochene Bürger_innenbeteiligung beim Konventsprozess nicht "von oben" in den Schoss fallen wird, sondern dass wir diese Bürger_innenbeteiligung "von unten" einfordern müssen. Unser Motto könnte dabei sein: "Wenn wir von der offiziellen Politik nicht zur Beteiligung am Verfassungskonvent eingeladen werden, dann laden wir uns selber ein!"

 

 

Wie sollten wir vorgehen, damit ein breit mitgetragener Graswurzelprozess für eine Bürger_innenbeteiligung beim Verfassungskonvent entsteht?

 

 

1. Bildung einer Allianz für einen „von unten“ eingeforderten Bürger_innenbeteiligungsprozess

 

Zunächst wird es wichtig sein, dass wir uns mit Engagierten und aktiven Gruppen vernetzen, für die ein solcher Bürger_innenbeteiligungsprozess und/oder eine neue Kärntner Landesverfassung ein starkes Anliegen ist, für das sie sich auch aktiv einsetzen wollen.

 

 

2. Erarbeitung eines Konzepts für den Ablauf der Bürger_innenbeteiligung beim Kärntner Verfassungskonvent

 

Es wird wichtig sein, gemeinsam ein Konzept zu erarbeiten, wie dieser Bürger_innenbeteiligungsprozess ablaufen sollte.

 

Die Partizipationsexpertin Dr.in Martina Handler hat ein Konzept für die Erarbeitung eines Direkt-Demokratie-Vorschlags erstellt. Dieses Konzept kann als Inspiration dienen und für den Kärntner Verfassungskonvent modifiziert und weiterentwickelt werden. Dieses Konzept besteht aus folgenden Elementen:

  • Zu Beginn des Prozesses werden parallel mehrere Bürger_innenräte durchgeführt. Ein Bürger_innenrat setzt sich aus zwölf nach Zufallsprinzip ausgewählten Bürger_innen zusammen. In der eineinhalb Tage dauernden Arbeitsphase identifizieren die Bürger_innenräte aus ganz Kärnten, die ihnen wichtigen Aspekte für die künftige Kärntner Landesverfassung und entwickeln erste Lösungsideen. Die Ergebnisse der Bürger_innenräte werden jeweils in einem Bürger_innen-Café der Öffentlichkeit präsentiert und mit der anwesenden interessierten Öffentlichkeit vertieft.
  • Die Ergebnisse der Bürger_innenräte sind Input für die nächste Phase des Prozesses, in der 100 Bürger_innen – repräsentativ ausgewählt – in mehrere Planungszellen nach intensiven Expert_innen-Hearings, Diskussionen und Bewertungen ein Bürger_innengutachten mit einem konkreten Vorschlag für die künftige Kärntner Landesverfassung erstellen.
  • Der gesamte Prozess wird auf einer Internetplattform und in kooperierenden Tageszeitungen für die Öffentlichkeit verfolgbar sein. Es wird auch für die breite Öffentlichkeit die Möglichkeit geben, Kommentare und konkrete Vorschläge über die e-Plattform einzubringen.

Fragen bzw. Überlegungen für eine Modifizierung dieses Konzepts sollen, auch mit Partizipationsexpert_innen, diskutiert werden, etwa:

  • Anzahl der Teilnehmer_innen bei den Bürger_innenräten
  • Bürger_innenräte auf mehreren Ebenen (auf Gemeinde- und Bezirksebene)
  • Einbindung der bestehenden engagierten Kärntner Initiativen in diesen Prozess über Internetplattform hinausgehend (zB durch Open Space bei der Präsentation der Ergebnisse der Bürger_innenräte)
  • Schutz der Interessen von Minderheiten

Außerdem sollten wir Informationen für Bürger_innenbeteiligungsprozesse bei Verfassungskonventen oder ähnlichen Gesetzesentwürfen zusammentragen, die als konkrete Vorbilder für einen Kärntner Bürger_innenkonvent dienen können:

 

3. Wesentliche inhaltliche Punkte für die künftige Kärntner Landesverfassung

 

Wir sollten gleichzeitig auch beginnen, uns inhaltliche Gedanken zu machen, was uns für die künftige Kärntner Landesverfassung besonders wichtig ist und Informationen aus Verfassungen bzw. Verfassungsentwürfen zusammentragen, die als Vorbild für die künftige Kärntner Landesverfassung dienen können.

  • Zürcher Kantonsverfassung: Der Entwurf erläutert, was an einer Verfassung wichtig ist und enthält gute Regeln für Instrumente der Bürger_innenbeteiligung.

 

4. Entwicklung einer Strategie zur Durchsetzung der Bürger_innenbeteiligung beim Verfassungskonvent

 

Nachdem wir uns auf ein Konzept für die Ausgestaltung dieses Bürger_innenbeteiligungsprozesses verständigt haben, entwickeln wir gemeinsam eine Strategie, wie wir bei den Kärntner_innen eine breite Unterstützung für unser Anliegen erreichen und wie wir diesen Bürger_innenbeteiligungsprozess bei der offiziellen Politik auch real durchsetzen.

 

 

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